Kritik der reinen Vernunft. Immanuel Kant

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Kritik der reinen Vernunft - Immanuel Kant


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Gesetzmäßigkeit (als natura formaliter spectata), abhängt. Auf mehr Gesetze aber als die, auf denen eineN a t u rü b e r h a u p t,als Gesetzmäßigkeit der Erscheinungen in Raum und Zeit, beruht, reicht auch das reine Verstandesvermögen nicht zu, durch bloße Kategorien den Erscheinungen a priori Gesetze vorzuschreiben. Besondere Gesetze, weil sie empirisch bestimmte Erscheinungen betreffen, können davon nichtv o l l s t ä n d i ga b g e l e i t e twerden, ob sie gleich alle insgesamt unter jenen stehen. Es muss Erfahrung dazu kommen, um die letzteren überhaupt kennen zu lernen; von Erfahrung aberü b e r h a u p tund dem, was als ein Gegenstand derselben erkannt werden kann, geben allein jene Gesetze a priori die Belehrung.

      § 27

      Resultat dieser Deduktion der Verstandesbegriffe

      Wir können uns keinen Gegenstandd e n k e n,ohne durch Kategorien; wir können keinen gedachten Gegenstande r k e n n e n,ohne durch Anschauungen, die jenen Begriffen entsprechen. Nun sind alle unsere Anschauungen sinnlich, und diese Erkenntnis, so fern der Gegenstand derselben gegeben ist, ist empirisch. Empirische Erkenntnis aber ist Erfahrung. Folglichi s tu n sk e i n eE r k e n n t n i sap r i o r im ö g l i c h,a l sl e d i g l i c hv o nG e g e n s t ä n d e nm ö g l i c h e rE r f a h r u n g.24

      Aber diese Erkenntnis, die bloß auf Gegenstände der Erfahrung eingeschränkt ist, ist darum nicht alle von der Erfahrung entlehnt, sondern, was sowohl die reinen Anschauungen als die reinen Verstandesbegriffe betrifft, so sind sie Elemente der Erkenntnis, die in uns a priori angetroffen werden. Nun sind nur zwei Wege, auf welchem einen o t w e n d i g eÜbereinstimmung der Erfahrung mit den Begriffen von ihren Gegenständen gedacht werden kann: Entweder die Erfahrung macht die Begriffe, oder diese Begriffe machen die Erfahrung möglich. Das erstere findet nicht in Ansehung der Kategorien (auch nicht der reinen sinnlichen Anschauung) statt; denn sie sind Begriffe a priori, mithin unabhängig von der Erfahrung (die Behauptung eines empirischen Ursprungs wäre eine Art von generatio aequivoca). Folglich bleibt nur das zweite übrig (gleichsam ein System derE p i g e n e s i sder reinen Vernunft): dass nämlich die Kategorien vonseiten des Verstandes die Gründe der Möglichkeit aller Erfahrung überhaupt enthalten. Wie sie aber die Erfahrung möglich machen und welche Grundsätze der Möglichkeit derselben sie in ihrer Anwendung auf Erscheinungen an die Hand geben, davon wird das folgende Hauptstück von dem transzendentalen Gebrauche der Urteilskraft das Mehrere lehren.

      Wollte jemand zwischen den zwei genannten einzigen Wegen noch einen Mittelweg vorschlagen, nämlich, dass sie weders e l b s t g e d a c h t eerste Prinzipien a priori unserer Erkenntnis, noch auch aus der Erfahrung geschöpft, sondern subjektive, uns mit unserer Existenz zugleich eingepflanzte Anlagen zum Denken wären, die von unserem Urheber so eingerichtet worden, dass ihr Gebrauch mit den Gesetzen der Natur, an welchen die Erfahrung fortläuft, genau stimmte (eine Art vonP r ä f o r m a t i o n s s y s t e mder reinen Vernunft), so würde (außer dem, dass bei einer solchen Hypothese kein Ende abzusehen ist, wie weit man die Voraussetzung vorbestimmter Anlagen zu künftigen Urteilen treiben möchte) das wider gedachten Mittelweg entscheidend sein: dass in solchem Falle den Kategorien dieN o t w e n d i g k e i tmangeln würde, die ihrem Begriffe wesentlich angehört. Denn z. B. der Begriff der Ursache, welcher die Notwendigkeit eines Erfolgs unter einer vorausgesetzten Bedingung aussagt, würde falsch sein, wenn er mir auf einer beliebigen uns eingepflanzten subjektiven Notwendigkeit, gewisse empirische Vorstellungen nach einer solchen Regel des Verhältnisses zu verbinden, beruhte. Ich würde nicht sagen können: die Wirkung ist mit der Ursache im Objekte (d. i. notwendig) verbunden, sondern ich bin nur so eingerichtet, dass ich diese Vorstellung nicht anders als so verknüpft denken kann; welches gerade das ist, was der Skeptiker am meisten wünscht; denn alsdann ist alle unsere Einsicht, durch vermeinte objektive Gültigkeit unserer Urteile, nichts als lauter Schein, und es würde auch an Leuten nicht fehlen, die diese subjektive Notwendigkeit (die gefühlt werden muss) von sich nicht gestehen würden; zum wenigsten könnte man mit niemandem über dasjenige hadern, was bloß auf der Art beruht, wie sein Subjekt organisiert ist.

