Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_29f4ee9a-ad4c-5ff0-a277-920c0af4674e">Zwingende Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten

       a)Politisch exponierte Person, § 15 Abs. 3 Nr. 1 GwG

       b)Ansässigkeit des Kunden in Drittstaat mit hohem Risiko, § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG

       c)Besondere Eigenschaften der betreffenden Transaktion/Hochrisikotransaktionen, § 15 Abs. 3 Nr. 3 GwG

       d)Korrespondenzbankbeziehung, § 15 Abs. 3 Nr. 4 GwG

       3.Umfang der verstärkten Sorgfaltspflichten

       a)Höheres Geldwäscherisiko als Ergebnis der Risikoanalyse oder im Einzelfall; PEP

       b)Drittstaat mit hohem Risiko

       c)Hochrisikotransaktionen

       d)Korrespondenzbankbeziehung

       IV.Durchführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, § 17 GwG

       1.Rückgriff auf zuverlässige Dritte kraft Gesetzes, § 17 Abs. 1 GwG

       2.Rückgriff auf andere geeignete Personen und Unternehmen, § 17 Abs. 5 GwG

       4. Kapitel Der Geldwäschebeauftragte: Rollen- und Aufgabenprofil nach § 7 GwG

       A.Einleitung

       B.Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

       I.Verpflichtete Unternehmen nach dem Gesetz

       1.Gesetzlich Verpflichtete

       a)Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute

       b)Versicherungsunternehmen

       c)Kapitalverwaltungsgesellschaften

       d)Glückspielveranstalter

       2.Befreiung von der Verpflichtung

       II.Auf behördliche Anordnung

       1.Regelbeispiele des § 2 Abs. 1 GwG

       2.Insbesondere: Güterhändler

       C.Persönliche Voraussetzungen eines Geldwäschebeauftragten

       I.Sachkunde

       II.Zuverlässigkeit gemäß § 1 Abs. 20 GwG

       III.Externe Geldwäschebeauftragte

       1.Übertragung nach Anzeige bei der Aufsichtsbehörde

       2.Vertragliche Gestaltung

       a)Auslagerungsfähige Leistungen

       b)Steuerungsmöglichkeit des Verpflichteten

       c)Kontrollmöglichkeit der Behörde

       d)Verschwiegenheitspflichten

       3.Überwachungspflichten

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