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erheben? Nun sagen sie aber, sie kennen beide; den einen möchten sie gern, den andern um keinen Preis als Anwalt haben. (21) Warum sie ihn nicht wollen, das wäre klar, auch wenn sie schwiegen; nun schweigen sie aber nicht: dennoch willst du dich ihnen durchaus aufdrängen? Willst in einer Sache reden, die dich nichts angeht, willst Leute verteidigen, die lieber von aller Welt verlassen, als von dir verteidigt sein wollen? Willst deine Hilfe denen versprechen, die weder von deinem guten Willen, noch, wenn du ihn hättest, von deinem Können überzeugt sind? Warum willst du ihnen das bißchen Hoffnung auf einen Rest von Besitz, das ihnen Gesetz und Recht übrig lassen, auch noch gewaltsam austreiben? Das Gesetz will ihnen helfen und du stellst dich plötzlich dazwischen! In ihrem Lande hast du dich um sie nicht gerade verdient gemacht, und jetzt willst du ihnen allen Boden unter den Füßen entziehen! Willst ihnen alle Gelegenheit benehmen, nicht etwa bloß die, auf ihr Recht zu dringen, nein, auch die, ihr Verhängnis zu beklagen! Wozu das alles? (22) Denn wenn du redest, erscheint ja keiner von ihnen; weißt du doch sehr wohl, daß sie um alles in der Welt nicht durch deine Vermittlung an jemand anders, sondern durch jede andere Vermittelung an dir Rache nehmen möchten!

      VII. Aber vielleicht steht nur dieses Eine fest, daß die Sicilianer mich gern als Rechtsvertreter haben wollen; der andere Punkt ist vielleicht weniger klar, nämlich wen Verres möglichst ausgeschlossen zu sehen wünschte. Nun hat wohl kein Mensch jemals öffentlich so verzweifelt um sein moralisches Dasein gekämpft, wie Verres und seine Freunde um die Vergebung dieser Anklage. Verres weiß, wie grundverschieden Caecilius und ich der Sache gegenüberstehen; worin diese Verschiedenheit besteht, werde ich bald erklären, (23) jetzt bemerke ich nur, was du, Caecilius, mir ja im stillen zugiebst, daß er von mir alles fürchtet, von dir nichts. Aus diesem Grunde kommt sein Freund, der große Advokat, 9 10 dir zu Hilfe; er arbeitet gegen mich, er verlangt ganz offen, daß man dich mir vorziehen soll, und er behauptet, dies in der besten Absicht zu thun, ohne die mindeste Gefahr für den Ruf des Gerichtshofes. Er spricht so zu den Richtern: »Ich verlange ja nicht, was ich bei einigermaßen energischem Bemühen stets durchzusetzen pflege, nämlich die Freisprechung des Verklagten; ich verlange nur, daß statt des einen Juristen der andere die Anklage übernehme. Thut mir dies zu Gefallen, entschließet euch, es ist ja so einfach, es ist so in der Ordnung, so ungefährlich; ist es einmal geschehen, dann könnt ihr, ohne euch irgend zu kompromittieren, einen Schritt weiter gehen und meinen Schützling freisprechen.« (24) Um nun in die Liebenswürdigkeit ein bißchen bittere Drohung zu mischen, fügt er hinzu, im Richterkollegium säßen einige Vertrauensmänner 11 , denen die Stimmtäfelchen gezeigt werden müßten; die Kontrolle wäre sehr leicht, da sie ja diesmal nicht einzeln, sondern alle zusammen ihre Stimmen abgeben; jeder bekäme ein Wachstäfelchen, und zwar mit dem richtigen offiziellen Wachs, nicht mit jenem betrügerisch gefärbten, das kürzlich einen solchen Skandal hervorgerufen. 12 So müht der große Advokat sich ab, schließlich nicht so sehr um des Verres willen, sondern weil die ganze Geschichte ihm selber höchst ungelegen kommt. Bis jetzt wird nämlich das Anklagen in der Regel von vornehmen Bengeln besorgt, mit denen er natürlich leicht fertig wird, oder von bestechlichen Winkelrednern, die er zu verachten alle Ursache hatte; wenn nun an deren Stelle jetzt Männer von Ansehen mit der nötigen Energie auftreten, dann sieht er das Ende seiner unumschränkten Gerichtsherrlichkeit gekommen. VIII. (25) Eines sag ich ihm im voraus: wenn mir diese Anklage überlassen wird, so muß er in Zukunft sein ganzes Verteidigungssystem umändern; auf einer besseren, anständigeren Grundlage als er selber will, muß er seine Nachahmung berühmter Redner der vorigen Generation durchführen, denn Männer wie Lucius Crassus und Marcus Antonius, die er noch mit erlebt hat, glaubten zu den Prozessen ihrer Freunde nichts als ihren vorzüglichen Geist und Charakter mitbringen zu sollen. 13 14 Er soll sich nicht einbilden, daß ich Bestechungsversuche zulasse; sie würden so manchem schlecht bekommen. (26) Ich habe in diesem Prozesse für Sicilien zugleich die Initiative Roms ergriffen; ich will nicht einen gemeinen Menschen unterdrücken – das wünschen die Sicilianer – sondern die Gemeinheit überhaupt ausrotten: das verlangt Rom. Und es ist hohe Zeit! Wie weit freilich meine Kräfte dazu ausreichen, das mögen andere beurteilen; ich habe mich darüber nicht zu äußern.

