Ius Publicum Europaeum. Robert Thomas
Читать онлайн книгу.gerade auch der europäische Kontext
2. Wesentliche Entwicklungslinien, dabei wichtige Krisen und Konflikte
3. Die Rolle und die Etablierung der Selbständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Entwicklung und Transformation des Landes (gerade in Mittel- und Osteuropa nach dem Mauerfall)
4. Welche Vor- und Nachbilder in anderen Mitgliedstaaten gibt es?
II. Rollen und Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
1. Objektiver und/oder subjektiver Rechtsschutz? Schutz der individuellen Rechte und/oder der öffentlichen Interessen (Legalitätsprinzip; einheitlicher Verwaltungsvollzug)?
2. Einordnung im Schema der Gewaltenteilungslehre, Verhältnis zu den politischen Staatsorganen und zur Verwaltung (Ernennung, Vita von Richtern, Verfahrensarten, royal prerogative, acte de gouvernement etc.)
3. Stellung in der Gerichtsbarkeit
a) Verhältnis zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
b) Verhältnis zur Verfassungsgerichtsbarkeit (typische Konflikte, z.B. Normenkontrolle, Wahlstreitigkeiten)
c) Verfassungsdimension der Verwaltungsgerichte; vor allem Bedeutung der Grundrechte in der Verwaltungsrechtsprechung
d) Zuständigkeitskonflikte zwischen den Gerichtsbarkeiten und ihre Lösungsformen (z.B. Tribunal des conflits, spezielle ad-hoc-Richterkammer etc.)
e) Funktionale Äquivalente der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Inwiefern wurden und werden verwaltungsgerichtliche Funktionen durch die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit wahrgenommen oder durch ein Verfassungsgericht?
4. Verwaltungsgerichtsbarkeit und verwaltungsinterner Rechtsschutz
5. Verwaltungsgerichtsbarkeit und neue Formen der Streitbeilegung
6. Selbstverständnis der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Deutungsangebote in der Dogmatik und Theorie
7. Interaktion von Verwaltungsgerichtsbarkeit und Rechtswissenschaft; wissenschaftliche Begleitung der Verwaltungsgerichtsbarkeit/Verhältnis von Wissenschaft und Praxis
8. Die Rolle in der Entwicklung des Verwaltungsrechts (insb. in der Entwicklung der Grundsätze des Verwaltungsrechts)
9. Allgemeine Einschätzung der Funktionalität des Systems
III. Die rechtlichen Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kontext
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen: verfassungsrechtliche Grundsätze (inkl. verfassungsrechtliche Rechtsprechung zur Verwaltungsgerichtsbarkeit)
2. Die Institution, Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit
a) Aufbau der Spruchkörper (Einzelrichter, Kammern, Schöffen etc.), Stellung der Richter (insbes. hinsichtlich richterlicher Unabhängigkeit), Einbindung in größere Zusammenhänge (etwa Unterstellung unter ein bestimmtes Ministerium)
b) Wie sieht die Ausbildung/Sozialisation der Richter aus? Wie erfolgt die Besetzung/Richterwahl? (Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur/-zusammensetzung bzw. Parteienproporz? Gibt es Ämterpatronage?)
c) Instanzen (untere Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte)?
d) Organisationsstruktur in Bundesstaaten (nationale Standardisierung oder föderalistische Vielfalt; Verwaltungsgerichtsbarkeit als primäre Aufgabe der Gliedstaaten oder des Bundes; parallele Instanzenzüge Gliedstaaten/Bund oder Überlagerung der Instanzenzüge)?
e) Funktionale Ausdifferenzierung der Gerichtsorganisation (etwa Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland, Asylgerichtshof in Österreich, Bau- und Steuergerichte in der Schweiz)? Gibt es Sonderverwaltungsgerichte? Lässt sich ein Trend zur funktionalen Ausdifferenzierung beobachten?
f) Anzahl der Gerichte/der Richter pro Einwohner
3. Verfahren
a) Zugang
(1) Gibt es einen generellen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen (Rechtsweggarantie) oder gibt es Bereiche, die von der gerichtlichen Kontrolle ausgenommen sind? (Wenn ja, welche?)
