SEO Recht. Christian Solmecke
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LIZENZ:
„Handbuch: Recht für Suchmaschine Optimierung“, CC-Lizenz (BY 3.0)
http://www.creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
Quellen(n): „Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M, Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln, www.wbs-law.de
Weitere Informationen zur Creative Commons-Lizenz finden Sie hier:
http://www.creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
Layout und Illustrationen: Marisa J. Schulze - www.illustres-gestalten.de
Published by: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de
ISBN: 978-3-8442-4536-3
Vorwort von Christian Solmecke
Wussten Sie, dass die Google Gründer Larry Page und Sergey Brin im Jahr 1996 ihren ersten Server aus Lego-Steinen gebaut haben? Das glauben Sie nicht? Sehen Sie es selbst: http://www.bit.ly/3bhF
Das ist jetzt 14 jahre her. Eine Ewigkeit im Internetzeitalter. Was einst recht unbedeutend begann, ist heute die bekannteste und wertvollste Internetseite der Erde. Google ist aus dem weltweiten Datennetz nicht mehr wegzudenken. Das Wort „googlen“ ist bereits zu einem festen Begriff - auch im deutschen Sprachraum - geworden.
Umso wichtiger ist es für Unternehmer, bei Google gefunden zu werden. was früher verpönt war und als anrüchig galt, ist heute fester Bestandteil des Marketingbudgets eines jeden Unternehmens: Suchmaschinenoptimierung kurz SEO genannt. An SEO kommt heute keiner mehr vorbei. Ohne das Wissen über die Funktionsweise von Google wird die eigene Website nur selten unter den Top-Treffern bei den relevanten Suchwörtern auftauchen.
Agenturen haben sich darauf spezialisiert, den streng geheimen Google-Algorithmus zu verstehen. In der Regel verwenden sie dabei eine Technik, die man in der IT-Fachsprache wohl am ehesten als „Reverse Engineering“ bezeichnen kann. Suchmaschinenoptimierer schauen sich die Ergebnisse an und versuchen daraus Rückschlüsse aus dem Ranking-Prozess zu ziehen. Anhand dieser Erkenntnisse werden dann Vorgaben für die Optimierung der Webseiten ausgesprochen. Nicht immer sind diese Vorgaben vom geltenden Recht gedeckt. So ist zum Beispiel umstritten, ob die Namen der Wettbewerber eines Unternehmens in den META-Informationen einer Webseite auftauchen dürfen. Es ist fraglich in welchem Rahmen fremde Inhalte - z.B. per RSS-Feed - in den eigenen Internetauftritt eingebettet werden dürfen. Die Zahl der denkbaren Rechtsverstöße, die im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung auftauchen können, ist unüberschaubar.
Die vorliegende Broschüre ist vornehmlich aufgrund unserer großen Praxiserfahrung im Bereich „Recht der Suchmaschinen-Optimierung“ entstanden. Wir haben die häufigsten Fallvarianten zusammengetragen und Lösungsvorschläge aufgezeigt.
Nicht minder haftungsträchtig sind auch die Gebiete Suchmaschinen Advertising (SEA) und Social-Media-Marketing (SMO). Da es auch in diesen neueren Disziplinen darum geht, dass Webseiten im Netz besser egfunden werden, haben wir auch diese Bereiche im vorliegenden Handbuch durchleuchtet.
Die Broschüre richtet sich somit an Personen, die Suchmaschinen-Optimierung betreiben oder betreiben lassen wollen. Wir hoffen, dass wir den Rechtsdschungel mit disem Handbuch etwas erhellen können. Laufend aktuell werden wir auf unserer Internetseite www.wbs-law.de über das Thema Suchmaschinen und Recht berichten. Auf Ihren virtuellen Besuch freuen wir uns!
SEM ist das Akronym für Search Engine Marketing, zu Deutsch „Suchmaschinen-Marketing“. Die oft zitierte SEO (Search Engine Optimization) stellt dabei nur einen Teil des Gesamtfelds SEM dar. Zweite Säule des SEM ist das SEA (Search Engine Advertising), oft auch Paid Listing (Sponsorenlinks) oder (fälschlicherweise) SEM genannt. In letzter Zeit hat sich durch das Aufkommen des Web 2.0 und die für dieses typischen sozialen Netzwerke auch die sogenannte SMO hervorgetan, die Social Media Optimization. Die Anbieter von SEM-Dienstleistungen werden im Geschäftsverkehr in der Regel als SEO bezeichnet.
Der Unternehmer sollte bei der Wahl seines SEOs möglichst darauf achten, dass dieser ein möglichst breites Repertoire an Dienstleistungen anbietet; dieser sollte beispielsweise schon bei der Seitenerstellung an sich schöpferisch tätig werden können, um später nicht umständliche Anpassungsarbeiten vornehmen zu müssen.
Das Search Engine Marketing ist für den Unternehmer in der digitalen Welt ein Kernelement seiner Marketingstrategien. Internetuser – und damit Verbraucher wie Unternehmer – steuern nur selten bewusst bestimmte Adressen an; vielmehr leisten Dienstleister und Suchmaschinenbetreiber wie Google oder Yahoo die erforderliche Recherchearbeit für den Interessenten. Suchmaschinen sind für die moderne Informationsgesellschaft Wegweiser und Branchenbuch zugleich: Verzichtet ein Markteilnehmer auf eine gezielte Partizipation, ist es dem etwaigen Kunden wesentlich erschwert, auf das Geschäft zu stoßen. Vielmehr wird der Kunde so zu Wettbewerbern geführt. Entschließt sich der Unternehmer jedoch, seine Webpräsenz suchmaschinenoptimiert ins Netz zu stellen, erwarten ihn deutlich verbesserte Umsatzprognosen.
Für den Unternehmer – insbesondere aber auch für die SEO-Agenturen – können sich bei unbedarfter Seitengestaltung allerdings vielfältige juristische Probleme ergeben. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung kann beide Parteien etwa vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen.
Die folgenden Abhandlungen sollen – differenziert nach den Säulen SEO, SEA und SMO – die relevantesten Rechtsgebiete beleuchten, kritische Probleme aufzeigen sowie erste Lösungsansätze bieten. Sollte sich die Darstellung an gewissen Stellen auf die Firma Google konzentrieren, so ist dies der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens geschuldet. Sollten einzelne Begriffe nicht geläufig sein, verweisen wir auf unsere Broschüre …
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