Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White


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target="_blank" rel="nofollow" href="#u905b5834-9661-5ded-9a65-9f17ed157d1e">2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › B. Einbettung der Risikoanalyse in Risikomanagement nach § 4 GwG › II. Angemessenheit der internen Sicherungsmaßnahmen

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      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › B. Einbettung der Risikoanalyse in Risikomanagement nach § 4 GwG › II. Angemessenheit der internen Sicherungsmaßnahmen › 1. Kriterien der Angemessenheit

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       Qualitative Angemessenheitskriterien

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      Unter qualitativen Angemessenheitskriterien sind insbesondere folgende zu verstehen:

Art, Schwierigkeit und Komplexität des Unternehmensgegenstandes;
Vielfalt der erbrachten Leistungen und Geschäftsbeziehungen; und
überregionale oder internationale Ausrichtung der Geschäftstätigkeit.

      Interne Sicherungsmaßnahmen müssen von Art, Vielfalt und Umfang her den genannten Kriterien entsprechen, um eine qualitative Angemessenheit bejahen zu können.

       Quantitative Angemessenheitskriterien

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      Quantitative Angemessenheitskriterien beziehen sich insbesondere auf folgende Merkmale:

Höhe des Umsatzvolumens;
Höhe des Anlage- und Betriebskapitals;
Anzahl und Organisation der Betriebsstätten; und
Anzahl der Mitarbeiter.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › B. Einbettung der Risikoanalyse in Risikomanagement nach § 4 GwG › II. Angemessenheit der internen Sicherungsmaßnahmen › 2. Beurteilung der Angemessenheit

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      In die Angemessenheitsbeurteilung sollten einschlägige Feststellungen der internen Revision und/oder des Jahresabschlussprüfers einbezogen werden. Die Angemessenheit sollte in diesen Fällen erst bejaht werden, wenn die den Feststellungen zugrundeliegenden fachlichen oder prozessualen Defizite beseitigt wurden.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse

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      Wie bereits erwähnt, erfolgt die Durchführung der Risikoanalyse entlang von fünf Schritten. Diese werden nachfolgend im Detail erläutert.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation

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      An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass in Schritt 1 eine rein deskriptive Bestandsaufnahme erfolgt. Eine Bewertung der identifizierten Risiken erfolgt in Schritt 3 der Risikoanalyse.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 1. Organisationsstruktur des Instituts

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      Zunächst erfolgt die Erfassung der Organisationsstruktur des Instituts mitsamt der Geschäftsbereiche und ggf. -abläufe.

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      Um dem Leser einen Überblick über die Organisation des Instituts zu verschaffen, bietet es sich an, zu Beginn der Erläuterungen die individuelle Aufbauorganisation abzubilden. Dies kann z.B. auf Basis eines Organigramms des Instituts erfolgen.

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      Im Anschluss sollte auf die Aufgaben und Tätigkeiten der einzelnen Geschäftsbereiche näher eingegangen werden. Der Fokus sollte hier auf die Bereiche


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