Примечания
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Frazer (1910, Bd. 1, 53):»The totem bond is stronger than the bond of blood or family in the modern sense.«
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Dieser knappste Extrakt des totemistischen Systems kann nicht ohne Erläuterungen und Einschränkungen bleiben: Der Name Totem ist in der Form Totam 1791 durch den Engländer J. Long von den Rothäuten Nordamerikas übernommen worden. Der Gegenstand selbst hat allmählich in der Wissenschaft großes Interesse gefunden und eine reichhaltige Literatur hervorgerufen, aus welcher ich als Hauptwerke das vierbändige Buch von J. G. Frazer, Totemism and Exogamy, 1910, und Bücher und Schriften von Andrew Lang (The Secret of the Totem, 1905) hervorhebe. Das Verdienst, die Bedeutung des Totemismus für die Urgeschichte der Menschheit erkannt zu haben, gebührt dem Schotten J. Ferguson McLennan (1869/70). Totemistische Institutionen wurden oder werden heute noch außer bei den Australiern bei den Indianern Nordamerikas beobachtet, ferner bei den Völkern der ozeanischen Inselwelt, in Ostindien und in einem großen Teil von Afrika. Manche sonst schwer zu deutende Spuren und Überbleibsel lassen aber erschließen, daß der Totemismus einst auch bei den arischen und semitischen Urvölkern Europas und Asiens bestanden hat, so daß viele Forscher geneigt sind, eine notwendige und überall durchschrittene Phase der menschlichen Entwicklung in ihm zu erkennen.
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Frazer (1910, Bd. 1, 54).
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Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber – wenigstens durch dieses Verbot – der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, freigelassen. Bei väterlicher Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh, die Kinder gleichfalls Känguruh, dem Vater würde dann der Inzest mit den Töchtern verboten sein, dem Sohne der Inzest mit der Mutter freibleiben. Diese Erfolge der Totemverbote ergeben einen Hinweis darauf, daß die mütterliche Vererbung älter ist als die väterliche, denn es liegt Grund vor anzunehmen, daß die Totemverbote vor allem gegen die inzestuösen Gelüste des Sohnes gerichtet sind.
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Fußnote: Sowie der meisten Totemvölker.
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Fußnote: Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.
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Fußnote: Auf diesen Punkt hat erst kürzlich Storfer in seiner Studie: Zur Sonderstellung des Vatermordes (1911) nachdrücklich aufmerksam gemacht.
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Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 77 ff.), nach R. H. Codrington (1891).
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Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 124).
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Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 130 f.), nach P. G. Peckel (1908).
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Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 146 ff.), nach Rev. L. Fison.
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Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 189).
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Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 388), nach Junod.
15
Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 424).
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Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 76).
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Fußnote: Frazer (1910, Bd. 2, 117), nach C. Ribbe (1903).
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Fußnote: Crawley (1902, 401), nach Leslie (1875).
19
Fußnote: Elfte Auflage, 1910-11. – Daselbst auch die wichtigsten Literaturnachweise.
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Fußnote: Diese Verwendung des Tabu kann auch als eine nicht ursprüngliche in diesem Zusammenhange beiseite gelassen werden.
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Fußnote: Vgl. darüber die erste und die letzte Abhandlung dieses Buches.
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Fußnote: Frazer (1911, 136).