Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678. Johann Ludwig Quandt
Читать онлайн книгу.Liutizen erklärt, aber dagegen ist alles hier ausgeführte, auch die damalige Zersplissenheit und Unmacht der Lintizen.), — die Stadt war ein gewöhnlicher Ausgangs- und Rückzugspunkt der Deutschen in den Polenkriegen, auch diesmal nach der ganzen Anlage des Feldzugs, — und zugleich erklärt sich [als Missverstand] die Entstehung der Fabel, der Kaiser sei in diesem Kriege gefangen und nach Colberg gebracht worden. — Wartislaw wäre dann etliche Jahre vor 1100 geboren; ehe er 1121 polnischer Zinsvasall ward, hatte er schon mehre Jahre mit Polen gekriegt; 1124 erscheint er als junger Mann, sein ältester Sohn hat den christlichen Namen Boguslaw, ist durch S. Otto getauft, starb 1187 mit Hinterlassung von Söhnen, die nach 1180 geboren. Ratibor „hatte den christlichen Glauben angenommen aus der Predigt des Bischofs Otto von Bamberg“, kommt aber 1124, 1128 gar nicht vor, war offenbar um mehre Jahre jünger als Wartislaw, 1124 noch nicht volljährig, 1128 wohl in den hintern Landen, wohin Otto nicht kam.
Wartislaw herrschte 1124 über das liutizische Peneland und über Tribsees. Das kann er nicht nach 1120, das gesamte nicht vor dem Tode des darüber herrschenden Wendenkönigs Heinrich († 22. März 1119) erlangt haben; namentlich ist zu den duces der Slawen, die diesem zur Kriegsfolge pflichtig waren und sie 1113 in dem Feldzuge nach der Insel Rügen von Wolgast aus leisteten, auch der 1128 unter Wartislaw stehende dux und princeps Mistislaw, Burgherr zu Gützkow [und Groswin] oder sein Vater zu rechnen. Da nun aber dem Heinrich auch die Pomeranen zinspflichtig waren, und das nur von liutizischem westswinischem Lande stattgefunden haben kann, so folgt, dass ihre Herzoge schon vor 1119 von solchem etwas unter sich hatten, dann das östlich von Gützkow gelegene, die Castellaneien Usedom und Wolgast, wohl seitdem sie 1103 von der dänischen Oberherrschaft frei wurden. Das bestätigt eine unverwerfliche polnische Angabe, welche die 1108 unterworfenen Festen des Belgarder Herzogs spezifiziert als Colberg, Cammin, Wollin, Usedom ((Bog. p. 32 (Cosom ist Kaszam p. 24 und da Usedom, Uznaim, Osna, Fuznon; es ist die Wurzel znaim — renommé mit den Präpos. u, o. w. k oder ko). Stettin und Demmin fehlen, also ist die Notiz nicht willkürliche Individualisierung des von Kadlübek (A. 8) gegebenen, und nicht Übertragung aus dem Feldzuge von 1120 — 1121 in den von 1108, vielmehr geflossen aus einer kalendarischen Aufzeichnung, wie solche im sog. Archid. Gnesn. zusammengestellt sind.). Dies letzte steht 1159 unter Wartislaws Söhnen, dann insonderheit unter Boguslaw l. als dessen Hauptsitz. Wolgast dagegen „lag 1162 zwar in Slawien, war jedoch von dessen gemeinsamem Gebiete gesondert und ward von eigenen (erschließlich nicht anwesenden) duces regiert; beim Angriff des Dänenkönigs riefen damals die Einwohner den Boguslaw zu Hilfe, der aber, mehr auf Frieden als auf Krieg bedacht, einen Vertrag für sie vermittelte, dass sie dem Könige sich unterwerfen, der Seeräuberei entsagen, Geiseln stellen“. Da Wolgast 1128 unter Wartislaw stand, von einem praefectus (vom Fürsten gesetzten Burgvogt) verwaltet ward, also weder eigene Fürsten hatte, noch dem Gützkowschen gehorchte, so ist nicht abzusehen, wer anders die bis 1162 dort herrschenden Fürsten sein konnten als Ratibors Söhne. Dann war nicht nur der unmittelbare pommersche, sondern auch der liutizische Besitz gleich geteilt, dieser schon dem Belgarder Anonymus untertan, ihn wenigstens haben seine Söhne erst nach 1128 geteilt, — das pomoranische nach 1124, — und Ratibors Söhne haben nach 1162 geteilt.
