Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie. Andreas Kislinger

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Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie - Andreas Kislinger


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stimmenstärksten Partei, immer in Abstimmung mit den mehrheitlichen Verhältnissen im Parlament, gekennzeichnet ist.

      "Er kann, anders als in einer parlamentarischen Demokratie, nicht durch das politische Misstrauensvotum einer Volksvertretung, sondern nur aufgrund rechtlicher Verfehlungen nach einem Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) seines Amtes enthoben werden.

      Während in parlamentarischen Demokratien nur das Parlament direkt vom Volk gewählt wird und die Regierung aus ihm hervorgeht, gibt es in präsidentiellen Demokratien zwei Volkswahlen, die Parlamentswahl und die Präsidentenwahl. Weil der Präsident, um ins Amt zu kommen und in ihm zu bleiben, nicht über eine Parlamentsmehrheit verfügen muss, kann es dazu kommen, dass der Präsident gegen die Parlamentsmehrheit anderer Parteien regiert....

      In den Vereinigten Staaten von Amerika spricht man in diesem Fall von divided government. Politikwissenschaftler wie Juan Linz sprechen von einem 'Versagen des Präsidentialismus', weil eine solche gegenläufige Mehrheit zu einer politisch instabilen Situation führe, die letztlich auch zum Demokratiezusammenbruch führen könne, wie sich an Beispielen lateinamerikanischer Staaten wie Brasilien und Chile zeige".

      Der Präsident muss nicht über eine Parlamentsmehrheit verfügen und das kann zu einer gegenläufigen Mehrheit im Verlauf einer Regierungsperiode kommen, die zu einem Zusammenbruch der Demokratie führen kann. Das unterscheidet das präsidentielle Regierungssystem vom parlamentarischen, in dem eine direkte Unterstützung durch das Parlament gegeben sein muss, wie das bei der Mehrheit der europäischen Demokratien der Fall ist.

      "Als parlamentarisches Regierungssystem(*) bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Systeme westlicher Demokratien, in denen die Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und das Parlament besitzt ausgeprägte Kompetenzen, in erster Linie die Wahl und Absetzung der Regierung. Bedeutend ist auch, dass der Vorsitzende der Regierung (also der Regierungschef wie beispielsweise der Kanzler oder ein Ministerpräsident) vom Parlament gewählt wird und erweiterte Rechte gegenüber den Ministern besitzt (WIKIPEDIA, 'Parlamentarisches Regierungssystem')."

      Geschichtlicher Vergleich von Deutschland und Österreich

      Gemäß SIMA (1993, S. 205) hatte in der Weimarer Reichsverfassung – in der deutschen Geschichte zwischen 1918 und 1933 zu datieren – das Staatsoberhaupt das Recht,

      "...den Kanzler und auf dessen Vorschlag die Minister zu ernennen und zu entlassen. Er ist bei der Ernennung und auch der Entlassung des Kanzlers völlig frei, also an keinerlei Vorschlag irgendeines Organes gebunden, bedarf allerdings der Gegenzeichnung des von ihm ernannten Kanzlers, der auch die Entlassung seines Vorgängers gegenzuzeichnen hat...,

      wie es im Reichsministergesetz von 1930 festgeschrieben war.

      "Im politischen Leben muss das Staatsoberhaupt überdies darauf achten, daß die Regierung der Unterstützung des Parlaments bedarf, da sie ja ansonsten durch ein Mißtrauensvotum gestürzt werden kann (Artikel 53 und 54, s.o.)."

      Nach den meisten österreichischen Verfassungsentwürfen ab 1919...

      "...wird die Regierung nicht vom Staatsoberhaupt ernannt, sondern vom Parlament über einen Gesamtvorschlag eines besonderen Ausschusses in namentlicher Abstimmung gewählt (z.B. Art 60...Art 81...)"..,

      die Wahl der Bundesregierung erfolgt durch die Bundesversammlung, gemeinsam durch das Parlament und die Ländervertretung (SIMA 1993, S. 205).

      Zusammenhang zwischen Regierung, Fraktionen und Regierungs-opposition im parlamentarischen System

      HARTMANN (2011, S. 22) beschreibt die Regierungsmehrheit und die Regierungsminderheit, die Opposition:

      "Der Begriff der Regierungsmehrheit knüpft an die für die, für das parlamentarische Regierungssystem typische Unterteilung des Parlaments in Parlamentsmehrheit (Regierungsfraktion) und parlamentarische Opposition an."

