Vor und nach der Jägerprüfung. Herbert Krebs

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Vor und nach der Jägerprüfung - Herbert Krebs


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Sonstige erhebliche sinnfällige Veränderungen außer Schutzverletzungen

      Hat der Jäger eines dieser Merkmale festgestellt, muss das Stück Wild zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet oder verworfen werden! Dies gilt auch für den eigenen Verzehr.

      – Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

      – Vorschriften des Seuchenrechts

      – Vorschriften des Fleischhygienerechts

      – Tierschutzgesetz

      All diese Vorschriften kennt wohl kaum ein Jäger und wird sie auch wegen regelmäßiger Aktualisierungen kaum verinnerlicht behalten. Die Generalklausel des § 1 Abs. 3 (Weidgerechtigkeit) kann inzwischen leider nicht mehr Eventualitäten der komplexen Jagdrechtswelt abdecken, ist aber immer ein guter Ratgeber, wenn man als Jäger die entsprechende Norm gerade nicht parat hat. Ein Jäger sollte sich also fragen: Handle ich gerade weidgerecht? Würde ich das Verhalten, das ich gerade an den Tag lege, bei einem anderen Jäger kritisieren? Würden Nichtjäger mein Verhalten dem Wild, der Natur oder auch meinen Wildbret-Kunden gegenüber als korrekt würdigen? Erst wenn alle diese 3 Fragen positiv beantwortet werden, darf man davon ausgehen, richtig zu handeln.

      1 | Welche Jagdgesetze gibt es in Deutschland?

      Das Bundesjagdgesetz und die Landesjagd­gesetze.

      2 | Was sind Verordnungen?

      Im Rahmen der Gesetze vom zuständigen Minister erlassene Anweisungen zum Vollzug der Gesetze.

      3 | Was versteht man unter Jagdrecht?

      Die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzu­eignen.

      4 | Wem gehören die wild lebenden Tiere?

      Frei lebende Tiere sind »herrenlos«, sie gehören niemandem. Soweit es sich um Wild im Sinn des Jagdgesetzes handelt, hat der Jagdberechtigte ­lediglich ein Aneignungsrecht.

      5 | Wie erwirbt der Jäger Besitz an jagd barem Wild?

      Durch Erlegung, Fang oder Aneignung von Fallwild. Das bezieht sich auch auf Teile von Wildtieren, z. B. Eier oder Abwurfstangen.

      6 | Wem gehört Fallwild?

      Dem Jagdausübungsberechtigten.

      7 | Wem gehört gewildertes Wild?

      Dem Jagdausübungsberechtigten.

      8 | Welche Pflicht ist mit dem Jagdrecht ­verbunden?

      Die Pflicht zur Hege.

      9 | Welche Ziele verfolgt die Hege?

      Die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten ­artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrund­lagen.

      10 | Wer ist zur Hege verpflichtet?

      Der Jagdausübungsberechtigte und die Jagd­genossenschaft.

      11 | Was ist bei der Jagdausübung zu ­beachten?

      Die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.

      12 | Auf was erstreckt sich die Jagdaus-übung?

      Auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

      13 | Hat der Jagdausübungsberechtigte grundsätzlich das Recht, Wild zu fangen?

      Ja, aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Aufnahme des Fangens unter das Jagdrecht verhindert jedoch, dass nicht zur Jagdausübung Berechtigte Wild fangen.

      14 | Was schließt die Jagdausübung ein?

      Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, sich krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild anzueignen.

      15 | Können die Länder weitere Tierarten für jagdbar erklären?

      Ja, die Länder können weitere Tierarten bestimmen.

      16 | Welche Arten wurden von einzelnen Ländern beispielsweise für jagdbar erklärt?

      Z. B. Wolf (Sachsen), Marderhund, Waschbär, Nutria, Mink, Nilgans, Elster, Rabenkrähe und ­Eichelhäher.

      17 | Welche Wildarten gehören zum Schalenwild?

      Zum Schalenwild gehören Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.

      18 | Welche Wildarten gehören zum Hochwild?

      Zum Hochwild gehören alle Schalenwildarten außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler.

      19 | Woher kommt der Begriff Niederwild?

      Hochwild war ursprünglich dem Adel vorbe­halten, während Niederwild teilweise dem Bürgertum (dem niedrigeren Volk) zur Bejagung überlassen wurde.

      20 | Wer ist Inhaber des Jagdrechts?

      Der Eigentümer auf seinem Grund und Boden.

      21 | Darf jeder Jagdrechtsinhaber die Jagd ausüben?

      Nein, die Fläche, auf der ihm das Jagdrecht ­zusteht, muss einen Jagdbezirk bilden. Die Jagd ausüben darf ferner nur, wer einen gültigen ­Jagdschein besitzt.

      22 | Was ist der Unterschied zwischen Jagdrecht und Jagdausübungsrecht?

      Wer das Jagdrecht hat, kann das Recht zur Jagdausübung eventuell selbst nutzen, es verpachten oder anderweitig vergeben. Ihm steht der Nutzen aus der Jagdausübung zu. Das Recht zur Jagdausübung setzt nicht den Besitz der bejagten Flächen voraus.

      23 | Können Jagdrecht und Jagdausübungsrecht personengleich sein?

      Ja.

      24 | Was ist ein Jägernotweg?

      Die Befugnis für einen Jäger, in einem benachbarten Jagdbezirk Privatwege in Jagdausrüstung zu begehen und zu befahren, wenn er seinen Jagdbezirk nicht auf einem dem allgemeinen Verkehr dienenden Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen kann.

      25 | Kann der Jagdausübungsberechtigte des benachbarten Jagdbezirkes den Jägernotweg verhindern?

      Nein, der Jägernotweg wird von der Behörde festgelegt.

      26 | Welche Jagdbezirke werden unter­schieden?

      Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagd­bezirke.

      27 | Was ist ein Jagdbezirk?

      Jagdbezirke sind zusammenhängende Grund­flächen, deren Größe, Gestalt und Beschaffenheit eine Ausübung des Jagdrechts gewährleisten.

      28 | Welches Jagdsystem gilt in Deutschland?

      Ausschließlich das Revierjagdsystem.

      29 | Wer stellt die Jagdbezirke fest?

      Die Untere Jagdbehörde.

      30 | Was ist ein Hochwildrevier?

      Ein Revier, in dem zum Hochwild zählendes Schalenwild, das der Abschussplanung unterliegt, regelmäßig vorkommt. Vorkommen von Schwarzwild allein (kein Abschussplan) oder nur Auerwild (kein Schalenwild) macht ein Revier nicht zum Hochwildrevier.

      31 | Welche praktische Bedeutung hat die Unterscheidung von Hoch- und Niederwild?

      Heute liegt die wesentliche praktische Bedeutung darin, dass nach Landesrecht die Pachtdauer für Hochwildreviere meist länger ist als für Niederwildreviere (in der Regel 12 statt 9 Jahre). Wird ein ­Revier als »Hochwildrevier« verpachtet, müssen darin mindestens 2 zum Hochwild gehörende Schalenwildarten als Standwild vorkommen. Ist dies nicht gewährleistet, kann der Pächter die Jagdpacht mindern.

      32 | Müssen Jagdbezirksgrenzen mit Besitz- oder


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