"Dann müssen die halt mal schwitzen!". Heiko Fritschen
Читать онлайн книгу.Die üblichen Gefangenen: Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Werden Sie also von Ihrem Vorgesetzten als Telefon-Hure bezeichnet ist das kein Kavaliersdelikt.
Besteht aber eine reale Möglichkeit, sich gegen solche Äußerungen zu wehren? Wohl eher nicht.
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vermutlich kennen Sie das unter: „Der hat die kalkulierten Werte schon wieder nicht erreicht.“
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier sind wir wieder bei dem Betriebsleitertreffen mit der Telefon-Hure angelangt – öffentlich in einer Versammlung ausgesprochen. Aber auch Rundmails gehören dazu, in denen behauptet wird, dass Sie einen Fehler gemacht haben oder zumindest dafür die Verantwortung tragen.
Nehmen Sie dies aber nicht als Anleitung für eine Strafanzeige. Obwohl rechtlich eine Straftat vorliegt, ist es in vielen Firmen zur Kultur geworden, diese Straftäter zu schützen. Eine Anzeige hätte somit für Sie vermutlich den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zur Folge.
Einen weiteren Paragraphen sollten sie ebenfalls kennen:
§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Fehler können passieren, aber manche Kollegen haben sonderbare Vorstellungen, wie man einen Fehler darstellt. Es ist also nicht immer so, dass es darauf ankommt, ob die Aussage der Wahrheit entspricht, sondern auch wie sie getätigt wird: „Hier machen die Mitarbeiter was sie wollen, wie konnte so einer nur Betriebsleiter werden?“ Als Mail an alle Geschäftsführer oder Kollegen ist grenzgängig.
Was aber die wenigsten beachten ist, dass sich ein Auflösungsvertrag auf die Verbindlichkeiten mit der Firma bezieht, nicht auf einzelne Personen. Durch den Auflösungsvertrag versuchen manche Firmen die potentiellen Straftäter zu schützen.
Festlegungen wie:
„Die Parteien sind sich einig, dass mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchen Rechtsgrund, seien sie bekannt oder unbekannt, nicht mehr gegeneinander bestehen.“
Das gilt ausschließlich für die Ansprüche Sie und die Firma betreffend.
Zum Schutz der potenziellen Straftäter werden gerne noch zusätzliche Klauseln von den Verursachern eingebunden:
„Das Gleiche gilt für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung.“
Diese Klausel bezieht sich speziell auf die einzelnen Kollegen und ggf. zu beanstandende Verhaltensweisen. Taucht diese Klausel auf, wissen Sie, dass der Firma bekannt ist, dass der Kollege eine Straftat begangen hat und dies den Vertretern der Firma egal ist.
Wie die juristische Würdigung einer solchen Klausel bei einer Strafanzeige gegen einen ehemaligen Kollegen ausfällt lässt sich schwer voraussagen. Je nach Umstand haben Sie drei Monate nach der Kenntnisnahme von Vorfällen wie die oben angeführten Beispiele, um Anzeige gegen den ehemaligen Kollegen einzureichen. Diese ist kostenfrei und damit sollten Sie dieses Instrument des Rechtstaates auch zu Ihrem eigenen Schutz nutzen. Also selbst wenn Sie den Auflösungsvertrag unterschrieben haben, zögern Sie nicht! Jedes weitere Opfer wird es Ihnen danken.
Bedenken Sie bei der Mobbing-Diskussion, dass die oben aufgeführten Beispiele einen klaren Straftatbestand haben. Hier existiert keine Notwendigkeit darüber zu diskutieren, ob es zum Mobbing gehört, es ist so. Nutzen nun Vorgesetzte und Kollegen Mechanismen, die aus der Kombination verschiedener Straftatbestände bestehen, handelt es sich ebenfalls um Mobbing. Dass es zielgerichtet genutzt wird, verschlimmert die Situation nur. Diskutiert werden die Verhaltensweisen, die knapp unter dem Strafrecht angesiedelt werden. Aber lassen Sie sich nicht von Äußerungen wie „Sei nicht so empfindlich!“ oder ähnlichen Aussagen verwirren. Im Zweifelsfall entscheidet der Staatsanwalt.
Das ständige Schikanieren ist ein Sonderfall, geht aber meist mit einer Straftat wie Beleidigung und Übler Nachrede einher.
Zusätzlich kommt es bei Arbeitgebern immer wieder zu Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gerade durch die immer häufiger angewandte Digitalisierung neigen einige Menschen dazu, diese Daten gegen die Kollegen und Untergebenen einzusetzen. Natürlich kann der Arbeitgeber Ihren Dienstwagen, der mit einem GPS System ausgerüstet ist, im Verdachtsfall überprüfen. Aber dem Mitarbeiter für den Dienstwagen des gleichgestellten Kollegen die Zugriffsrechte auf die Überwachung zu geben, ist bestenfalls kritisch. Stellt er die Fahrtroute von Ihnen vom Wochenende dann in das interne Netz, ist das nicht mehr nur grenzgängig:
Abs. 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden.
Das ist aber nur ein Beispiel, da die Rechtsvorschriften des BDSG sehr umfangreich sind.
Hier wird rechtlich bereits bestraft, dass der Kollege sich überhaupt die Daten angeschaut hat. Das Veröffentlichen im internen Netz fällt unter einen anderen Aspekt.
§ 7 Schadensersatz
1 Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadenersatz verpflichtet.
2 Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.
Sie hätten nun also die Möglichkeit eine Schadenersatzklage gegen Ihren Arbeitgeber einzuleiten.
Wie Sie sehen, ist das Thema Mobbing nicht ein Thema über Befindlichkeiten, in welches es viele hineinschieben möchten. Im Großen und Ganzen können Sie davon ausgehen, dass – wenn Sie die Vermutung haben, es werden Grenzen in einem Arbeitsverhältnis überschritten – es wahrscheinlich eine Rechtsvorschrift geben wird, die dieses Vorgehen unterbinden soll. Die rechtliche Würdigung – das bedeutet, ob es wirklich verboten ist oder nicht – liegt dabei bei den Staatsanwälten und Gerichten, und nicht bei Ihren Kollegen. Und hier findet die derzeitige Diskussion statt. In diesem Buch werden verschiedene Fälle aus dem Büroalltag vorgestellt und eine reale Einstufung versucht. Dabei ist es immer wichtig, zu erkennen, ob eine bewusste Handlung vorliegt.
Unumstritten