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zuständigen Staatsanwaltschaft angeregt wird. Bei den in 2016 abgeschlossenen Vorgängen konnten insgesamt 17 178 deliktische Bezüge festgestellt werden; das sind 43 % mehr als im Vorjahr.[42] Die Steigerungsrate hält also mit der Steigerung bei den Verdachtsmeldungen mit.

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      1. Kapitel Einleitung › B. Aktuelle Bedrohungslage › III. Geldwäsche-Verdachtsfälle › 3. Zwischenfazit

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      Wir können also aus den Zahlen der FIU mit einiger Sicherheit folgern, dass aus der gestiegenen Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle keineswegs der Schluss auf eine größere Bedrohungslage gezogen werden kann. Vielmehr liegt aufgrund der Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften das Gegenteil nahe, nämlich dass die Bedrohungslage gleich geblieben ist, weil trotz der Weitermeldung von mehr Sachverhalten im Verdachtsmeldewesen die Zahl der stichhaltigen Hinweise seit Jahren konstant bleibt.

      1. Kapitel Einleitung › B. Aktuelle Bedrohungslage › IV. Polizeiliche Kriminalstatistik

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      1. Kapitel Einleitung › C. Effektivität der Regularien

      1. Kapitel Einleitung › C. Effektivität der Regularien › I. Aufdeckung von Geldwäscheaktivitäten

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      Es verbleibt ein verschwindend geringer Anteil wirklich relevanter Verdachtsmeldungen. Wie schon erwähnt, blieb seit 2009 die Zahl der Urteile, Strafbefehle, Anklageschriften stets konstant bei oder unter ca. 500 Fällen pro Jahr, während im Betrachtungszeitraum 2009–2018 aber die Zahl der Verdachtsmeldungen um das Siebenfache anstieg.

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      Trotz eines erheblichen Mehraufwandes der Meldepflichtigen, der insbesondere durch stetige Verbreiterung und Vertiefung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen ausgelöst wurde, ist es also nicht gelungen, entsprechend mehr Geldwäschefälle im Bereich des Finanzsektors auszumachen und einer strafrechtlichen Ahndung zuzuführen. Die gestiegene Wachsamkeit hat nicht dazu geführt, einen größeren Anteil an Transaktionen als solche mit kriminellem Hintergrund zu enttarnen. Stattdessen liegt der Schluss nahe, dass infolge der gestiegenen regulatorischen Anforderungen nur Verdachtsmeldungen verminderter Qualität produziert werden, die vor allem Aufklärungs- und Verfolgungskosten nach sich ziehen.

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      Formulieren wir vorsichtig: Es gibt keine Hinweise darauf, dass die durch und in der Folge der Dritten GeldwäscheRL in Deutschland eingeführten Neuregelungen die Bekämpfung der Geldwäsche in den hiesigen Instituten verbessern konnten, wenn man auf den Ermittlungserfolg auf Basis des Verdachtsmeldewesens


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