Mein letzter Internet Wille. Hans-Peter Wolff

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      Hans-Peter Wolff

      Mein letzter Internet Wille

      So beenden Sie digitale Mitgliedschaften

      Dieses ebook wurde erstellt bei

      

      Inhaltsverzeichnis

       Titel

       Einleitung

       Zentrales Vorsorgeregister

       Vom Grab ins Internet

       Online-Friedhöfe

       Accounts löschen

       Schlussbemerkungen

       Impressum neobooks

      Einleitung

      Sie müssen noch nicht sterben, um diesen Ratgeber nutzen zu können. Er hilft Ihnen auch, wenn Sie sich nur abmelden wollen. Die Mitgliedschaft ist online schnell erledigt. Aber finden Sie mal den Abmeldebutton. Der ist tief versteckt oder gibt es nicht. Dabei soll Ihnen dieser Ratgeber auch behilflich sein.

      Ich wünsche Ihnen ein langes Leben. Trotzdem sollten wir über den Fall einer Unzurechnungsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und über Ihr Ableben sprechen. Die Notwendigkeit haben Sie ja schon durch den Kauf dieses Ratgebers erkannt.

      Nach Ihrem Tod laufen Nutzerkonten und online geschlossene Verträge im Internet weiter. Machen Sie es Ihren Angehörigen leicht: Hinterlegen Sie eine Liste Ihrer Online-Konten mit Kennung und Passwort, wenn sie ihnen nicht trauen, notfalls beim Notar. Da Passwörter öfters geändert werden sollten, lassen Sie ihm ab und zu eine aktuelle Liste zukommen.

      Ohne Zugangsdaten wie die E-Mail-Adresse ist es schwierig, den digitalen Nachlass zu ordnen. Anbieter verweigern oft den Zugang zum E-Mail-Postfach mit Hinweis auf das Telekommunikationsgeheimnis. Es gibt in der Bundesrepublik keine gesetzliche Regelung, wie im Todesfall zu verfahren ist. Bestimmen Sie im Testament, wer auf welche Daten zugreifen darf und was mit Ihren Daten und geschehen soll. Sie möchten sicher nicht, dass Sie als Toter noch im Internet weiter existieren?

      Benennen Sie in einer Vorsorgevollmacht eine Person, die im Krankheitsfall Ihre Verträge kündigen darf. Hinterlegen Sie diese beim Zentralen Vorsorgeregister. Hinterlegen Sie zusätzlich eine Betreuungs- und Patientenverfügung. Näheres finden Sie im ersten Kapitel.

      Erben erhalten durch Universalsukzession das Urheberrecht an Fotos und Texten. Facebook versetzt Ihre Seite in den Gedenkzustand. Google Plus bietet die Option eines Online-Testaments.

      Liebe Angehörige, prüfen Sie die E-Mails, um Hinweise auf Mitgliedschaften zu finden. Kündigen Sie Abos. Aboalarm hilft beim Kündigen https://www.aboalarm.de/kuendigungsschreiben-generieren.html . Stornieren Sie offene Bestellungen und Reisen. Gibt es noch laufende Auktionen bei eBay? Denken Sie auch an Guthaben bei PayPal , BitCoin oder Wettanbietern.

      Überprüfen Sie nicht nur den Computer, vielleicht gibt es auch Daten in der Cloud, die „Datenwolke“ im Internet. Anbieter sind u.a. Microsoft mit OneDrive oder Google Drive.

      Gibt es Hinweise auf Kredite? Dann überlegen Sie sich gut, ob Sie das Erbe überhaupt antreten wollen.

      Zentrales Vorsorgeregister

      Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? Durch das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden. Sie erreichen es unter http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Zentrales-Vorsorgeregister-ZVR.php

      Vorsorgevollmachten und isolierte Betreuungsverfügungen können natürlich auch von Bürgerinnen und Bürgern selbst zur Eintragung übermittelt werden: Sie können die Daten Ihrer Vorsorgevollmacht bzw. Ihrer isolierten Betreuungsverfügung zur Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister hier unmittelbar anmelden. Die Registrierung über die Web-Schnittstelle ist der kostengünstigste, schnellste und komfortabelste Weg. Informieren Sie sich zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auf http://www.vorsorgeregister.de/Service/FAQs/index.php.

      Zu den Kosten der Registrierung informieren Sie sich bitte auf http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Kosten/index.php. Diese beginnen bei 13,00 €.

      Der Meldedialog startet auf https://www.zvr-online.de/zvr/Meldung.aspx:

      Jeder ZVR-Eintrag erhält eine Buchungs- und Registriernummer. Wer Vollmachten widerrufen oder ändern will, kann dies auf dem Postweg tun. Die Anschrift lautet: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Mohrenstraße 34, 10117 Berlin.

      Vom Grab ins Internet

      Man kennt sie aus der Werbung. Jetzt tauchen Sie vereinzelt auch auf Friedhöfen auf. Gemeint ist der QR-Code. Immer mehr Städte erlauben es, diesen Code auf dem Grabstein zu befestigen. Eine Ablehnung ist nach Empfehlung des Deutschen Städtetages auch kaum möglich. Schon im November 2013 veröffentlichte der 'Deutsche Städtetag' eine 'Genehmigungshilfe für die Verwendung von QR-Codes an Grabsteinen, die explizit als Vorgabe für die Städte und Kommunen dienen soll, ihre Friedhofssatzungen anzupassen. Diese 'Genehmigungshilfe' widmet sich voranging dem rechtlichen Aspekt und kommt zu folgendem Ergebnis: 'Grundsätzlich ist gegen die gestalterische Einbindung des QR-Codes in die Grabanlage bzw. das Grabmal keine Verbot durch die Friedhofsverwaltung möglich, da dieser in seinem Aussehen als eigenständiges oder verbindendes Element der Grabgestaltung gesehen werden kann. (http://www.gedenken-gestalten.de/news/1403/umweltausschuss-beschliesst-qr-codes-auf-koelns-grabsteinen-erlaubt.html)

      Mithilfe einer App kann das Handy diesen Code lesen und man erhält weitere Informationen über den Verstorbenen im Internet. Am besten regeln Sie die Informationen, die veröffentlicht werden können. Die Angehörigen haben kurz nach Ihrem Tod bestimmt andere Sorgen.

      Auf der Internetseite www.qrcode-generator.de können Sie sich ihn erstellen lassen. Vorher sollte noch die Webseite mit den persönlichen Informationen angelegt worden sein.

      Auf www.grabstein.info finden Sie weitere Informationen. Die Meinung der Kirchen finden Sie auf http://gedenken-gestalten.de/qr-grabmal_qr-grabstein_Standpunkte_der_Kirchen.html.


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