Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Achter Band: enthaltend Kapitel 15 und 16.. Томас Бабингтон Маколей
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Funfzehntes Kapitel.
Wilhelm und Marie
Zusammenkunft des Parlaments. – Rücktritt Halifax’
Während die Convention auf der einen Seite von Old Palace Yard debattirte, debattirte das Parlament auf der andren Seite noch heftiger. Die beiden Häuser hatten sich, nachdem sie am 20. August auseinandergegangen, am 19. October wieder versammelt. Am Tage des Zusammentritts fiel Jedermann eine wichtige Veränderung auf: Halifax saß nicht mehr auf dem Wollsack. Er hatte Grund zu erwarten, daß die Verfolgung, der er während der vorigen Session mit genauer Noth entgangen war, jetzt erneuert werden würde. Die während der Ferien eingetretenen Ereignisse und ganz besonders der unglückliche Verlauf des Feldzugs in Irland hatte seinen Verfolgern neue Mittel in die Hand gegeben, ihm zu schaden. Seine Verwaltung war nicht glücklich gewesen, und wenn dies auch zum Theil Ursachen zugeschrieben werden mußte, gegen welche keine menschliche Einsicht hätte ankämpfen können, so war es doch theilweis auch den Eigenthümlichkeiten seines Characters und seines Geistes zuzuschreiben. Daß eine zahlreiche Partei im Hause der Gemeinen versuchen würde, ihn zu beseitigen, war ausgemacht, und auf den Schutz seines Gebieters konnte er sich nicht mehr verlassen. Es war sehr natürlich, daß ein Prinz, der durch und durch ein Mann der That war, eines Ministers überdrüssig wurde, der ein Mann der Spekulation war. Karl, der in den Staatsrath ging, wie er ins Theater ging, lediglich zu seiner Unterhaltung, war ganz entzückt über einen Rathgeber, der über jede Frage nach beiden Seiten hin hundert angenehme und geistreiche Dinge zu sagen wußte. Wilhelm aber war kein Freund von philosophischen Untersuchungen und Disputationen, mochten sie auch noch so lebhaft und scharfsinnig geführt werden, weil sie viel Zeit kosteten und zu nichts führten. Man erzählte sich und es klingt nicht unwahrscheinlich, daß er einmal sich nicht habe enthalten können, am Rathstische seinen Unwillen über das was er eine krankhafte, gewohnheitsmäßige Unentschiedenheit nannte, in scharfen Worten zu äußern.1 Aergerlich über sein Mißgeschick im öffentlichen Leben, durch häusliche Schicksalsschläge gebeugt, durch die Furcht vor einer Anklage beunruhigt und nicht mehr durch die königliche Gunst gehalten, wurde Halifax des öffentlichen Lebens müde und begann sich nach der Stille und Einsamkeit seines Landsitzes in Nottinghamshire zu sehnen, einer alten, in Wäldern tiefvergrabenen Cistercienserabtei. Anfangs October wurde es bekannt, daß er nicht länger im Oberhause präsidiren wolle; zu gleicher Seit raunte man sich als ein großes Geheimniß zu, daß er sich gänzlich von den Geschäften zurückzuziehen gedenke und daß er das Geheimsiegel nur bis zur erfolgten Ernennung eines Nachfolgers noch behalte. Der erste Baron Atkyns ward zum Sprecher der Lords erwählt.2
Geldbewilligungen
