HighSpeed.eu. Markus W. Behne

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HighSpeed.eu - Markus W. Behne


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href="https://de.wikipedia.org/wiki/Breitband-Internetzugang">Breitband-Internets fördern und einen gemeinsamen Markt für internetbezogene Dienstleistungen etablieren sowie allgemein schnellere Netzzugänge ermöglichen. Mit schnellem Internet, Breitbandinfrastruktur oder einfach Breitband wird im Gegensatz zum „Schmalband“ eine größere Datenübertragungsrate pro Sekunde verstanden. Wie groß diese Rate sein muss, um als Breitband akzeptiert zu werden, wird weltweit überall ein wenig unterschiedlich definiert. Die Internationale Fernmeldeunion als UN-Organisation und die Weltbank sehen eine Übertragungsrate von mehr als 2000 kBit/s (Kilobit pro Sekunde) als Breitband. Diese Definition nimmt die Kommission für Ihren Gesetzgebungsvorschlag als Standard für die EU auf.

      Grundsätzlich hat die EU durch die Mitgliedstaaten Entscheidungskompetenzen übertragen bekommen, so dass sie in der Gesetzgebung oder durch Entscheidungen für bestimmte Politikfelder gemeinsam für alle Mitgliedstaaten und Völker der EU Regelungen demokratisch und parlamentarisch beschließen kann. Die Artikel 2 bis 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV – ein Teil des Lissabonner Vertrags) regeln die Bereiche und inwiefern die EU zuständig ist, die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung tragen oder nur eine Koordinierung und Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU zulässig ist. Zum Teil sind bestimmte Entscheidungskompetenzen auch direkt an einzelne Organe der EU gebunden: Zum Beispiel Wettbewerbs- und Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission oder Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (vgl. Artikel 3 AEUV). Hier im Bereich Beihilfen durch Staaten, also Subventionen, laufen einige der wichtigsten Fragen des Ausbaus des schnellen Internets zusammen. Darf der Staat privaten Unternehmen Geld dafür geben, die Infrastruktur für das schnelle Internet zu errichten? Oder muss er es sogar, damit es überhaupt dazu kommt? Ist das Breitband-Internet eine sogenannte Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse oder ist es nicht nur ein Geschäftsmodell, mit dem einige, wenige Unternehmen richtig viel Geld verdienen wollen? Einige Regeln der neuen Verordnung sind sicher unumstritten, andere aber werden durch die verschiedenen Interessengruppen sehr unterschiedlich beurteilt. Streit ist vorprogrammiert. Streit ist aber auch ein demokratisches Mittel, um eine Regelung zu finden, die möglichst vielen Interessen gerecht wird. Letztlich müssen Mehrheiten organisiert werden.

      Die Mehrheiten in den Organen sind von großer Bedeutung für die Entscheidungsfindung. In der Regel kann man sich über Kompromisse von Formulierungen der einzelnen Regeln eine Mehrheit erarbeiten. Manchmal schafft man es besser über Paketlösungen. Auf diesem Weg bekommen möglichst viele Mitstreiter was sie wollen, wenn sie umgekehrt auch für eine Position stimmen, die ihnen eigentlich nicht so wichtig ist oder aus ihrer Sicht eigentlich nicht in das Gesetz gehört. Es ist sinnvoll für die Mitglieder der Kommission, des Rates und des Parlaments auch zu wissen, wie in den jeweils anderen beiden Organen abgestimmt werden wird. Durch ein persönliches Gespräch mit dem einen oder anderen Mitglied der anderen Gruppen kann geschickt Einfluss genommen werden, um das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen.

      In der Kommission hat jedes Mitglied – also jede Kommissarin oder jeder Kommissar – eine Stimme. Es wird nach einer gemeinsamen Position gesucht. Jedes Kommissionsmitglied vertritt nach außen diese gemeinsame Position, auch wenn es zunächst eine entgegengesetzte Meinung vertreten haben sollte.

      Im Rat wird in der Regel eine qualifizierte Mehrheit benötigt. Hierzu zählt jedes vertretene Land als eine Stimme. Es müssen 55 Prozent aller abgegebenen Stimmen erreicht werden. Gleichzeitig müssen diese 55 Prozent der abstimmenden Mitgliedstaaten 65 Prozent der 505 Millionen Menschen in der EU repräsentieren. Hierzu ist es notwendig zu wissen, wie viele Millionen Menschen im jeweiligen Mitgliedstaat leben: Deutschland 81,2, Frankreich 66,4, Vereinigtes Königreich 64,6, Italien 60,8, Spanien 46,5, Polen 38, Rumänien 20, Niederlande 16,9, Belgien 11,3, Griechenland 10,9, Tschechien 10,5, Portugal 10,4, Ungarn 9,9, Schweden 9,7, Österreich 8,6, Bulgarien 7,2, Dänemark 5,6, Finnland 5,5, Slowakei 5,4, Irland 4,6, Kroatien 4,2, Litauen 2,9, Slowenien 2, Lettland 2, Estland 1,3, Zypern 0,8, Luxemburg 0,6, Malta 0,4. Die qualifizierte Mehrheit im Rat ist im Planspiel erreicht, wenn 65 Prozent der Bevölkerung der anwesenden Mitgliedstaaten erreicht sind.

