Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli
Читать онлайн книгу.Felde werden keine Früchte tragen.
21. Und wenn ihr mir widerstrebt und mir nicht gehorchen wollt, so werde ich euch weiter schlagen, siebenmal, nach euren Sünden:
22. ich werde die wilden Tiere wider euch loslassen; die sollen euch eurer Kinder berauben und euer Vieh vertilgen und eure Zahl vermindern, sodass eure Strassen öde werden.
23. Und wenn ihr euch meiner Züchtigung auch dann nicht unterwerft, sondern mir widerstrebt,
24. so will auch ich euch widerstreben und euch schlagen, siebenmal, um eurer Sünden willen:
25. ich werde ein Schwert über euch kommen lassen, das meinen Bund rächen soll. Und wenn ihr euch dann in eure Städte flüchtet, werde ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand gegeben werden.
26. Wenn ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, so werden zehn Frauen euer Brot in einem einzigen Ofen backen und euch das Brot abgewogen zurückbringen, und ihr werdet euch nicht satt essen können.
27. Und wenn ihr mir auch dann noch nicht gehorcht, sondern mir widerstrebt,
28. so will auch ich im Grimm euch widerstreben und euch züchtigen, siebenmal, um eurer Sünden willen:
29. ihr werdet das Fleisch eurer Söhne und Töchter verzehren;
30. und ich werde eure Opferhöhen verwüsten und eure Sonnensäulen ausrotten und eure Leichen auf die Leichen eurer Götzen werfen, und ich werde euch verabscheuen.
31. Ich werde eure Städte zu Schutthaufen machen und eure Heiligtümer verwüsten, und den lieblichen Duft eurer Opfer will ich nicht mehr riechen.
32. Ja, ich selbst werde das Land verwüsten, dass eure Feinde, die dort Wohnsitz nehmen, sich darob entsetzen.
33. Euch aber will ich unter die Heiden zerstreuen, und das Schwert will ich hinter euch zücken, und euer Land soll zur Wüste und eure Städte zu Schutthaufen werden.
34. Alsdann wird das Land die ihm gebührenden Sabbatjahre ersetzt bekommen, während der ganzen Zeit, da es wüste liegt und ihr im Lande eurer Feinde seid; alsdann wird das Land ruhen und seine Sabbatjahre nachholen.
35. Während der ganzen Zeit, da es wüste liegt, wird es Ruhe haben, die Ruhe, die ihm versagt war in den Ruhezeiten, die ihr hättet halten sollen, als ihr darin wohntet.
36. Und denen, die von euch übrigbleiben, will ich das Herz verzagt machen in den Ländern ihrer Feinde, dass das Rascheln eines verwehten Blattes sie jagen wird, und sie werden fliehen, wie man vor dem Schwerte flieht, und hinfallen, obschon sie niemand verfolgt.
37. Und sie werden übereinander stürzen, wie auf der Flucht vor dem Schwerte, wo doch niemand verfolgt. Ihr werdet euren Feinden nicht standhalten können,
38. und ihr werdet unter den Heiden umkommen, und das Land eurer Feinde wird euch verzehren.
39. Die aber von euch übrigbleiben, sollen um ihrer Schuld willen vermodern in den Ländern eurer Feinde; auch um der Schuld ihrer Väter willen, die sie zu tragen haben, sollen sie vermodern.
40. Wenn sie dann ihre und ihrer Väter Schuld bekennen, den Treubruch, den sie an mir begangen haben, und auch dass sie mir widerstrebt haben -
41. weshalb auch ich ihnen widerstrebt und sie ins Land ihrer Feinde gebracht habe -, wenn sich alsdann ihr unbeschnittenes Herz demütigt und sie alsdann ihre Schuld abtragen:
42. so will ich meines Bundes mit Jakob gedenken, und auch meines Bundes mit Isaak und meines Bundes mit Abraham will ich gedenken, und des Landes will ich gedenken.
43. Aber das Land muss (vorher) von ihnen verlassen werden und muss die ihm gebührenden Sabbatjahre ersetzt bekommen, während es wüste liegt und sie nicht mehr darin wohnen, und sie selbst müssen ihre Schuld abtragen, weil sie meine Vorschriften verworfen und gegen meine Satzungen Widerwillen gehegt haben.