Ueber einige wichtige Punkte schien in der gesetzgebenden Versammlung keine Meinungsverschiedenheit zu herrschen. Die Gemeinen beschlossen einstimmig, den König in dem Werke der Wiedereroberung Irland’s kräftig zu unterstützen und ihn in den Stand zu setzen, den Krieg gegen Frankreich mit Energie fortzuführen.3 Mit der nämlichen Einhelligkeit votirten sie eine außerordentliche Verwilligung von zwei Millionen.4 Es wurde beschlossen, daß der größere Theil dieser Summe durch eine Besteuerung des Grundeigenthums aufgebracht werden solle. Der Rest sollte theils durch eine Kopfsteuer, theils durch neue Abgaben auf Thee, Kaffee und Chokolade gedeckt werden. Es wurde auch vorgeschlagen, hunderttausend Pfund von den Juden zu erheben, und das Haus nahm diesen Vorschlag anfangs günstig auf; dann aber tauchten Schwierigkeiten auf. Die Juden reichten eine Petition ein, worin sie erklärten, daß sie außer Stande seien eine solche Summe zu bezahlen und daß sie lieber das Königreich verlassen als darin zu Grunde gehen würden. Einsichtsvollen Politikern konnte es nicht entgehen, daß eine specielle Besteuerung einer nicht zahlreichen Klasse, welche zufällig reich, unpopulär und wehrlos ist, in Wirklichkeit Confiscation genannt werden und schließlich den Staat eher ärmer als reicher machen muß. Nach einiger Discussion wurde die Judensteuer aufgegeben.5
Die Rechtsbill angenommen
Die Rechtsbill, die man in der vorigen Session, nachdem sie viel Streit zwischen den beiden Häusern verursacht, hatte fallen lassen, wurde aufs neue eingebracht und rasch angenommen. Die Peers bestanden jetzt nicht mehr darauf, daß ein Nachfolger auf dem Throne mit Namen bezeichnet werden müsse, wenn Marie, Anna und Wilhelm alle Drei ohne Nachkommenschaft sterben sollten. Elf Jahre lang hörte man nichts mehr von den Ansprüchen des Hauses Braunschweig.
Die Rechtsbill enthielt einige Bestimmungen, welche besondere Erwähnung verdienen. Die Convocation hatte erklärt, daß es dem Interesse des Königreichs zuwider sei, von einem Papisten regiert zu werden, hatte aber keine Maßregel vorgeschrieben, durch welche ermittelt werden konnte, ob ein Fürst ein Papist war oder nicht. Diese Lücke wurde jetzt ausgefüllt durch die Verordnung, daß jeder englische Souverain in vollem Parlament und bei der Krönung die Erklärung gegen die Transsubstantiation wiederholen und unterschreiben solle.
Außerdem wurde verordnet, daß Niemand, der einen Papisten oder eine Papistin heirathete, fähig sein sollte, in England zu regieren und daß, wenn der Souverain oder die Souverainin eine Papistin oder einen Papisten heirathete, der Unterthan seines Treuschwures entbunden sein sollte. Burnet rühmte sich, daß dieser Theil der Rechtsbill sein Werk sei. Doch hatte er wenig Ursache, stolz darauf zu sein, denn ein erbärmlicheres Stück legislativer Arbeit wird es so leicht nicht geben. Erstens ist keine Prüfungsmaßregel vorgeschrieben. Ob der Gemahl einer Souverainin oder die Gemahlin eines Souverains den Suprematseid geleistet, die Erklärung gegen die Transsubstantiation unterschrieben, nach dem Ritual der englischen Kirche communicirt hat, sind sehr einfache factische Fragepunkte. Ob aber der Gemahl einer Souverainin oder die Gemahlin eines Souverains Papist ist oder nicht, ist eine Frage, über welche die Leute ewig streiten können. Was ist ein Papist. Das Wort hat weder juristisch noch theologisch eine definitive Bedeutung. Es ist nichts weiter als ein gebräuchlicher Spottname und hat im Munde verschiedener Leute einen ganz verschiedenen Sinn. Ist jeder ein Papist, der dem Bischof von Rom unter den christlichen Prälaten ein Primat zugesteht? Wenn das ist, so waren Jakob I., Karl I., Laud und Heylyn Papisten.6 Oder beschränkt sich die Benennung nur auf Personen, welche den ultramontanen Doctrinen bezüglich der Autorität des heiligen Stuhles huldigen? Wenn das ist, so war weder Bossuet noch Pascal ein Papist.