      Im Europäischen Parlament gilt grundsätzlich die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, also 50 Prozent plus eine Stimme. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Im EP stimmen die Fraktionen in der Regel geschlossen ab, so dass den größeren Fraktionen und ihren Mitgliedern ein höheres Gewicht zukommt.

      2.2 Kommission – Gruppenprofil

      Die Europäische Kommission ist die ausführende Gewalt (Exekutive) in der Europäischen Union. Sie ist dem Wohl der Union als Ganzem verpflichtet und nur dem Europäischen Parlament gegenüber verantwortlich. Als „Motor der Integration” hat die Europäische Kommission den Integrationsprozess seit Gründung der Europäischen Union und ihrer Vorgängerorganisationen entscheidend vorangetrieben. In der Europäischen Union hat ausschließlich die Kommission das Recht, ein Gesetz vorzuschlagen. Nur Sie kann dem Rat und dem Europäischen Parlament (beide Legislative) Vorschläge zur Weiterentwicklung der Politik der Europäischen Union unterbreiten. Umgekehrt können weder das Europäische Parlament noch der Rat von sich aus tätig werden. Sehen diese eine Handlungsnotwendigkeit in einem Politikfeld, so müssen sie die Kommission auffordern, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen. Damit hat die Kommission innerhalb der europäischen Institutionen einen besonderen Stellenwert.

      Im Rechtsetzungsprozess laufen die Fäden immer wieder in der Kommission zusammen. Eine wichtige Funktion der Kommission besteht in der Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten im Rat oder zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Als sogenannte „Hüterin der Verträge” ist sie zudem für die Kontrolle der Einhaltung des EU-Rechts zuständig. Besteht der Verdacht, dass ein Mitgliedstaat gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, so kann die Kommission diesen vor dem Europäischen Gerichtshof anklagen.

      Die Europäische Kommission setzt sich aus der Präsidentin/dem Präsidenten und derzeit 27 weiteren Kommissaren zusammen. Jedes Kommissionsmitglied ist jeweils für ein spezielles Politikfeld oder eine Koordinierung von verschiedenen Politikfeldern zuständig. Entscheidungen werden in der Kommission mit Mehrheit getroffen. In der Regel wird jedoch ein Konsens angestrebt, es wird also versucht, ohne Gegenstimmen zu beschließen. Ihre Amtszeit als Kommissar/in beträgt fünf Jahre und liegt jeweils zwischen zwei Wahlen zum Europäischen Parlament.

      Sie wollen in der neuen Verordnung möglichst viele Ihrer Ziele umsetzen. Wichtig ist Ihnen vor allem die Festschreibung, dass die Kommission die letztendliche Kontrolle über die Gewährung staatlicher Hilfen für den Auf- und Ausbau des Breitbandnetzes behält. Nur die überstaatliche Kommissionskontrolle verhindert einen Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten, der niemandem hilft außer den großen Netzbetreibern, die die Staaten einfach untereinander ausspielen. Falls sich in den Beratungen zeigt, dass die Mitgliedstaaten im Rat oder eine Gruppe von Abgeordneten im Europäischen Parlament das Prinzip der Kommissionskontrolle von mitgliedstaatlichen Beihilfen nicht akzeptieren, werden Sie noch einen weiteren Artikel in die Verordnung aufnehmen müssen, der dieses Prinzip festschreibt. Sie können weder Rat noch EP dazu zwingen. Sie können aber versuchen sie zu überzeugen. Das EP kontrolliert die Kommission: Nur wenn die Kommission etwas zu bestimmen hat, kann das EP darauf Einfluss nehmen. Wenn die Mitgliedstaaten allein entscheiden, kann das EP keinen Einfluss ausüben. Im Rat gilt: Wenn die Mitgliedstaaten alleine entscheiden, können die anderen Mitgliedstaaten nicht wirklich sicher sein, dass die übrigen Mitgliedstaaten sich auch an die Regeln halten. Wenn die Kommission die Regeln kontrolliert kann jeder Mitgliedstaat sicher sein, dass sich auch alle anderen an die Regeln halten.

      Bei der Kontrolle von Monopolen und marktbeherrschenden Stellungen von einzelnen Unternehmen ist die Kontrollfunktion der Kommission aus denselben Gründen wichtig. Wenn der Breitbandnetzausbau dazu führt, dass weniger Unternehmen in der EU oder in einzelnen Staaten die Preise festsetzen können, hat nur dieses Unternehmen was davon. Die Nutzer (egal ob Software-Unternehmen oder einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher) können nur auf die Preise einwirken, wenn sie zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln können. Diese Angebotsvielfalt muss durch die Kommission sichergestellt werden. Im Notfall muss sie einschreiten können. Diese Wettbewerbskontrolle durch die Kommission ist genauso wichtig wie ihre Beihilfekontrolle


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