13. Im Sommer 1135 unternahm der Wendenkönig Retibur mit seinem Schwestersohne Dunimits und dem Häuptlinge Unibor einen Plünderzug nach Norwegen. Im zweiten Namen darf man den Punkt des ersten i streichen, dann bekommt man den Dommizl (Domysl), 1159 Bruder des Castellans Ostrobod von Usedom. Zu diesem und Ratibors Wolgast wird Wollin als der dritte Hauptsitz der durch die Dänen eingebürgerten Piraterie als der Sitz des Unibor anzusehen sein (Unibor im 14., Unnenbur im 15. Jahrh. ist das Dorf Tonnenbuhr bei Gülzow, aber der Häuptling saß jedenfalls an der Küste. Vgl. § 27.).
Man hat gefolgert, dass Wartislaw damals schon tot gewesen, aber das ist nicht notwendig, da aus seinem und dem eigenen Gebiete Ratibor die Raubflotte gesammelt haben kann. Wartislaw ward getötet und begraben zu Stolp an der Pene, wo zu seinem Gedächtnis eine Kirche erbaut ward, bei welcher Bischof Adalbert den Benedictinerconvent errichtete unter Ratibors Mitwirkung und ihm 1153 die erste Urkunde erteilte. Unsere Chroniken verstehen interfectus von Meuchelmord, vielmehr ist eine Kriegsfehde gemeint, dann der erste Heerzug, den Markgraf Albert, seit 1133 Herr der Mark, 1136 ins tiefere Slawenland unternahm, da er im August 1136, wo er mit dem Kaiser nach Italien zog, bereits die Tribute von Groswin und von Medziretsch, worin Stolp der Marktort, bezog (ib. 32. Ann. Hildesh. 1136. Man könnte an den Kreuzzug von 1147 denken, allein der ging ersichtlich nicht über Demmin hinaus, auch würde dann Ratibor schwerlich die volle Regierung erhalten haben — seine Neffen nennen ihn predecessor — da Boguslaw von S. Otto getauft war. C. P. 196, 61, 105.). — Helmold setzt die Stiftung längere Zeit (olim) vor 1164 und schreibt sie Wartislaws Söhnen zu; das Kloster lag in ihrem Erbteil und war aus ihm dotiert, wenn auch Ratibor sie vollzog; die Zeitbestimmung ist auf die Kirche zu beziehen.
Dass man aus dem tuno nostro principe jener U. von 1153 fälschlich auf vorher erfolgten Tod Ratibors geschlossen hat, habe ich anderswo gezeigt. Von ihm und der Gemahlin Pribislawa ist das Usedomsche Kloster nach mehreren U. desselben gestiftet, nach alten Versen 1155, ganz annehmlich (Zietlow in der Gesch. des Klosters S. 6, 340 (wozu vgl. die Druckfehler) verwirft 1155, auch weil eine U. von 1421 die Stiftung circa annos domini MCL setzt, aber das ist ja nur ungefähre Bestimmung — um die fünfziger Jahre des 12. Jahrhunderts.); die erste Verbriefung ist unter seinen Neffen geschehen am 8. Juni 1159, wo sie noch nicht geteilt hatten. Das Ukerland ist zwischen 1140 und 1162 an Pommern gekommen (S. § 4. zu U. 7; die erste Bergabung daraus ist von Boguslaw I und Kas. 1 gemeinschaftlich (C. P. 246) also vor der Teilung, die 1160 bis 1162.), gewiss nach Ratibors Tode, weil er sonst wohl (wie Wolgast) einen Teil bekommen hätte; dann bietet sich als passender Zeitpunkt allein dar 1157, wo Kaiser Friedrich den Feldzug nach Polen tat, und sächsische Fürsten den Jaxe, Fürsten im Spreegau, Eidam des polnischen Grafen Piotrek, bekriegten. Etwas vorher träfe dann Ratibors Tod, um dieselbe Zeit die Vermählung seiner Tochter mit dem Grafen von Ratzeburg.