Was ist ferner der legale Sinn der Worte, welche den Unterthan eines Unterthaneneides entbinden? Ist damit gemeint, daß ein des Hochverraths Angeklagter als Zeuge auftreten könne, um zu beweisen, daß der Souverain eine papistische Person geheirathet habe? Würde zum Beispiel Whistlewood ein Recht auf Freisprechung gehabt haben, wenn er hätte beweisen können, daß König Georg IV. mit Mrs. Fitzherbert vermählt und daß Mrs. Fitzherbert eine Papistin war? Es ist schwer zu glauben, daß irgend ein Gerichtshof sich auf eine solche Frage eingelassen haben würde. Wozu aber dann verordnen, daß der Unterthan in einem gewissen Falle seines Unterthaneneides entbunden sein solle, wenn das Tribunal, vor das er wegen Verletzung seines Unterthaneneides gestellt wird, gar nicht auf die Frage eingeht, ob jener Fall stattgefunden hat?
Die Angelegenheit des Dispensationsrechts wurde ganz anders behandelt, reiflich erwogen und schließlich auf die einzige Art erledigt, auf die sie erledigt werden konnte. Die Rechtserklärung war nicht weiter gegangen, als daß sie das Dispensationsrecht so wie es unlängst ausgeübt worden, für ungesetzlich erklärte. Daß der Krone eine gewisse Dispensationsbefugniß zustand, war eine Behauptung, welche durch Autoritäten und Präcedenzfälle sanctionirt war, von denen selbst whiggistische Juristen nicht ohne Achtung sprechen konnten; über die Ausdehnung dieser Befugniß aber waren nicht zwei Juristen gleicher Meinung, und jeder Versuch eine bestimmte Definition festzustellen, war gescheitert. Durch die Rechtsbill endlich wurde die anomale Prärogative, welche so viel heftigen Streit verursacht hatte, unbedingt und für immer aufgehoben.7
Untersuchung der Uebelstände bei der Marineverwaltung
Im Hause der Gemeinen fand, wie dies kaum anders zu erwarten war, eine Reihe scharfer Debatten über das Mißgeschick des Herbstes
1
„Halifax a eu une reprimande sévère publiquement dans le conseil par le Prince d’Orange pour avoir trop balancé.” – Avaux an De Croissy, Dublin, 16. (26.) Juni 1689. „Sein quecksilberartiger Geist,” sagt Burnet, II. 4., „vertrug sich nicht gut mit dem Phlegma des Königs.”
2
Clarendon’s Diary, Oct. 10. 1689; Lords’ Journals, Oct. 19. 1689.
3
Commons’ Journals, Oct. 24. 1689.
4
Commons’ Journals, Nov. 2. 1689.
5
Commons’ Journals Nov. 7. 19., Dec. 30. 1689. Es war damals Regel des Hauses, daß keine Petition gegen die Auflegung einer Steuer angenommen werden durfte. Diese Regel wurde nach einem sehr harten Kampf im Jahre 1842 aufgehoben. Die Petition der Juden wurde nicht angenommen und ist in den Protokollen nicht erwähnt. Etwas aber erfährt man darüber in N. Luttrell’s Diary und in Grey’s Debates unterm 19. Nov. 1689.
6
Jakob sagt in der nämlichen Schrift, in der er zu beweisen versuchte, daß der Papst der Antichrist sei: „Ich für meine Person würde, wenn dies jetzt noch ein fraglicher Punkt wäre, von ganzem Herzen darein willigen, daß der Bischof von Rom den ersten Sitz habe.” Jakob schrieb einen interessanten Brief über diesen Gegenstand an Karl und Buckingham, als sie in Spanien waren. Heylyn sagt, als er von Laud’s Unterhandlung mit Rom spricht: „So daß also der Papst sich bei uns in England mit einer Priorität anstatt einer Superiorität über die Bischöfe, und mit einem Primat anstatt einem Supremat in denjenigen Theilen des Christenthums begnügen sollte, welche meiner Ansicht nach kein Mann von Bildung und Mäßigung ihm zuzugestehen sich gesträubt haben würde.”
7
Stat. 1 W. & M. sess. 2. c. 2.