Die betriebliche Führungsorganisation. Horst-Joachim Rahn
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7. Gesamtorganisation des Unternehmens
7.1 Einflussfaktoren der Gesamtorganisation
7.2 Klassische Organisationsformen
7.3 Abgeleitete Organisationsformen
7.4 Organisationsformen nach Branchen
7.4.3 Versicherungsunternehmen
1. Grundlagen der Führungsorganisation
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Führungsorganisation großer Unternehmen in einer sich wandelnden Umwelt hat eine lange Tradition. Besondere Impulse für eine intensive Beschäftigung mit alternativen Strukturformen gingen in den späten 60er und frühen 70er Jahren von einer Reorganisationswelle in deutschen Unternehmen aus, die mit zeitlicher Verzögerung Vorbildern aus der US-amerikanischen Organisationspraxis folgten.1 Bis heute haben Betrachtungen zur Führungsorganisation keinesfalls an Aktualität verloren.
Die betriebliche Führungsorganisation ist einerseits als ein aufbaubezogenes System und andererseits als Tätigkeit zu interpretieren.2 Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Unternehmensorganisation und der Corporate Governance. Die Führungsorganisation bezieht sich hinsichtlich der Systeminterpretation im weiteren Sinne auf die Einordnung und Gestaltung aller Instanzen eines Unternehmens und wird dabei aus institutionaler Perspektive bzw. aus funktionaler Sicht gesehen.3 Der Begriff der Führungsorganisation ist dabei weiter als der Begriff Aufbauorganisation4, weil er beispielsweise auch die Instanzen der Spitzenorganisation (z. B. Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Betriebsrat) enthält. Nicht zur Führungsorganisation zählt die Ausführungsorganisation mit den Stellen an der Basis des Unternehmens.
1.1 Corporate Governance
Der Begriff Corporate Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen (Regeln, Werte und Grundsätze) für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.5 Diese Regelungen konstituieren damit zugleich auch die zentralen Rahmenbedingungen der Führungsorganisation. Der Gegenstand der Führungsorganisation lässt sich mit der Organisation der Unternehmensleitung und deren Beziehungen zu anderen Unternehmensorganen (Spitzenorganisation) sowie zu den – dem Top-Management nachgelagerten – Bereichen (Leitungsorganisation) umreißen.6 Der Terminus Corporate Governance lässt sich nicht ohne weiteres wörtlich übersetzen, hat aber Schnittmengen zu dem deutschen Begriff Unternehmensverfassung7, der aber durch die Festlegung von Entscheidungsrechten verschiedener Akteure und Interessengruppen primär die Binnenordnung des Unternehmens betrifft. Corporate Governance bezieht darüber hinaus aber auch Fragen der Einbindung des Unternehmens in sein Umfeld