Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. Max Weber
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Von 500:1 auf 1100:1 Mitte des 19. Jahrhunderts angeblich.
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J. Edkins, Chinese Currency, 1890, p. 4.
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Die Pfründen der Beamten der Tsin und Han (bei Chavannes in Vol. II App. I seiner Ausgabe von Se Ma Tsien wiedergegeben) waren, in 16 Klassen abgestuft, teils in Geld, teils in Reis angesetzte feste Deputate. Als Zeichen kaiserlicher Ungnade – der z.B. Konfuzius nach Se Ma Tsien's Biographie verfiel – galt die Verweigerung des Naturalanteils am Opferfleisch, das ihnen zukam. Immerhin finden sich im damals chinesischen Turkestan, wie später zu erwähnen, Urkunden mit reiner Geldrechnung.
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Erst im 4. Jahrhundert v. Chr. wurde der Holzbau durch Steinbauten ersetzt. Bis dahin wechselten die pallisadierten Residenzen leicht und oft.
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Nicht sehr ergiebig für die Kenntnis chinesischen Städtetums ist die Arbeit von
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Auf die gewaltige Bedeutung der Gilden in China kommen wir weiterhin zu sprechen. Es werden dann auch die Unterschiede gegen den Okzident in ihren Gründen hervortreten, deren Bedeutung dadurch nur noch eklatanter wird, daß die
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Auch in China natürlich hatte bei weitem nicht jeder Stadtinsasse den Zusammenhang mit einem Ahnenheiligtum im Stammort bewahrt.
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Im offiziellen Pantheon galt als
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Ueber die chinesische Stadt vgl. Eug.
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Denn der für die
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Peking bestand aus 5 Verwaltungsbezirken.
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Freilich wesentlich im
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Wie in Aegypten der Pharao die Fronpeitsche als Zeichen des »Regierens« in der Hand hält, so identifiziert auch das chinesische Zeichen für »Regieren« (tsching) dies mit der Führung des Stocks und wird es in der alten Terminologie mit »Regulierung der Gewässer«, der Begriff für »Gesetz« (fa) aber mit »Ablassen des Wassers« identifiziert. (Vgl.
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Nach der Ueberlieferung hat z.B. Schi Hoang Ti einen Synoikismos aus den 120000 (?) reichsten Familien des ganzen Landes nach seiner Hauptstadt oktroyiert. Von Synoikismen
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S. darüber jetzt
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Dies galt formell anscheinend besonders von den Hwei-kwan- Gilden der aus anderen Provinzen stammenden (
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Z.B. durch die große »Gesamtgilde« von Niutschwang.
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Ebendort.
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Besonders bei den Hwei-kwan- Gilden (»Hansen«) verbreitet.
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Die Opiumgilde in Wutschou bestimmt, wann das Opium zu Markt kommen darf.
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So die Bankiersgilden in Ningpo, Schanghai und an anderen Orten für die Zinssätze, die Teegilde in Schanghai für Lagerungs- und Versicherungssätze.
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So die Drogistengilde in Wentschou.
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Die Bankiersgilden.
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So – infolge der vorhin erwähnten Reglementierung der Verkaufssaison – die Opiumgilden.
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Auch aus der eigenen Familie.
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Die Gilde der Goldschläger aus Ningpo in Wentschou verbot jede Aufnahme Ortsgebürtiger in die Zunft und jede Lehre ihrer Kunst an sie. Die Herkunft aus der inter-ethnischen, stammesgewerblichen, Produktionsteilung tritt darin besonders deutlich hervor.
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Dagegen war sowohl das Unterstützungswesen wie der religiöse Charakter (gemeinsamer Kult) unentwickelter als nach abendländischen Analogien anzunehmen wäre. Wenn die Eintrittsgelder zuweilen an einen Gott (Tempelkasse) gezahlt wurden, so sicherlich (ursprünglich), um sie dem Zugriff der politischen Gewalt zu entziehen. Wenn ein Tempel als Versammlungsraum diente, so regelmäßig nur bei armen Innungen, die sich kein Klubhaus leisten konnten. Die ausgerichteten Schauspiele waren profan (nicht: »mysteria«, wie im Abendland). Die religiösen Fraternitäten (Hwei) entwickelten geringe Intensität religiöser Interessen.
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So in dem erwähnten Fall in Ningpo, der zahlreiche Parallelen hat.
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So vor allem die Ko-hong-Gilde in Kanton, deren 13 Firmen bis zum Frieden von Nangking den gesamten Außenverkehr monopolisierten: eine der wenigen auf formeller Privilegierung durch die Regierung beruhenden Gilden.
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Die Regulierung der Bewässerung war schon in der Zeit der Entwicklung der Schrift ausgebildet (und vielleicht hing die letztere mit der durch jene bedingten Verwaltung zusammen). »Regieren« (tsching) bedeutet: den Stock in der Hand führen, der alte Ausdruck für »Gesetz« (fa) hängt mit dem Ablassen des Wassers zusammen (Plath, China vor 4000 Jahren, München 1869, S. 125).
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Eben dies hält, wie wir sehen werden, Jahwe den Israeliten vor.
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Angeblich (s. später) sollte unter der Tschou-Dy nastie der (wie auch Legge, Shn-king, Proleg. p.