Kriminalfälle aus der DDR - 2. Band. Walter Brendel
Читать онлайн книгу.Auffassung durch und erwirkten, dass Schtscharanski vor den drei anderen zur Grenzlinie an der Glienicker Brücke gefahren wurde. Dort ließen ihn die Vertreter des KGB mit zu weiten Hosen und ohne Gürtel über die Brücke laufen, sodass er vor den laufenden Fernsehkameras ständig seine Hosen festhalten musste. Während die westlichen Medien ausführlich vom Ort des Geschehens berichteten, druckte im Osten lediglich das SED-Parteiorgan Neues Deutschland einige Zeilen über den Austausch auf der Glienicker Brücke: „Auf Grund von Vereinbarungen zwischen den USA und der BRD sowie der UdSSR, der ČSSR, der VRP und der DDR fand am Dienstag, den 11.2.1986 ein Austausch von Personen statt, die durch die jeweiligen Länder inhaftiert worden waren. Darunter befanden sich mehrere Kundschafter.“
Mit selbst produzierten Agenten-Lehrfilmen schult die Stasi ihre Mitarbeiter, um den Staat vor Schaden zu bewahren.
Das heißt im Fall von M., dass man seine Agentengeschichte ernst nimmt. So soll es zumindest in den Akten stehen, auch wenn es keinerlei Beweise dafür gibt. Und so hat M. mir seiner Märchengeschichte erreicht, dass er nun wegen Spionage und Mord verurteilt wird. Solche niederen Motive wie Mord darf es nicht geben, als muss ein anderes Ziel dahinter stecken und die seitenlange Anklageschrift erfindet noch einige Spionagemärchen dazu, obwohl M. nach unzähligen Verhören seine Spionage Story widerruft. Alles frei erfunden. Doch die Anklage wegen Spionage lässt sich nun nicht mehr stoppen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt bei Erich Honecker persönlich, die Todesstrafe für M. Doch der Staatsratsvorsitzende lehnt ab. Dass die Todesstrafe zuletzt immer seltener zur Anwendung kam, hatte insofern etwas mit Honecker zu tun, weil das Ziel der staatlichen Anerkennung der DDR unter seiner Führung eine sehr hohe Priorität hatte. Und dazu zählten auch die Anerkennung der Menschenrechte und die Einhaltung einer gewissen Rechtsstaatlichkeit.
Trotzdem wird Wolfgang M. vom Obersten Gericht der DDR unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen eines Verbrechens der Spionage im besonders schweren Fall und wegen eines Verbrechens des Mordes zum Tode verurteilt. Man beachte, dass das Hauptaugenmerk auf der erfundenen Geschichte der Spionage liegt und auch warum Honeckers Nein zur Todesstrafe ignoriert wurde, bleibt ungeklärt.
Die Unabhängigkeit der Justiz von Partei und Staat existiert ja nur auf dem Papier. Die Gewaltenteilung kannte man nicht mehr. Die Justiz war parteilich und hatte der Partei zu gehorchen. 1972 wurde das Urteil in der zentralen Hinrichtungsstätte in Leipzig vollstreckt. Es ist nur einer von vielen Fällen, die erst nach der Wende und der Öffnung der Stasi-Akten in all ihren Einzelheiten bekannt wurden.
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