Kleine Geschichte Oberfrankens. Günter Dippold

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Kleine Geschichte Oberfrankens - Günter Dippold


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Bischöfe von Bamberg und Würzburg – zwei leibliche Brüder, Friedrich und Albrecht von Hohenlohe – zunächst gemeinsam. 1390 teilten ihre Nachfolger die Güter untereinander auf.

      Die Truhendinger, an sich nur Edelfreie, die aber den Grafentitel führten, waren die schwächsten unter den Erben der Andechs-Meranier. Fortwährend befanden sie sich in Geldnöten, und so gelang es dem Bamberger Bischof, sie zu verdrängen. 1308 kaufte er Scheßlitz und mehrere Burgen, darunter Giech und Gügel, sowie das jeweilige Umland von Graf Friedrich von Truhendingen und seinen Söhnen, doch 1318 gelang ihnen, zumal der Kaufpreis noch nicht voll gezahlt war, der Rückerwerb.

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       Spätmittelalterlicher Kreuzgang des Klosters Himmelkron (Aufnahme 1965)

      Endgültig hatte Bamberg erst Jahrzehnte später Erfolg. Nachdem Graf Johann von Truhendingen böhmische Kaufleute ausgeraubt hatte, verurteilte ihn 1381/82 König Wenzel zu einer erheblichen Strafe und beschlagnahmte, um die Zahlung zu gewährleisten, die Burgen Arnstein und Neuhaus; schließlich veräußerte der König sie dem Bamberger Bischof. Wenig später brachte der Oberhirte auch den truhendingischen Besitz um Scheßlitz an sich: 1384 kaufte er dem von Gläubigern gepeinigten Grafen Johann seine Hälfte ab, 1390 dessen Halbbruder Oswald die andere Hälfte.

      Obendrein erwarb der Bamberger Bischof in den 1380er Jahren vom Kloster Langheim, das allzu ehrgeizig versucht hatte, seinen Besitz abzurunden, wodurch es in eine wirtschaftliche Krise gerutscht war, umfangreiche Besitzkomplexe im Frankenwald um die Stadt Teuschnitz und um den Markt Marktleugast. Damit verlor die Abtei genau solche Güter, die der fürstbischöflichen Herrschaft bis dahin weitgehend entzogen waren.

      Das Erbe der Andechs-Meranier in und um Kulmbach, Trebgast, Berneck, Goldkronach hatten Neffen des letzten Herzogs angetreten: die Grafen Hermann († 1283) und Otto († 1285) von Orlamünde aus einem thüringischen Geschlecht, dessen Stammburgen in Weimar, Rudolstadt und Orlamünde standen. Als Hauskloster stiftete Otto im Jahr 1279 die Zisterzienserinnenabtei Himmelkron; dort war die Grablege des Geschlechts.

      Einige Jahrzehnte später zogen sich die Orlamünde aus Franken zurück. Der letzte über Kulmbach herrschende Graf, in kinderloser Ehe verheiratet, schloss einen Erbvertrag mit dem Burggrafen von Nürnberg, der wenig später Wirklichkeit wurde: 1340 ergriff Burggraf Johann († 1357) von der Plassenburg, der Stadt Kulmbach und dem Umland Besitz.

      Überdies waren die edelfreien Walpoten im beginnenden 14. Jh. ausgestorben. Die Vögte von Weida verpfändeten Hof samt Umland erst an die Zollern und verkauften es ihnen schließlich.

      Unter den Erben der Andechs-Meranier behaupteten sich langfristig also zwei Kräfte: der Bischof von Bamberg und der Burggraf von Nürnberg. Im Coburger Land setzten sich die Grafen von Henneberg durch. Sogar das reich begüterte Kloster Sonnefeld, das als Bollwerk gegen ihr Vordringen gegründet worden war, brachten sie unter ihren Einfluss. 1291 fiel der Besitzkomplex an den mit einer Hennebergerin verheirateten Markgrafen Otto von Brandenburg († 1298). Dessen Enkelin Jutta schloss 1312 die Ehe mit einem Grafen von Henneberg-Schleusingen, sodass das Coburger Land wieder an dieses Geschlecht fiel. Allerdings hatte dieser Henneberger keinen männlichen Erben. Seine Witwe teilte die Herrschaft unter ihre drei Töchter auf. Den Raum Coburg erhielt dabei Katharina, die Markgraf Friedrich den Strengen von Meißen zum Mann hatte. Mit ihm wurde 1353 ein Wettiner zum Herrn des Coburger Landes. Seine Nachkommen regierten hier bis 1918.

       Das Hochstift Bamberg

      Nach den Erwerbungen, die dem Bamberger Bischof im späten 14. Jh. von den Truhendingern, aus dem Erbe der Schlüsselberger und vom Kloster Langheim gelungen waren, konnte er sein Hochstift nicht mehr nennenswert erweitern. Nur gelegentlich wurde ein kleiner Komplex, der an eine Ritterfamilie als Mannlehen ausgegeben war, nach deren Aussterben in bischöfliche Verwaltung genommen. Nach der Reformation zog der Bischof auch den Besitz aufgehobener geistlicher Institutionen – des Chorherrenstifts Neunkirchen am Brand und der Frauenklöster Schlüsselau sowie St. Maria und Theodor in Bamberg – ein.

