Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie. Andreas Kislinger
Читать онлайн книгу.im Detail beschreibt REINHARD (2007, S. 48) diesen Themenbereich so:
"Weil die Geistlichen ursprünglich als einzige der Schrift und der Schriftsprache Latein mächtig waren, stellten sie längere Zeit auch den Kanzler, der mit seinen Untergebenen für die schriftliche Seite der Herrschaft zuständig war, dabei ging es zunächst für das Ausstellen von Urkunden und die Registerführung....
Die Kanzlei entwickelte sich bald getrennt vom Hof zu einer umfangreichen Behörde. Der Kanzler war von der älteren Ämtergeneration wohl am wichtigsten. Nicht zufällig haben nur dieses Amt und die beiden des militärischen des Marschalls und des Admirals in gewandelter Gestalt bis heute überlebt."
Zum Teil verwandelte sich die Kanzlei zum Obergericht und der Kanzler somit in die Justiz abgedrängt (s.o.):
"Allerdings wurden Kanzler und Kanzlei in den meisten Ländern im Lauf der Zeit in die Justiz abgedrängt. In England und Spanien, in Dänemark und manche deutschen Territorien entwickelte sich die Kanzlei zum Obergericht. In Frankreich wurde der Kanzler nicht nur Chef der Justiz, sondern behielt daneben als Vorsitzender des königlichen Rats beträchtlichen Einfluss auf die Innenpolitik...
Er partizipierte als einziger Amtsinhaber an der Sakralität des Königtums, wurde vom König auf Lebenszeit ernannt und konnte nicht abgesetzt, sondern höchstens kalt gestellt werden. Auch unter den deutschen Habsburgern waren die Hofkanzleien der verschiedenen Länder deren oberste Justiz- und Verwaltungsinstanzen, bis der Staatskanzler unter Maria Theresia zum Leiter der Außenpolitik wurde."
Zum höfisch-monarchistischen Rest heutigen Politikgebahrens
In modernen staatlichen Gesellschaften ruft besonders der medial zelebrierte Präsentations-, Ablaufmodus und -ritus bei neu zu wählenden PolitikerInnen für die Regierungsämter nach anthropologischer Forschung, um die gesellschaftlich-rituelle Bedeutung der an königliche, zum Beispiel habsburgische, englische, etc. Herrschaftshäuser erinnernden Gebahren zu durchleuchten.
Es ginge dabei um die Erarbeitung einer theoretischen Distanz zu politisch alltäglichen Abläufen und zu den nicht mehr wegzudenkenden Gewohnheiten des jeweiligen europäisch-politischen Systems, das sich der Medien bedient bzw. von den Medien als Spektakel inszeniert wird.
Der Umfang und Inhalt des medialen Präsentationsablaufs beinhaltet den Versuch einer 'Rückzahlung' und minutiösen Ausgleichs für die nicht oder nur marginal gegebenen Mitsprache- und Partizipationsmöglichkeiten des Volkes während einer Legislaturperiode.
1 “Sklaverei(*) bezeichnet den Zustand, in dem Menschen vorübergehend oder lebenslang als Eigentum anderer behandelt werden. Bei der Sklaverei im engen Sinne der Geschichtsschreibung war das Recht, Sklaven zu erwerben, zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten, zu verschenken und zu vererben, gesetzlich verankert. Die Sklavengesetze regelten die privat- und strafrechtlichen Gesichtspunkte der Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen sklavenhaltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten z. B. die Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften, das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die Freiheit zu erlangen. In manchen Staatswesen war Sklaverei erblich, d. h. die Nachkommen von Sklaven waren ebenfalls unfrei" (WIKIPEDIA, ‚Sklaverei‘). Der Zustand der Sklaverei war im römischen Recht geregelt. Die auf Sklaverei beruhende Gesellschaftsformen waren bis zum 19. Jahrhundert weltweit verbreitet (WIKIPEDIA, ‚Sklaverei, Neuzeit‘)."
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