Das Seller- Handbuch. Kai Berke
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Für die Voranmeldungen legt man sich dann ein Konto bei Elster, dem Onlineportal der Finanzbehörden (https://www.elsteronline.de/) an, da diese nur elektronisch und nicht mehr in Papierform abgegeben werden können.
In seinem Elster- Konto klickt man dann links auf „Formulare“ und dann geht man zur Umsatzsteuer- Voranmeldung. Es öffnet sich- nicht erschrecken- ein Online- Formular mit 13 Seiten. Keine Angst, die meisten Punkte sind für kleine Online- Händler uninteressant.
Tatsächlich müssen die meisten neben der ersten Seite mit den persönlichen allgemeinen Angaben nur zwei Felder ausfüllen: auf Seite 4 „Umsätze zum Steuersatz von 19%“; hier trägt man seine Netto- Einnahmen ein, das Programm addiert dann die Umsatzsteuer automatisch und auf der vorletzten Seite „Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen (…)“.
Elster zieht dann die eingegebene Vorsteuer von der errechneten Umsatzsteuer ab, man bestätigt die Summe und fertig. Das Finanzamt bucht dann die verbliebene Umsatzsteuer von deinem Konto ab bzw. überweist dir einen möglichen Überschuss an Vorsteuern zurück auf dein Konto.
Es müssen für die Vorsteueranmeldung, die bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden muss, keinerlei Belege eingereicht werden. Es muss lediglich angegeben werden, wie viel ihr eingenommen und wie viel ihr ausgegeben habt. Dabei kommt es nicht auf das Rechnungsdatum an sondern auf den Tag des Ein- oder Ausgangs auf deinem Konto.
Auch wenn die Belege nicht eingereicht werden müssen, so müsst ihr sie natürlich trotzdem zehn Jahre lang aufbewahren.
Tatsächlich müsst ihr noch bei Ziffer 48 die Dienstleistungen anderer in der EU ansässiger Unternehmen aufführen. Hier kommen neben den Amazon- Verkaufs- und Fulfilment- Gebühren z.B. noch Werbekosten von Facebook oder Google in Frage, die in Irland sitzen.
Unter Ziffer 58 (siehe oben) müsst ihr den gleichen Steuerbetrag wie in 47 als Vorsteuer wieder abziehen.
Während die Vorsteueranmeldung also kinderleicht selbst erledigt werden kann, ist bei der jährlichen Einkommensteuererklärung die Zuhilfenahme eines Steuerberaters gerade für Anfänger im Steuergeschäft zu empfehlen. Aber wenn ihr mit JES oder irgendeinem anderen Buchungsprogramm eure Belege für die Umsatzsteuererklärung alle regelmäßig eingetragen habt, ist der Arbeitsaufwand für den Steuerberater am Jahresende deutlich geringer.
Exkurs: Geschäftskonto erforderlich?
Hartnäckig hält sich der Glaube, es gäbe eine Verpflichtung für Gewerbetreibende, ein Geschäftskonto bei einer Bank zu eröffnen. Diesen Zwang gibt es nicht und für den Anfänger im Online- Handel hat das Geschäftskonto sogar mehr Nachteile als Vorteile.
Man kann seine geschäftlichen Zahlungen auch über ein ganz normales kostenloses Girokonto durchführen. Was man der Übersichtlichkeit halber tun sollte, ist den privaten Zahlungsverkehr von dem geschäftlichen zu trennen, also zwei Girokonten zu führen.
Der einzige echte Vorteil eines Geschäftskontos ist die Möglichkeit, Lastschriften darüber zu ziehen und damit eine populäre Zahlungsmethode in seinem Shop anbieten zu können. Dies funktioniert nur mit einem Geschäftskonto (oder über einen Zahlungsdienstleister wie Paypal, mehr dazu später).
Doch Vorsicht: Nicht alle Geschäftskonten bieten diese Möglichkeit. Vielmehr ist der Lastschrifteinzug mit den allermeisten kostenlosen Geschäftskonten auf Online- Basis nicht möglich. Auch bei den kostenpflichtigen Konten der großen Filialbanken ist die Einrichtung des Lastschrifteinzugs nicht selbstverständlich.