      Kurzer Begriff dieser Deduktion

      Sie ist die Darstellung der reinen Verstandesbegriffe (und mit ihnen aller theoretischen Erkenntnis a priori), als Prinzipien der Möglichkeit der Erfahrung, dieser aber, alsB e s t i m m u n gder Erscheinungen in Raum und Zeitü b e r h a u p t– endlich dieser aus dem Prinzip deru r s p r ü n g l i c h e nsynthetischen Einheit der Apperzeption als der Form des Verstandes in Beziehung auf Raum und Zeit, als ursprüngliche Formen der Sinnlichkeit. Nur bis hierher halte ich die Paragraphen-Abteilung für nötig, weil wir es mit den Elementarbegriffen zu tun hatten. Nun wir den Gebrauch derselben vorstellig machen wollen, wird der Vortrag in kontinuierlichem Zusammenhange, ohne dieselbe, fortgehen dürfen.

      Der transzendentalen Analytik

      Z W E I T E SB U C H

      Die Analytik der Grundsätze

      Die allgemeine Logik ist über einem Grundrisse erbaut, der ganz genau mit der Einteilung der oberen Erkenntnisvermögen zusammentrifft. Diese sind:V e r s t a n d,U r t e i l s k r a ftundV e r n u n f t.Jene Doktrin handelt daher in ihrerAnalytikvonB e g r i f f e n,U r t e i l e nundS c h l ü s s e n,gerade den Funktionen und der Ordnung jener Gemütskräfte gemäß, die man unter der weitläufigen Benennung des Verstandes überhaupt begreift.

      Da gedachte bloß formale Logik von allem Inhalte der Erkenntnis (ob sie rein oder empirisch sei) abstrahiert und sich bloß mit der Form des Denkens (der diskursiven Erkenntnis) überhaupt beschäftigt, so kann sie in ihrem analytischen Teile auch den Kanon für die Vernunft mitbefassen, deren Form ihre sichere Vorschrift hat, die, ohne die besondere Natur der dabei gebrauchten Erkenntnis in Betracht zu ziehen, a priori, durch bloße Zergliederung der Vernunfthandlungen in ihre Momente eingesehen werden kann.

      Die transzendentale Logik, da sie auf einen bestimmten Inhalt, nämlich bloß der reinen Erkenntnisse a priori, eingeschränkt ist, kann es ihr in dieser Einteilung nicht nachtun. Denn es zeigt sich, dass dert r a n s z e n d e n t a l eG e b r a u c hd e rV e r n u n ftgar nicht objektiv gültig sei, mithin nicht zurL o g i kd e rW a h r h e i t,d. i. derAnalytikgehöre, sondern als eineL o g i kd e sS c h e i n seinen besonderen Teil des scholastischen Lehrgebäudes, unter dem Namen der transzendentalenD i a l e k t i k,erfordere.

      Verstand und Urteilskraft haben demnach ihren Kanon des objektiv gültigen, mithin wahren Gebrauchs in der transzendentalen Logik und gehören also in ihren analytischen Teil. Allein Vernunft in ihren Versuchen, über Gegenstände a priori etwas auszumachen und das Erkenntnis über die Grenzen möglicher Erfahrung zu erweitern, ist ganz und gard i a l e k t i s c h,und ihre Scheinbehauptungen schicken sich durchaus nicht in einen Kanon, dergleichen doch die Analytik enthalten soll.

      DieA n a l y t i kderG r u n d s ä t z ewird demnach lediglich ein Kanon für dieU r t e i l s k r a f tsein, der sie lehrt, die Verstandesbegriffe, welche die Bedingung zu Regeln a priori enthalten, auf Erscheinungen anzuwenden. Aus dieser Ursache werde ich, indem ich die eigentlichenG r u n d s ä t z ed e sV e r s t a n d e szum Thema nehme, mich der Benennung einerD o k t r i nd e rU r t e i l s k r a f tbedienen, wodurch dieses Geschäft genauer bezeichnet wird.

      E I N L E I T U N G

      Von der transzendentalen Urteilskraft überhaupt

      Wenn der Verstand überhaupt als das Vermögen der Regeln erklärt wird, so ist Urteilskraft das Vermögen, unter Regeln zus u b s u m i e r e n,d. i. zu unterscheiden, ob etwas unter einer gegebenen Regel (casus datae legis) stehe oder nicht. Die allgemeine Logik enthält gar keine Vorschriften für die Urteilskraft, und kann sie auch nicht enthalten. Denn da siev o na l l e mI n h a l t ed e rE r k e n n t n i sa b s t r a h i e r t,so bleibt ihr nichts übrig, als das Geschäft, die bloße Form der Erkenntnis in Begriffen, Urteilen und Schlüssen analytisch auseinander zu setzen und dadurch formale Regeln alles Verstandesgebrauchs zustande zu bringen. Wollte


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