      (27) Und deine Kräfte, Caecilius, wie weit reichen sie? Wo hast du jemals auf diesem Gebiet etwas geleistet oder auch nur riskiert? Weißt du nicht, was es bedeutet, einen öffentlichen Prozeß zu führen, ein ganzes Menschenleben zu analysieren? Es nicht nur den Richtern, sondern der Öffentlichkeit so vorzuführen, daß jeder es bis in seine Einzelheiten hinein übersehen kann! Du willst das Geschick der Bündner, die Ruhe der Provinzen, die Herrschaft der Gesetze, die Würde des Gerichtes beschützen? – VIIII. Laß dir von mir erzählen (du hast hier zum erstenmal Gelegenheit, es zu lernen), was ein Ankläger für Eigenschaften haben muß; wenn du nur eine einzige davon in dir entdecken kannst, so will ich dir freiwillig deinen Wunsch erfüllen und diesen Platz gern einräumen.

      Das erste ist eine völlige persönliche Unbescholtenheit. Nichts ist so unzulässig, als wenn einer von anderen Menschen Rechenschaft über ihr Leben verlangt und sie selbst über das seinige nicht zu geben vermag. (28) Da brauche ich nun über dich nicht viel Worte zu verlieren: jeder weiß ja, daß nur die Sicilianer bisher Gelegenheit hatten, dich kennen zu lernen 15 – und die Sicilianer mit all ihrer Erbitterung gegen deinen angeblichen Feind erklären, gar nicht vor Gericht erscheinen zu wollen, wenn du diesen Feind verklagst. Warum sie das erklären? Von mir bekommst du darüber nichts zu hören; mögen die Anwesenden sich selber ihre Gedanken machen. Die Menschen sind ja nun einmal so schrecklich spitzfindig und argwöhnisch; so vermuten die Sicilianer, daß du nicht Zeugnisse gegen Verres von Sicilien zum Gerichtstag herschaffen, sondern vielmehr Schriftstücke, in denen deine Finanzwirtschaft zusammen mit Verres' Statthalterschaft urkundlich charakterisiert war, aus Sicilien fortschaffen lassen wolltest.

      (29) Zweitens muß ein Ankläger rücksichtslos aufrichtig sein. Das könntest du aber nicht, selbst wenn du es wolltest. Ich will mich gar nicht auf jene immerhin unleugbaren Thatsachen berufen: wie du dich vor deinem Abschied von Sicilien mit Verres aussöhntest; wie Verres dann deinen Freund und Sekretär Potamon bei sich in der Provinz behielt; wie dein Bruder Marcus Caecilius, ein ganz prächtiger junger Mensch, nicht nur diesem Prozeß ferne bleibt, sondern als intimster Freund des Verres dauernd bei ihm lebt. Solche und ähnliche Charakteristika eines falschen Anklägers stehen massenweise zur Verfügung; aber wie gesagt, ich mache keinen Gebrauch davon; dagegen betone ich, daß du ein wahrer Ankläger beim besten Willen nicht sein könntest. (30) Es liegen nämlich eine Menge Klagepunkte vor, die dich und Verres gemeinsam betreffen, so daß du sie als Kläger gar nicht berühren dürftest. X. Zum Beispiel: Ganz Sicilien klagt, Verres hätte sich bei den Getreidelieferungen für seinen Hausbedarf, deren Wert seitens der Besitzer in barem Gelde entrichtet wurde, zu einer Zeit, wo der Scheffel zu zwei Sesterzen stand, für jeden Scheffel zwölf Sesterzen zahlen lassen. So etwas ist empörend, ist ungeheuerlich, ist ein frecher Raub kolossaler Geldsummen; schon auf diesen Punkt allein hin müßte ich den Menschen verurteilen lassen: und du, Caecilius? (31) Wirst du es ihm vorwerfen oder lieber totschweigen? Wenn du davon sprichst, so wirfst du ihm eine Schuld vor, die du zur selben Zeit in derselben Provinz gleichfalls begangen hast, erhebst also eine Anklage, die logischer Weise deine eigene Verurteilung nach sich ziehen müßte; bist du aber still – ja was bleibt dann noch an deiner Anklage, wenn du aus Furcht vor eigener Gefahr einen so bedeutenden Klagepunkt nicht einmal berührst? – (32) Oder ein anderes Beispiel! Nach Beschluß des Senates wird den Sicilianern vermittelst des Statthalters Verres Getreide für die Bedürfnisse der Reichshauptstadt abgekauft; die Kaufsumme, die ihm dafür angewiesen wurde, ist bei weitem nicht vollständig ausbezahlt worden. Ein schlimmer Vorwurf für Verres – aber nur wenn ich rede; für dich, Caecilius, fällt er weg. Denn du warst Leiter des Finanzwesens, du hattest die Staatskasse in Händen und warst für ihre ordentliche Führung, nötigenfalls selbst gegen des Statthalters Willen, so gut wie allein verantwortlich. Auch dieser Punkt würde also in deiner Anklage mit keinem Wort erwähnt, sondern in dem ganzen Prozeß würden Verres ärgste und bekannteste Diebereien mit dem Mantel tiefen Schweigens zugedeckt werden. Glaube mir, Caecilius, man kann nicht ernstlich als Kläger für die Bündner wirken, wenn man mit dem Angeklagten zusammen bei ihnen gesündigt hat. (33) Die Getreidepächter haben von den Gemeinden statt des Getreides unerlaubterweise Geld eingetrieben. War daran etwa nur der Statthalter schuld? Nein, auch dessen Finanzrat


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