      Das Hochstift erstreckte sich vom Amt Teuschnitz im Norden bis nach Marloffstein vor den Toren Erlangens und nach Herzogenaurach im Süden. Es reichte im Nordosten bis nach Kupferberg und Marktschorgast, im Südosten bis Pottenstein, im Westen bis Zeil am Main (heute Unterfranken). Mehrere Landesteile waren ohne räumliche Verbindung zum Kernland: das Amt Zeil am Main, das von würzburgischem Gebiet umschlossen war, und das Amt Vilseck in der Oberpfalz, das sich inmitten wittelsbachischen Territoriums befand. Die größten Exklaven lagen in Kärnten und Österreich. 1674 wurden diese Güter mediatisiert: Die landesherrliche Gewalt ging vom Bamberger Fürstbischof an die Habsburger über; nur grundherrliche Rechte blieben bei Bamberg. Vollends verkaufte der Bischof seine in den habsburgischen Erblanden gelegenen Ämter 1759 an Kaiserin Maria Theresia.

      Auch innerhalb Frankens bildete das Hochstift Bamberg kein geschlossenes Herrschaftsgebiet, und es besaß keine eindeutigen, klar zu ziehenden Grenzen. Die Hochgerichtsbarkeit spielte zwar für die Herausbildung und für das Selbstverständnis der fürstlichen Herrschaft die zentrale Rolle, aber seine Herrschaft konnte der Fürstbischof nur an den Orten oder auf den Anwesen durchsetzen, wo er selbst oder ihm unterstehende Körperschaften grundherrliche Rechte besaßen. Grundlage und Ausgestaltung der Landeshoheit waren alles andere als einheitlich. Der Fürstbischof beherrschte in Franken zuletzt 19 Städte, 23 Märkte und mehr als 700 Dörfer, aber die Basis und die Form seiner Herrschaft unterschied sich von Ort zu Ort.

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       Ansicht Bambergs in der „Weltchronik“ des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel, 1493

      Im 15. Jh. regierte der Bischof selten über das gesamte Hochstiftsgebiet, denn es kam vor, dass das Hochstift, chronisch an Geldknappheit leidend, einzelne Orte oder ganze Ämter verpfändete. Gegen ein Darlehen – oft von Niederadligen – übereignete der Bischof dem Gläubiger Hochstiftsbesitz mit dem Recht des Rückkaufs; durch diese Verpfändung waren das Kapital gesichert und die Zinszahlung in Gestalt der anfallenden Abgaben gewährleistet. Der Geldgeber wurde – zugespitzt formuliert – Landesherr auf Abruf. Häufig blieben Ämter für wenige Jahre verpfändet, manchmal für Jahrzehnte. Dies kam jedoch nach dem 16. Jh. nicht mehr vor.

       Der Fürstbischof

      Der Landesherr im Hochstift Bamberg, der Fürstbischof, wurde seit dem 12. Jh. von den vollberechtigten Mitgliedern des Domkapitels gewählt, zumeist in geheimer Wahl und mit Hilfe von Stimmzetteln. In der Regel kürten die Domherren einen der ihren zum Fürstbischof: Sämtliche Träger dieses Amtes seit 1500 hatten vor ihrer Wahl dem Bamberger Domkapitel angehört. Alle Bischöfe führten die Regierung selbst, denn minderjährige Fürstensöhne bestiegen den Bischofsstuhl nie, da das Hochstift nicht in der unmittelbaren Einflusssphäre eines größeren weltlichen Fürstentums lag. Die Gewählten hatten durchweg bereits als Domherren Erfahrung in den Staatsgeschäften gesammelt.

      Es kam gelegentlich vor, dass einem alt gewordenen Bischof ein Koadjutor zur Seite gestellt wurde, ein Helfer mit dem Recht, nach dem Tod des Oberhirten dessen Platz einzunehmen. 1708 nutzte Fürstbischof Lothar Franz von Schönborn (1655–1729), keineswegs regierungsunfähig, dieses Instrument, um seinem Neffen Friedrich Karl von Schönborn (1674–1746) die Nachfolge zu sichern.

      Warum bei bestimmten Wahlen der eine oder der andere Kandidat die Mehrheit der Domherren auf seine Seite brachte, ist nicht in jedem Fall zu klären. Oft scheinen Verwaltungspraxis und diplomatische Fähigkeiten eines bestimmten Kapitulars entscheidend gewesen zu sein; ferner verbanden sich mit der Wahl eines bestimmten Mannes Erwartungen an seine Politik. Im Zeitalter der Konfessionalisierung versuchte die katholische Führungsmacht im Süden, das Herzogtum Bayern, die Wahlen auf bestimmte Kandidaten zu lenken; im 18. Jh. unternahmen hingegen der Kaiser, Frankreich und Preußen Anstrengungen,


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