Mobil sein und bleiben – Stützen, Führen, Gangtechniken. Claudia Karell
Читать онлайн книгу.Begleitung von Menschen mit Einschränkungen einer selbstständigen und sicheren Fortbewegung ist es empfehlenswert, körpernah zu stützen und zu führen!
Daraus ergeben sich für den Begleiter folgende Vorteile:
a) günstigere Hebelwirkung – weniger Kraftaufwand
b) bessere Stabilität für die Balance beim Begleiten
c) bessere Erkennbarkeit von Unsicherheiten des zu Führenden.
Personen mit körperlichem Handicap sollten vorzugsweise vom Begleiter auf der gesunden Seite gestützt und geführt werden. Wichtig ist insbesondere das Umgehen beziehungsweise die Beseitigung von Unfallquellen wie:
a) Nässe
b) Stolpergefahren und
c) lose, im Gehbereich liegende, Läufer.
05. Tipps für die Begleitung für Menschen mit Handicap
Sie, sowie der zu Begleitende, sollten möglichst ein festes, gut sitzendes Schuhwerk tragen, welches ein Abrollen der Füße ermöglicht. Im Sommer können natürlich auch gegebenenfalls Sandaletten getragen werden. Allerdings ist es hierbei wichtig, dass zumindest mit einem Riemchen um die Ferse, der Schuh am Fuß fixiert wird. Das Tragen von „Schlappen“ ist aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.
Ihr Schritttempo passen Sie bitte der zu begleitenden Person an und lassen Sie diese die Laufgeschwindigkeit bestimmen.
Hat ein Mensch mit Handicap einen bestimmten Wunsch, bezüglich der Art und Weise, wie er gestützt oder geführt werden möchte, so bedeutet dies, dass er mit der gewünschten Methode gute Erfahrungen gemacht hat und sich bei ihrer Anwendung sicher fühlt. Stützen Sie den zu Begleitenden auf seiner freien beziehungsweise auf der von ihm gewünschten Seite (bedeutet gegebenenfalls eine Abweichung von den vorzugsweise anzuwendenden Stütz- und Führtechniken). Die Stütz- und Gangtechniken lassen sich individuell anpassen. Prüfen Sie bitte jedoch, ob die erforderliche Sicherheit bei der Begleitung gegeben ist. Dabei sollten Sie dem zu Begleitenden keine Korrektur des Gangs aufzwingen.
Vor Antritt der Begleitung werfen Sie bitte einen Blick auf eventuell augenscheinlich vorhandene Schienen, Tragetücher und ähnliche Stützhilfen. Diese sollten dem Erfordernis entsprechend fest sitzen, sodass sie sich unterwegs nicht lösen.
Einschränkungen im Bewegungsapparat (zum Beispiel gestreckt am Körper angelegte Arme oder gestreckte Beine) können zu einer Verkleinerung der Unterstützungsfläche für die Balance führen. In der Folge kann die Standsicherheit der zu begleitenden Person erheblich reduziert sein. Halten Sie einen ununterbrochenen Kontakt beziehungsweise eine Stützhaltung bei. Lösen Sie diese erst, wenn der zu Begleitende eine sichere Position (Sitz) eingenommen hat.
Beim Aufstehen vom Stuhl stützen Sie bitte die Person. Vermeiden Sie, diese an den Armen nach oben zu ziehen. Bedenken Sie bitte, die Arme des zu Begleitenden sind keine Henkel.
Auch sollte bedacht werden, dass die zu begleitende Person neben einer Gehbehinderung über eine herabgesetzte Reaktionsfähigkeit verfügen könnte. Stellen Sie sich darauf ein und planen Sie zum Zurücklegen spezieller Wegstrecken ausreichend Zeit ein (zum Beispiel beim Überqueren einer Ampelkreuzung).
Zeichnet sich ab, dass sich die Begleitung einer Person schwierig gestalten könnte, sollten für das Führen zwei Begleiter vorgesehen werden. Bei erheblich geschwächten Personen ist vorzugsweise auf einen Behindertenfahrdienst zurückzugreifen.
Eine Begleitung, die von Ihnen erheblichen Kraftaufwand fordert und somit ein Sicherheitsrisiko für Sie, als auch für den zu Begleitenden, darstellt, ist abzulehnen.
Beim Betreten von Räumen (zum Beispiel bei Behörden) lassen Sie bitte die zu begleitende Person den Raum zuerst betreten. Dies hat eine rein psychologische Ursache. Der dort sitzende Mitarbeiter wird in der Regel immer zuerst das Gespräch mit der Person suchen, welche den Raum zuerst betrat.
Und dies sollte bei der Erfüllung unserer Aufgabe nicht der Begleiter sein.
Menschen mit einem Schlaganfall sollten so viel Hilfe wie möglich, aber so wenig als nötig erhalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass jede Verrichtung von Tätigkeiten für den Betroffenen eine gezielte Übung darstellt. Sie fördert das Zusammenspiel von der bewussten Bewegungsvorstellung bis zum vollendeten Bewegungsauftrag und somit gleichzeitig die Kräftigung der geschwächten Muskulatur.
In diesem Zusammenhang sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen Hilfestellungen gegeben werden.
Dem oftmals anzutreffenden verlangsamten Bewegungsablauf und damit verbundenen Zeitaufwand sollte man mit Verständnis begegnen.
Bei der Hilfestellung zum Anziehen eines Mantels fährt man grundsätzlich zuerst in den Ärmel des geschwächten oder gelähmten Armes.
Erfolgt eine Lageveränderung aus dem Liegen in den Sitz, sollte der Betroffene stets einen Moment zur Kreislaufstabilisierung im Sitz verharren, bevor er losläuft.
Droht eine Bewusstlosigkeit, sollte man die betroffene Person stets in ein Gespräch verwickeln. Damit hat man die Chance, sich ein Bild über ihre momentane Situation zu verschaffen.
Stürzt eine Person, die mit Stock oder Unterarmstützen läuft, sollte sie die Gehhilfen so weit wie möglich wegwerfen und sich nicht versuchen daran festzuhalten. Ein Sturz auf einer unebenen Fläche erhöht die Frakturgefahr.
Vermeiden beziehungsweise umgehen Sie bei der Begleitung nasse Flächen im Gehbereich.
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