Essentielle Werke des Heiligen Ambrosius von Mailand, Band 2. Ambrosius von Mailand
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Essentielle Werke des Heiligen Ambrosius von Mailand
Band 2
DIE SCHRIFTEN DER KIRCHENVÄTER
Essentielle Werke des Hl. Ambrosius von Mailand, Band 2
Jazzybee Verlag Jürgen Beck
86450 Altenmünster, Loschberg 9
Deutschland
ISBN: 9783849659653
Cover Design: Basierend auf einem Werk von Andreas F. Borchert, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35892522
Der Text dieses Werkes wurde der "Bibliothek der Kirchenväter" entnommen, einem Projekt der Universität Fribourg/CH, die diese gemeinfreien Texte der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Die Bibliothek ist zu finden unter http://www.unifr.ch/bkv/index.htm.
www.jazzybee-verlag.de
INHALT:
Über die Jungfräulichkeit (De virginitae)
Über die Buße
(De paenitentia)
Bibliographische Angaben:
Titel Version: Über die Buße (BKV) Sprache: deutsch Bibliographie: Über die Buße (De paenitentia) In: Ausgewählte Schriften des heiligen Ambrosius, Bischofs von Mailand. Übersetzt von Dr. Franz Xaver Schulte. (Bibliothek der Kirchenväter, 1 Serie, Band 13), Kempten 1871. Unter der Mitarbeit von: Dominik Prinz und Rudolf Heumann
Einleitung
Das von dem römischen Presbyter Novatian herbeigeführte Schisma hatte schon in seiner Entstehung Grund und Veranlassung zu einer besonderen Behandlung der lapsi gegeben. Gegen die Novatianer war deßhalb auch der Beschluß der carthagischen Synode, welche unter Cyprian’s Vorsitz im Mai 251 gefeiert wurde, gerichtet: „daß in Rücksicht auf die neue bevorstehende neue Verfolgung alle in der früheren Verfolgung Abgefallenen, welche jetzt aufrichtige Reue gezeigt hätten, wieder in die Kirche aufgenommen werden sollten, damit sie durch die heiligen Sakramente zum bevorstehenden Kampfe gestärkt würden, denn: idoneus esse non potest ad martyrium, qui ab ecclesia non armatur ad proelium.“ Dieser Beschluß wurde auf einer römischen Synode unter Papst Cornelius bestätigt. Die Novatianer blieben aber bei ihrer Lehrmeinung: „es sei unerlaubt, Jemand, der Christum verleugnet habe, wieder in die Kirchengemeinschaft aufzunehmen; man solle ihn zwar zur Buße ermahnen, die Vergebung aber Gott überlassen, der allein das Recht dazu habe.“ In der Folge, sicher zur Zeit des Concils von Nicäa, hielten sie die Pflicht zur fortgesetzten Ausschließung nicht bloß den lapsi gegenüber aufrecht, dehnten sie vielmehr auf Alle aus, welche eine schwere Sünde begangen hatten. Damit leugneten sie eines der wesentlichsten Rechte, welche Christus seiner Kirche gegeben hatte: das Recht, schwere Sünden nachzulassen. – Gegen diese Irrlehre tritt Ambrosius in der Schrift „de poenitentia“ auf und führt schlagend den Beweis, daß Christus allerdings den Aposteln und ihren Nachfolgern die Macht, Sünden nachzulassen, verliehen habe. Die katholische Lehre vom Bußsakramente wird in der Schrift mit aller nur wünschenswerthen Präcision vorgelegt und aus der heiligen Schrift als durchaus wahr bewiesen. Darin wird denn auch der Grund liegen, warum einzelne protestantische Stimmen gegen die Autorschaft des heil. Ambrosius sich haben vernehmen lassen. Wir werden an den betreffenden Stellen darauf hinweisen, wie nicht zu beseitigende innere Gründe zur Anerkennung des heiligen Ambrosius als des Verfassers dieser wichtigen Schrift zwingen. Darnach bedarf es kaum besonderer Erwähnung, daß auch der heil. Augustinus in dem zweiten Theile der Schrift „de gratia Christi et de peccato originali“, wo er seine Lehre durch Berufung auf den hl. Ambrosius stützt, ausdrücklich unserer Schrift als einer Ambrosianischen gedenkt: De pecc. orig. n. 47; deßgleichen contra Julian. lib. 4. n. 29 Als ungefähre Zeit der Abfassung ist von den Maurinern mit gewohnter kritischer Schärfe das Jahr 384 nachgewiesen.
Erstes Buch
Cap. 1
Wenn das letzte und höchste Ziel aller Tugend dahin geht, dem geistigen Nutzen des Nebenmenschen in möglichster Ausdehnung zu dienen, so darf man als eine der schönsten Tugenden das milde Maßhalten bezeichnen, welches nicht einmal diejenigen verletzen will, die seiner Verurtheilung unterliegen, während es dieselben gleichzeitig gerade durch die Verurtheilung wieder der Lossprechung würdig zu machen strebt. Diese Milde ist es einzig, welcher die Kirche, die der Herr in seinem Blute gestiftet hat, ihre Ausbreitung verdankt. Sie ahmt den himmlischen Wohlthäter nach; indem sie auf die Rettung Aller bedacht ist, verfolgt sie jenes heilbringende Ziel mit einer Milde, daß die Herzen nicht zurückweichen, die Geister nicht erschrecken können.
In der That muß ja auch derjenige, welcher die Fehler menschlicher Schwäche bessern will, diese Schwäche selbst ertragen; er muß sie gewissermaßen auf seine Schultern legen, nicht aber verdrießlich abwerfen. Lesen wir doch auch, daß jener Hirt des Evangeliums das verirrte, müde Schaf heimgetragen, aber nicht abgeworfen habe. Darum sagt auch Salomon: „Sei nicht allzu gerecht“, denn weises Maßhalten muß die Gerechtigkeit sänftigen. Wie möchte sich sonst Jemand dir zur Heilung anvertrauen, wenn du ihm Widerwillen entgegenbringst, wenn er glauben muß, daß er seinem Arzte