Das 1x1 der Spielplatzkontrolle. Forum Verlag Herkert GmbH

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Das 1x1 der Spielplatzkontrolle - Forum Verlag Herkert GmbH


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       {DIN-Normen, DIN EN 1177}

      In den Ausgaben 1997 und 2002 der Normenreihe DIN EN 1176/1177 enthielt DIN EN 1177 noch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzböden, z. B. die Tabelle der üblicherweise auf Spielplätzen verwendeten stoßdämpfenden Bodenmaterialien mit Schichtdicken und kritischen Fallhöhen.

      Ab Ausgabe 2008 änderte sich das: DIN EN 1176 enthielt nun den Titel „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“, und die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielplatzböden wurden aus DIN EN 1177 heraus- und in DIN EN 1176-1 übernommen. In der aktuellen Ausgabe 2018-03 von DIN EN 1177 wurde vor allem ein weiteres Prüfverfahren zugelassen.

      DIN EN 1177 beschränkt sich seit Ausgabe 2008 auf die Bestimmung der kritischen Fallhöhe von stoßdämpfenden Böden und ist eine reine Prüfnorm. Dazu wird auf den aus der Fahrzeugtechnik bekannten HIC-Wert (Head Injury Criterion) zurückgegriffen. Der Wert ist faktisch ein dimensionsloser Kopf-Verletzungsfaktor. Aus der Fahrzeugtechnik wurde als maximal zulässiger Wert HIC 1000 übernommen. Das ist nicht unstrittig.

      Das Messverfahren mit Kunstkopf und integriertem Beschleunigungsaufnehmer kann zwar auch auf Spielplätzen angewandt werden, spielt aber bei den jährlichen Hauptinspektionen keine Rolle. Wenn die in DIN EN 1176-1 beschriebenen Bodenarten in Abhängigkeit von der freien Fallhöhe verwendet werden, darf vermutet werden, dass die Anforderungen an die Stoßdämpfung der Aufprallfläche erfüllt sind. Andere als diese Bodenarten bedürfen der HIC-Prüfung nach DIN EN 1177.

      Das ist z. B. der Fall bei den sog. „Fallschutzplatten“. Diese werden für unterschiedliche Fallhöhen hergestellt. Bei der Verlegung sind alle Randbedingungen des Herstellers zu beachten, damit die erforderliche Stoßdämpfung auch tatsächlich erreicht wird. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung von Spielplatzbetreibern bedürfen auch Fallschutzplatten einer regelmäßigen Wartung. Durch UV-Strahlung, Verschmutzung u. a. Faktoren altern sie und sind in der Lebensdauer begrenzt.

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      Bild 1: Vor Ort installierter synthetischer Fallschutzbelag muss auch vor Ort nach DIN EN 1177 geprüft werden. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt].)

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      Bild 2: Fallschutzplatten mit Wartungsbedarf. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt].)

images/hinweis.png Hinweis
Nach EK-2-Beschluss lfd. Nr. 10 vom 13.12.2010 sollen Holzschnitzel aus hygienischen Gründen und möglicher Verletzungsgefahr eine Mindestkorngröße von 5 mm und eine maximale Größe von 70 mm haben. Für Rindenmulch sah der Ausschuss Abweichungen vom festgelegten Korngrößenbereich 20 bis 80 mm als unzulässig an. Andere Fraktionierungen werden auch dann nicht als geeignet angesehen, wenn die Prüfung der kritischen Fallhöhe nach DIN EN 1177 ein positives Ergebnis bringt. In der aktuellen Beschlussliste Stand 2020-03 des EK-2 AK 2-5 ist dieser Beschluss nicht mehr enthalten.

       Fußnoten:

      Als kritische Fallhöhe gilt die größtmögliche freie Fallhöhe, für die eine Aufprallfläche ein ausreichendes Maß an Stoßdämpfung bietet.

      

DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen an Bau und Planung

       {DIN-Normen, DIN 18034}

      Die erste Ausgabe von DIN 18034 erschien im November 1971 unter dem Titel „Spielplätze für Wohnanlagen, Flächen und Ausstattungen für Spiele im Freien, Planungsgrundlagen“. Obwohl diese Norm nur sechs Seiten umfasste, enthielt sie alles, was für Spielplatzkonzeptionen gebraucht wurde:

den Flächenbedarf pro Kind gestaffelt nach Altersbereichen
den Flächenbedarf von Spielplätzen
Anforderungen an die Lage des Spielplatzes, dessen maximale Entfernung von den Wohnungen und den Radius des Einzugsbereiches sowie
detaillierte Vorgaben für Spielarten und -bereiche

      Das Echo auf diese Norm war nicht ungeteilt. Einige Kommunen befürchteten Eingriffe in ihre Planungshoheit. Aus diesem Grund wurde ein Änderungsentwurf von 1982 auch nicht umgesetzt. Man fand eine pragmatische Lösung, nahm die strittigen Teile aus der Norm heraus und veröffentlichte sie am 03.06.1987 als Musterlass „Freiflächen zum Spielen“ der Arge Bau. Die „Restnorm“ erschien im Oktober 1988 unter dem Titel „Spielplätze und Freiflächen zum Spielen, Grundlagen und Hinweise für die Objektplanung“. Neben den Planungshinweisen gibt es sicherheitstechnische Anforderungen, z. B. an die maximale Wassertiefe, Einfriedungen, Zugänge, Giftpflanzen und an die Wartung.

      Aus DIN 18034:1999-12 und 2012-09 resultierten keine wesentlichen Änderungen in den sicherheitstechnischen Anforderungen.

      Seit Dezember 2019 gibt es einen neuen Entwurf, der voraussichtlich im 2. Halbjahr 2020 als DIN 18034-1 in Kraft gesetzt wird. Das angekündigte und im Entwurf veröffentlichte Beiblatt 1 wurde ersatzlos zurückgezogen. Als Teil 2 der Normenreihe soll nach Informationen aus dem DIN eine Matrix veröffentlicht werden, mit deren Hilfe bewertet werden kann, ob Spielplätze die Anforderungen an die Inklusion erfüllen. Der Inhalt wird nur informativ sein; ein Entwurf soll nicht veröffentlicht werden.

      

DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

       {DIN-Normen, DIN 33942}

      Die erste Ausgabe dieser Norm trat am 01.09.1998 in Kraft. Ihr Ziel war, Anforderungen festzulegen, damit barrierefreie Spielplatzgeräte

von allen Kindern,
weitestgehend ohne fremde Hilfe und
ohne ständige Aufsicht

      benutzt werden können.

      Die Anforderungen umfassten folgende Hauptpunkte:

Bewegungsflächen in den Geräten
Bewegungsflächen außerhalb der Geräte
Orientierungshilfen
Möglichkeiten zur Hilfestellung und
gerätespezifische Festlegungen

      Basierend auf diesen Hauptpunkten erschienen überarbeitete Ausgaben der Norm im August 2002 und im April 2016.

      Allen drei Ausgaben ist gemeinsam, dass die allgemeinen Aussagen zur Barrierefreiheit hilfreich sind. Bei den gerätespezifischen Festlegungen gibt es eine Reihe von Festlegungen, die in dieser Form nicht toleriert werden können und teilweise zu einer Schlechterstellung behinderter Kinder führen


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