Die Nachteile eines Geschäftskontos liegen auf der Hand. Für den gleichen Leistungsumfang eines normalen Girokontos verlangen die Banken beim Geschäftskonto Gebühren- und das nicht nur in Form einer monatlichen Gebühr sondern auch für einzelne Transaktionen. Man zahlt also für jede Kontobewegung irgendetwas rund um 10 Cent. Wer seine Vorkasse- Zahlungen für preiswerte Artikel unter zehn Euro auf sein Geschäftskonto überweisen lässt, zahlt also Gebühren wie bei Paypal.
Auch die Annahme, man würde von der Bank leichter einen Investitionskredit bekommen, wenn man dort ein Geschäftskonto führt, ist ein Irrglaube. Die Sicherheiten, die die Banken für eine Kreditvergabe verlangen, sind exakt dieselben; egal, ob ich als Neukunde oder als langjähriger Gebührenzahler dort anfrage.
Will man Waren aus China importieren und muss daher häufiger Geldüberweisungen in das Nicht- EU- Ausland tätigen, ist das leichter mit einem Geschäftskonto. Man kann solche Überweisungen dann aber auch gegen einen geringen Aufpreis von der Agentur durchführen lassen, die den Import für einen durchführt.
Fazit: Ein separates Girokonto für den geschäftlichen Zahlungsverkehr ist zumindest für den Anfang vollkommen ausreichend.
Wer aber unbedingt selbst Lastschriften ziehen will, der sollte sich mal bei der Fidor- Bank informieren, der nach meiner Kenntnis einzigen Bank mit einem kostenlosen Geschäftskonto, kostenlosen Buchungen und dem Angebot für Lastschrifteinzug.
Kleine Ergänzung für Fortgeschrittene: Wer sich entscheidet, am FBA- Programm von Amazon teilzunehmen und dabei auch Warenbestand in Frankreich lagert, um auf diesem attraktiven Marktplatz präsent zu sein, wird in Frankreich umsatzsteuerpflichtig und der französische Staat akzeptiert für den Lastschrifteinzug der Umsatzsteuer nur SEPA- Fimenlastschriftmandate. Hier benötigt man also tatsächlich ein Geschäftskonto. Aber die wenigsten Online- Händler werden gleich mit FBA- Lagerbestand in Frankreich anfangen…
Ich selber nutze seit ein paar Jahren ein Geschäftskonto bei der Skatbank, das bei einem monatlichen Mindestumsatz von 500 Euro ohne monatliche Grundgebühr daherkommt, dafür aber eben 10 Cent pro Buchung berechnet und die monatlichen Kontoauszüge zwangsweise per Post verschickt.
Das eigene Ziehen von Lastschriften ist ebenfalls möglich, muss aber nach einem Beratungsgespräch frei geschaltet werden. Da Lastschriften vom Kunden zurückgebucht werden können, handelt es sich streng genommen, bei jeder Lastschrift um einen kleinen Kredit, den die Bank dir gewährt, denn es besteht ja das Risiko der Rückbuchung.
Ihr solltet deshalb bei der Frage, mit wie vielen Lastschriften ihr monatlich denn so rechnet, eher tiefstapeln, denn je höher die Summe, die ihr nennt, desto höher der „Kredit“, den die Bank dir einräumen muss. Wie bereits erwähnt, tun sich Banken mit Krediten und anderen Ausfallrisiken erstmal schwer.
Gewinn- und Verlustrechnung
Keine Angst, das soll jetzt keine komplexe Einführung in die Buchhaltung werden, aber die beste Geschäftsidee ist eben nur dann tragfähig, wenn man mit dem Verkauf der Artikel so viel Gewinn macht, dass man am Ende des Monats davon leben kann.
Ein Beispiel: Wenn ich einen Artikel für zehn Euro einkaufe und ihn bei Ebay für zwanzig Euro verkaufe, dann habe ich zehn Euro Gewinn gemacht. Richtig?
Ist natürlich Quatsch, denn von den 20 Euro Umsatz gehen als erstes Mal 3,19 Euro als Umsatzsteuer an den Finanzminister. Zwei weitere Euro behält Ebay als Verkaufsprovision und wenn es ganz dumm läuft, zahlt der Kamerad mit Paypal, die auch noch mal 0,73 Euro kassieren.
So bleiben von den 20 Euro noch 14,08