Die wichtigsten Werke von Jacob Burckhardt. Jacob Burckhardt

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Die wichtigsten Werke von Jacob Burckhardt - Jacob Burckhardt


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ein Hof- und Staatskalender vom Anfange des fünften Jahrhunderts, zählt eine reich abgestufte Hierarchie der Hof- und Staatsämter auf, welche wohl im allgemeinen durch Constantin ihre Gestalt erhalten haben mag, wenn sich dieses auch nicht direkt beweisen lässt782. Allein von den einzelnen Hofwürden hatten gewiss schon viele unter Diocletian und noch weit früher, etwa seit Hadrian, bestanden783. Das Verzeichnis hat allerdings, da man diese Vorgänge nicht näher kennt, etwas Überraschendes, so feierlich spricht sich darin der Prunk des Despotismus aus. Überall ertönt das Adjektiv sacer »geweiht«, wo man schlechtweg »kaiserlich« sagen würde; mehrere Würden sind zum Beispiel nach dem sacrum cubiculum, dem kaiserlichen Gemach, usw. benannt. Um aber zu einem festen Schluss zu gelangen, um genau zu ermitteln, wie es bei Hofe zuging, musste man wissen, welche von den vielen Ämtern mit einer wirklichen Aufwartung verbunden und welche blosse Titel waren. Gibt es doch noch jetzt Höfe, welche bei einer tatsächlich sehr mässigen, ökonomischen Einrichtung eine ausserordentliche Menge von Ehrenchargen austeilen. – Wie sehr sich aber die damalige römische Welt an das Titelwesen als Symbol der Rangordnung gewöhnen musste, lehren die üblichen Ehrenprädikate illuster, spectabilis, honoratus, clarissimus, perfectissimus, egregius, und die Anreden amplitudo, celsitudo, magnitudo, magnificentia, prudentia tua usw., welche zum Teil auch die obligate Begleitung gewisser Ämter waren. Schon bei Anlass Diocletians ist von der Bedeutung dieser Neuerungen kurz die Rede gewesen; wir dürfen auch hier vermuten, dass die betreffenden Fürsten nicht sowohl willkürlich Neues schufen, als vielmehr dasjenige konstatierten und in Form und Regel brachten, was ohnedies in der Zeit lag. Constantin freilich verfuhr dabei mit vollem Bewusstsein; »er erfand«, sagt Euseb IV, 1, »verschiedene Ehrentitel, um möglichst vielen Ehre anzutun«. – Übrigens mussten die Vorrechte der Hofleute, konsequent gehandhabt und erweitert, allmählich einen neuen Erbadel hervorbringen784; sie sind nicht nur aus dem ganzen drückenden Steuerwesen, aus dem Munizipalelend herausgehoben in eine höhere, verklärte Sphäre, sondern auch gegen das Schicksal der gemeinen Sterblichen, die »calumnias«, geschützt; die Privilegien gelten nicht nur ihnen, sondern auch ihren Kindern und Enkeln und dauern auch im Fall der Pensionierung fort. Schon besass man eine Aristokratie, welche auf erblich werdender Steuerfreiheit beruhte, nämlich die der senatorischen Familien; hier liess sich nun alles dazu an, eine zweite aus Hofleuten (Palatini) und höhern Beamten zu schaffen.


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