      Aus welchen Posten das parlamentarische Regierungssystem besteht, beschreiben GELLNER und GLATZMEIER (2004, S. 140), RegierungschefIn/KanzlerIn, deren MinisterInnen und die StaatschefIn/BundespräsidentIn und das Parlament als Ort der Gesetzgebung:

      "In parlamentarischen Regierungssystemen(*) wird die Regierung vom Kabinett übernommen. Das Kabinett besteht aus dem Regierungschef und seinen Ministerien. Das Amt des Regierungschefs besteht unabhängig neben dem Amt des Staatschefs...- etwa die englische Königin oder der deutsche Bundespräsident...

      Das Parlament berät und beschließt Gesetze und kontrolliert den Haushalt. Es ernennt und entlässt den Premierminister und teils auch seine Minister...Theoretisch wird durch diese Anordnung ein Übergewicht des Parlaments(*) erzeugt..., das auch für die Bundesrepublik Deutschland vermutet wurde...

      Dabei waren die kritischen Punkte,

      dass durch die starke Abhängigkeit der Regierung, die von der Parlamentsmehrheit abberufen werden kann, zwangsläufig eine Dominanz der Legislative etabliert würde..., und

      dass sich die Regierung in ihrem Handeln nach den Wünschen der parlamentarischen Mehrheit richten müsse...

      Diese Befürchtungen haben sich nicht bestätigt. Vielmehr zeigt sich – sowohl für Großbritannien(*), als auch für Deutschland(*) -, dass die Entwicklung starker, geschlossen agierender Parteien dieses Verhältnis umgekehrt hat...

      Die relativ meisten Gesetzgebungsverfahren(*) gehen heute von der Regierung(*) aus. So brachte die Bundesregierung der BRD in den Jahren 1949-1998 57,7 Prozent der Gesetzesanträge ein, von denen rund 75 Prozent angenommen wurden...In Großbritannien liegt der Anteil der Regierungsinitiativen zwar deutlich geringer, dafür haben diese eine höhere Chance verabschiedet zu werden, die teils 100 Prozent beträgt...(s.o.)"

      HARTMANN (2011, S. 22) bringt das Verhältnis zwischen Regierungspartei und den übrigen parlamentarischen Fraktionen auf den Punkt:

      "Die Regierungsmehrheit umfasst zwei Akteure: Hier die Regierung, die ihr politisches Programm aufstellt und die Gesetzgebungsinitiative ergreift. Dort die Fraktionen, welche diese Vorschläge entgegennehmen und als Gesetze beschließen."

      Die institutionellen Kriterien der parlamentarischen Regierung listet HARTMANN (2011, S. 20) auf, dabei stehen rechtliche und psychologische Überlappungen von Kompetenzbereichen im Mittelpunkt, die eine gegenseitige Kontrolle ermöglichen:

      "(1) Enge Verbindung zwischen Exekutive und Legislative, verbunden mit dem Recht der Abgeordneten, Minister zu werden...(2) Premierminister und Minister stammen in der Regel aus dem Parlament (…). (3) Die Regierung hat die Pflicht zu demissionieren [=zurückzutreten], wenn die Parlamentsmehrheit ihr das Vertrauen entzieht (…). (4) Das Parlament hat das Recht, die Regierung unter Interpretation [=das formale Recht, Fragen an die Regierung zu richten] zu kontrollieren (…)."

      Historische Ähnlichkeit von Staats- und Regierungsformen

      Geschichtlich betrachtet sind die Staatsformen Monarchie und Demokratie vergleichbar und die Verfassungsform Monarchie ist auch durch das präsidentielle Regierungssystem mit der Demokratie vergleichbar.

      HARTMANN (2011, S. 19) zitiert STEFFANI (1979, S. 39-41), Die herausarbeitet, dass die Abberufbarkeit der Regierung durch das Parlament nur im monarchischen parlamentarischen Regierungssystem verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

      WIKIPEDIA definiert Republik:

      "Das Wort Republik (von lateinisch res publica 'öffentliche Sache') steht zunächst für das Gemeinwesen und Gemeinwohl. Als Staatsform versteht man darunter (seit der römischen Antike und insbesondere der Französischen Revolution) in erster Linie das Gegenmodell zur Monarchie."

      Wie sich die (Regierungs-)Verwaltung im Lauf der Geschichte (der Monarchie) herausbildete, ist Inhalt des nun Folgenden.

      Ursprünglich stellten die Geistlichen als einzige Schriftkundige den Kanzler, der


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