Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White


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und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei Handeln auf Veranlassung

       e)Risikobasierte Identitätsüberprüfung von wirtschaftlich Berechtigten

       6.Identifizierung und Identitätsüberprüfung von Verfügungsberechtigten nach § 154 Abs. 2 AO

       a)Zweck der Vorschrift

       b)§ 154 Abs. 2 bis 2d AO

       7.Feststellung des PEP-Status

       a)Definition der politisch exponierten Person, § 1 Abs. 12 GwG

       b)Familienmitglied eines PEP, § 1 Abs. 13 GwG

       c)Einem PEP bekanntermaßen nahestehende Person, § 1 Abs. 14 GwG

       8.Ermittlung des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung

       a)Hintergrund der Regelung

       b)Regelfall: Umfang der Ermittlungspflicht

       c)Ausnahmetatbestand: Zweifelsfreie Identifizierbarkeit des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung

       9.Verpflichtung zur Aktualisierung der Kundendaten, § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG

       a)Gegenstand der Aktualisierung

       b)Frequenz der turnusmäßigen Aktualisierung

       c)Anlassbezogene Aktualisierung von Kundendaten

       d)Vorgehen zur Aktualisierung

       II.Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG

       1.Faktoren für ein potentiell geringeres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Anlage 1 GwG

       a)Faktoren bezüglich des Kundenrisikos, Nr. 1

       b)Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos, Nr. 2

       c)Faktoren bezüglich des geografischen Risikos, Nr. 3

       2.Umfang der vereinfachten Sorgfaltspflichten

       a)Verlagerung des Zeitpunkts der Erfüllung der Sorgfaltspflichten

       b)Anpassung des Umfangs der für Identifizierungs- oder Verifizierungszwecke eingeholten Informationen

       c)Anpassung der Qualität bzw. der Quelle der für Identifizierungs-, Verifizierungs- oder Überwachungszwecke eingeholten Informationen

       d)Anpassung der Häufigkeit der Datenaktualisierung und der Überprüfung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten

       e)Anpassung der Häufigkeit bzw. Intensität der Transaktionsüberwachung

       III.Verstärkte Sorgfaltspflichten, § 15 und Anlage 2 GwG

       1.Kriterien für ein potentiell höheres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

       a)Kriterien bezüglich des Kundenrisikos

       b)Kriterien bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos

       c)Kriterien bezüglich des geografischen Risikos

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