Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_09ed7d55-42e1-5489-b334-19358d8b50b5">Begriffsbestimmung: Verarbeitung

       a)Präventionsmaßnahmen nach GwG

       b)Technisch unterstützte Präventionsmaßnahmen

       3.Kriterium der Zweckbindung

       a)Zweckfestlegung für Geldwäscheprävention: § 11a GwG

       b)Zweckfestlegung für Prävention sonstiger strafbarer Handlungen

       III.Überblick der Rechtsgrundlagen

       1.Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

       2.Vorprüfung: Datenschutzrechtliches Regelungsregime DSGVO/BDSG oder Landesdatenschutzrecht

       3.In der Praxis herangezogene Rechtsgrundlagen gem. DSGVO und BDSG: Datenschutzhinweise der Banken und Beschäftigtendatenschutz

       IV.Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO: Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung

       1.Bezug zur Datenverarbeitung in § 11a GwG

       2.Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, § 25h Abs. 2 KWG

       V.Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO: Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse

       VI.Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO: Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen

       VII.Sonderaspekt: Beschäftigtendatenschutz

       1.Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern, § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

       2.Rückgriff auf Betriebsvereinbarungen

       VIII.Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO: Einwilligung als Rechtsgrundlage

       1.Anwendbarkeit in der Geldwäscheprävention

       2.Sonderfall: Einwilligung im Beschäftigtendatenschutz

       D.Zweite Ebene: Das „Wie“ der Datenverarbeitung

       I.Grundsätze der Verarbeitung, Art. 5 DSGVO

       1.Erforderlichkeit und Datenminimierung

       a)Kriterium der Angemessenheit von Präventionsmaßnahmen

       b)Denkbare Ansätze in der Geldwäscheprävention

       2.Richtigkeit von Daten

       3.Speicherbegrenzung

       4.Integrität und Vertraulichkeit

       II.Transparenz und Betroffenenrechte

       1.Betroffenenrechte gem. Art. 13 ff. DSGVO

       2.Einschränkungen gem. BDSG und GwG

       E.Dritte Ebene: Einbeziehung von Auftragsverarbeitern oder Dritten

       I.Art der Einbindung

       II.Auftragsverarbeitungsvertrag

       III.Abgrenzung


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