(2) Wie ist das Verhältnis zum verwaltungsinternen Rechtsschutz bzw. zu „quasi-gerichtlichen“ Rechtsschutzorganen (etwa tribunals in England, unabhängige Verwaltungssenate in Österreich, Rekurskommissionen in der Schweiz)? Oder anders formuliert: Sind die Verwaltungsgerichte die ersten und einzigen Rechtsschutzorgane oder ergänzen sie andere, vorgeschaltete Rechtsschutzmöglichkeiten?
(3) Wie sind die Kompetenzen der Verwaltungsgerichte umschrieben (Generalklausel/Enumeration)?
(4) Wie ist die Beschwerdeberechtigung bzw. Klagebefugnis geregelt? (Individualklage/Massenklage/Verbandsklage/Popularklage; Sonderformen, z.B. Organklage, Statusklage; Müssen rechtlich geschützte Interessen verletzt sein? Genügt ein bloß schutzwürdiges Interesse?)
(5) Funktion des Klägers im System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes (Betroffener, Indienststellung zur Ermöglichung zentraler Verwaltungskontrolle)
b) Die wichtigsten Verfahrensarten
(1) Bitte in ihrer rechtlichen und politischen Bedeutung darstellen.
(2) Es wäre schön, dies mit Zahlen/Statistiken anzureichern: wie viele Verfahren insgesamt, wie viele in den einzelnen Verfahrensarten, Schwerpunkte der Tätigkeit nach Rechtsgebieten, Ausgang
(3) Handlungsformorientierung des Verwaltungsrechtsschutzes? Verwaltungsgerichtliche Kontrolle nur von Einzelakten (rechtliche; faktische)? Gibt es verwaltungsprozessuale Normenkontrollverfahren? Findet ggf. eine inzidente Normenkontrolle statt? Gibt es vorbeugenden Rechtsschutz?
(4) Welche Rolle spielt der einstweilige/vorläufige Rechtsschutz? Wie ist er geregelt? Wie entscheidet das Gericht? Welche Rechtsbehelfe sind gegen die Entscheidung vorgesehen? Verhältnis zur Hauptsacheentscheidung?
c) Die Verfahrensgrundsätze (mit Bezug zu Art. 6 EMRK, Art. 41 und Art. 47 GRCh)
(1) Unparteilichkeit
(2) Entscheidung innerhalb angemessener Frist (Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer?)
(3) Untersuchungsgrundsatz/Beibringungsgrundsatz; Beweislast
(4) Anhörungs- und Informationsrechte (inkl. Akteneinsicht)
(5) Einbeziehung Dritter in das Verfahren, z.B. Beiladung, Vertreter des öffentlichen Interesses, amicus curiae, advisory declarations
(6) Öffentlichkeit des Verfahrens und Öffentlichkeit der Urteilsverkündung
(7) Kostenfairness
(8) Begründungspflicht
4. Kontrolldichte und Entscheidung
a) Kontrolldichte
(1) Darf der Sachverhalt überprüft werden?
(2) Dürfen Ermessensfragen überprüft werden?
(3) Maßstäbe der Kontrolle: reine Rechtmäßigkeits-/Zweckmäßigkeitskontrolle, überprüfungsexempte Bereiche, Kontrolldichte, Ermessen, unbestimmte Rechtsbegriffe, judicial deference, aber auch allgemeine Fehlerlehre, z.B. ultra vires, Verhältnismäßigkeit, Fairness
(4) Gibt es eine Korrelation zur Frage des Zugangs zum Gericht?
b) Entscheidungen
(1) Entscheidungsarten: Feststellung, Aufhebung, Anordnung von Maßnahmen, Gesetzesprägung; verfassungskonforme Interpretation
(2) Die Begründung: Argumentationsformen, Begründungsarten (diskursiv/autoritativ), Rolle der Rechtsvergleichung
(3) Wirkungen von Entscheidungen/Durchsetzung/Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Urteile
5. Rechtsmittel
6.