44. Doch auch dann, wenn sie im Lande ihrer Feinde sind, verwerfe und verabscheue ich sie nicht so, dass ich sie ganz vertilgte, indem ich meinen Bund mit ihnen bräche; denn ich bin der Herr, ihr Gott.
45. Ich will zu ihrem Heil meines Bundes mit den Vorfahren gedenken, die ich vor den Augen der Heiden aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein, ich, der Herr.
46. Das sind die Satzungen und Vorschriften und Gesetze, die der Herr auf dem Berge Sinai durch Mose zwischen sich und den Israeliten aufgestellt hat.
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem Herrn durch besonderes Gelübde Menschen weiht auf Grund deiner Schätzung,
3. so sollst du den Mann zwischen dem zwanzigsten und sechzigsten Jahre auf fünfzig Lot Silber schätzen nach heiligem Gewicht.
4. Ist es aber ein Weib, so soll deine Schätzung dreissig Lot Silber betragen.
5. Ist es eine Person zwischen dem fünften und dem zwanzigsten Jahre, so sollst du sie auf zwanzig Lot Silber schätzen, wenn sie männlich ist; wenn weiblich, auf zehn Lot Silber.
6. Ist es ein Kind zwischen einem Monat und fünf Jahren, so sollst du es auf fünf Lot Silber schätzen, wenn es ein Knabe ist; wenn ein Mädchen, auf drei Lot Silber.
7. Ist es ein Mann von sechzig Jahren oder darüber, so sollst du ihn auf fünfzehn Lot Silber schätzen; ist es ein Weib, auf zehn Lot Silber.
8. Ist aber einer zu arm, um nach deiner Schätzung zu bezahlen, so stelle er ihn (d. h. den geweihten Menschen) vor den Priester, und der Priester soll ihn schätzen; entsprechend dem, was der Gelobende vermag, soll ihn der Priester schätzen.
9. Handelt es sich um Vieh, von dem man dem Herrn opfern darf, so soll jedes Stück, das einer dem Herrn gibt, dem Heiligtum verfallen.
10. Er soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes, oder ein schlechtes für ein gutes. Sollte aber jemand doch ein Stück Vieh mit einem andern vertauschen, so sollen beide Tiere dem Heiligtum verfallen.
11. Handelt es sich dagegen um irgendein unreines Tier, das man dem Herrn nicht opfern darf, so stelle er es vor den Priester,
12. und der Priester soll es schätzen, je nach seinen Vorzügen und Mängeln; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
13. Will er es aber lösen, so soll er noch den fünften Teil des Schätzungswertes drauflegen.
14. Wenn jemand sein Haus dem Herrn als heilige Gabe weiht, so soll der Priester es schätzen, je nach seinen Vorzügen und Mängeln; wie es der Priester schätzt, so hoch soll es zu stehen kommen.
15. Wenn aber derjenige, der sein Haus geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil des geschätzten Preises drauflegen; dann wird es wieder sein Eigentum.
16. Wenn jemand dem Herrn ein Grundstück von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir nach dem Mass der Aussaat geschätzt werden: wird ein Homer Gerste angesät, so soll es fünfzig Lot Silber gelten.
17. Weiht er seinen Acker vom Halljahr an, so soll es bei deiner Schätzung bleiben.
18. Weiht er seinen Acker aber nach dem Halljahr, so berechne ihm der Priester den Preis nach den Jahren, die noch bleiben bis zum (nächsten) Halljahr, und es soll (ein entsprechender Betrag) an der Schätzung abgezogen werden.
19. Will aber derjenige, der den Acker geweiht hat, diesen lösen, so soll er den fünften Teil des geschätzten Preises drauflegen; dann wird er wieder sein Eigentum.
20. Löst er den Acker aber nicht und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr gelöst werden,
21. sondern der Acker verfällt, wenn er im Halljahr frei wird, als geweihtes Gut dem Herrn, wie ein dem Bann