In dem Stammbaum der Ratiboritzen (Blt. St. 16, 2, 64 f. Retiburitzen heißt eine Mecklenburgische Familie um 1220. — Beiläufig: warum doch gräcisierend Ratiboriden etc.? Man hat ja als patronymische Endungen slawisch itzen oder witzen, deutsch ingen.) habe ich angenommen Swentepolk, Ratibors Sohn, als Herrn von Belgard in Cassubien (1175 Zeuge), als seinen Sohn den Wartislaus Slavinie (Cassubie), Zeuge 1186 mit Madislaw (Laskonogi) von Polen, des Oberherzogs Meficos Sohne, als dessen Sohn Ratibor II., Herzog der Slawen 1261, ungenannter Fürst von Cassubien 1260. Aber nach neuester Mitteilung des Dr. Hasselbach hat die Originalmatrikel, der die betreffende U. entstammt, bei dem zweiten zlavinic, das ist = de Slawua, wie sich 1200 Boguslaw, der Urenkel Ratibors, betitelt (Das verhält sich wie im M. A. in Oberdeutschland, z. B. der Törringer und von Törringen.). Darnach ist jener Wartislaw dessen Oheim, jüngerer Bruder des 1178 als Herzog von Nieder-Pommern anerkannten Boguslaw (III.), der mit einer Schwester jenes Wladislaw, wie dieser mit Boguslaws I. Tochter vermählt war. Dadurch gewinnen wir eine Erklärung des Umstandes, dass doch einmal zwischen Ratibors I. Tod und 1265 ein Walten der Hauptlinie in Belgard vorkommt, indem eine Vergabung Ratibors an das Usedomsche Kloster bloß 1185 in die Herzogliche Confirmation ausgenommen ist; nämlich: Swentopolk ist soeben verstorben ohne Söhne, — Damroka bleibt seine Tochter, — Boguslaw I. hat dessen Land in Besitz genommen, es aber hernach dessen Neffen eingeräumt, vermutlich 1186 durch Wladislaws Vermittlung, und zwar dem Wartislaw, der allein für Ratibors II. Vater übrig bleibt. Swinislawa wird dieses Wartislaws Schwester sein wegen des Namens zweier ihrer Söhne, Wartislaw und Ratibor. — Noch nicht 1235, aber schon 1253, betrachten sich Barnim I. und Wartislaw III. als die berechtigten Erben des Landes, in dem Kloster Bukow lag (ib. 966. Zu Ost-Colberg konnten sie es nicht rechnen, das stand seit 1248 unter dem Bischofe.), d. h. Schlawe; dazwischen hat ihnen erschließlich der erblose Ratibor II. seine Ansprüche überlassen (In der in Bezug genommenen Abhandlung habe ich die 1248 von Swantopolk vorgeschlagenen Schiedsrichter „Johannes und Nicolaus, Herrn von Cassubien, Brüder von Sambors II Gemahlin Mahtild“ für die beiden ältesten der damaligen Fürsten von Mecklenburg erklärt. Dr. Kosegarten hat dazu (I. c. 72) angemerkt: dass in einer pommerschen an der Weichsel gegebenen U. mit dem Ausdruck Cassubia gemeint sein könne Mecklenburg, scheint mir bedenklich. Aber die Frage ist nicht genau gestellt, musste lauten: ob man dort den Namen Cassubia als Synonymon von Slavia habe ausdehnen können über den Slavia, Wenden genannten Teil von Mecklenburg. Da nun die Möglichkeit nicht zu bestreiten,