Pflegegrade und die neuen Begutachtungsrichtlinien. Nicole Franke

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Pflegegrade und die neuen Begutachtungsrichtlinien - Nicole Franke


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Beaufsichtigungen in Form von Durchführungs- und ErledigungskontrollenFormulierungsbeispieleAnleitung und Beaufsichtigung:➤ Kann sich unter kleinschrittiger Anleitung und durchgehender Beaufsichtigung im Sinne von Durchführungs- und Erledigungskontrollen das Gesicht und den vorderen Oberkörper waschen und trocknen. Die Reihenfolge wird ansonsten nicht eingehalten und die Verrichtung nicht vollendet➤ Kann mit dem Rollator ca. 20 Schritte gehen. Nachdem sie den Rollator aufgrund der zeitweisen situativen Desorientiertheit nicht sachgemäß handhaben kann, d. h. die „Geschwindigkeit des Schiebens“ über der „Geschwindigkeit der Schrittfolge“ liegt, sie ihre eigenen Fähigkeiten überschätzt (Selbstgefährdung) und zudem noch an zeitweise starkem Schwindel leidet, besteht eine sehr hohe Sturzgefahr. Daraus resultiert zur Wahrung der Sicherheit ein kleinschrittiger Anleitungsbedarf und durchgehende Beaufsichtigung➤ Aufgrund starker depressiver Verstimmungen und Situationsverkennungen, sieht sie den Sinn der Waschung nicht ein. Zur Gewährleistung der Durchführung der Verrichtung besteht der Bedarf ständiger Aufforderungen im Sinne von zeitaufwendiger Umstimmungs- und Motivationsarbeit. Zur Sicherstellung der Wahrung der hygienischen Anforderungen ist eine durchgehende Beaufsichtigung notwendig➤ Ist manuell zur Nahrungsaufnahme in der Lage, leidet jedoch unter einem verringerten Hungergefühl, so dass der Sinn der Verrichtung nicht eingesehen wird. Oftmals behauptet er auch, dass er schon gegessen habe. Es besteht die Gefahr von Unterernährung. Zudem verlässt er, aufgrund von Unruhe, resultierend aus seiner Demenz, immer wieder seinen Platz während der Mahlzeitenaufnahme. Daher ständige Aufforderungen im Sinne von Motivation und durchgehende Beaufsichtigung in Form von Durchführungs- und Erledigungskontrollen zur Gewährleistung der Aufnahme einer angemessenen Nahrungsmenge.

      Vollständige Übernahme (vÜ)

Definition:Bedeutet, dass die Pflegeperson alle Verrichtungen ausführt, die der Pflegebedürftige nicht ausführen kann, d. h. dass dieser keinen eigenen Beitrag zur Vornahme der Verrichtungen leisten kann. Die Hilfeform der vollständigen Übernahme greift erst dann, wenn alle anderen Hilfeformen nicht in Betracht kommen (Aktivierende Pflege).
Art und Umfang –Beispiele:➤ der Pflegebedürftige ist kognitiv und/oder körperlich nicht mehr in der Lage, sich an den Verrichtungen zu beteiligen➤ der Pflegebedürftige wäre zwar manuell/motorisch und auch von seinen geistig/kognitiven Ressourcen in der Lage, sich an den Verrichtungen zu beteiligen, ist jedoch nicht aktivierbar (Achtung: Bestehen bei einem Pflegebedürftigen noch entsprechende Fähigkeiten und kann er dennoch nicht aktiviert werden, muss dies nachvollziehbar innerhalb der Pflegedokumentation begründet werden!)
Formulierungsbeispielevollständige Übernahme:➤ Kann sich aufgrund seiner eingeschränkten Beweglichkeit in den Armen durch xxx und seiner bereits stark fortgeschrittenen Demenz nicht mehr an der Ganzkörperwäsche beteiligen. Aufforderungen können resultierend aus seiner situativen Desorientiertheit nicht mehr umgesetzt werden, daher vÜ➤ Wäre aufgrund ihrer manuellen und geistig/kognitiven Fähigkeiten zur Waschung einzelner Körperteile beim Baden in der Lage. Durch ihre starke Ängstlichkeit hält sie sich mit beiden Händen fest, daher vÜ➤ Wäre aufgrund seiner manuellen und geistig/kognitiven Fähigkeiten zur Waschung einzelner Körperteile beim Baden in der Lage. Aufgrund der bestehenden Depressionen und der daraus resultierenden sehr starken Antriebsminderung, kann er beim Baden nicht aktiviert werden, daher vÜ

       Bei der Beschreibung beachten Sie Folgendes:

– Benannte Formen der Hilfe stimmen vollständig mit dem Erklärungs-/Beschreibungstext der Fähigkeiten und Einschränkungen, sowie der Maßnahmen überein– eine Kombination von Vor- und Nachbereitung, Anleitung, Beaufsichtigung und teilweiser Übernahme mit vollständiger Übernahme ist nur bei Vorliegen unterschiedlicher Tagesformen möglich; diese beschreiben und begründen Sie entsprechend (siehe Kapitel 11)

      Ab dem Vorliegen der Beurteilung „überwiegend selbständig“ ordnen Sie nun die Formen der Hilfe wie nachfolgend zu:

      überwiegend selbständig (üs)

      Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. Dementsprechend entsteht nur geringer/mäßiger Aufwand für die Pflegeperson, und zwar in Form von motivierenden Aufforderungen, Impulsgebung, Richten/Zurechtlegen von Gegenständen oder punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität.

      V/N – Vor- und Nachbereitung zur Beschreibung der überwiegenden Selbständigkeit:

      Es wird vorausgesetzt, dass die Umgebung des Pflegebedürftigen so eingerichtet ist, dass er so weit wie möglich selbständig an alle notwendigen Utensilien herankommt und diese nicht jedes Mal angereicht werden müssen. Nur wenn dies nicht ausreicht, greift die V/N.

Relevante Art undIntensität:➤ unmittelbares Zurechtlegen aller benötigten Gegenstände, die notwendig sind, damit der Pflegebedürftige die Verrichtung dann ohne weitere Hilfe durchführen kann➤ einzelne Handreichungen im Sinne einer Vor-/Nachbereitung (z. B. Waschlappen über die Hand stülpen; Besteck in die Hand geben)
Formulierungsbeispiele:➤ kann sich nach Bereitstellen des Rollators sicher von … nach … fortbewegen➤ kann sich nach Vorbereitung der Waschutensilien Gesicht und vorderen Oberkörper waschen und trocknen➤ kann sich nach Vorbereitung und Anreichen der Kleidungsstücke in die Hand anziehen➤ kann nach Anreichen des Bestecks in die Hand sein Essen zu sich nehmen

      Teilweise Übernahme zur Beschreibung der überwiegenden Selbständigkeit:

      Nur wenn diese ausschließlich an einzelnen Stellen des Handlungsablaufs erforderlich wird

Relevante Art undIntensität:➤ es erfolgen ausschließlich einzelne Handreichungen➤ es besteht ausschließlich punktueller Hilfebedarf, der lediglich an einzelnen Stellen des Handlungsablaufs erforderlich ist
Formulierungsbeispiele:➤ kann nach Reichen der Hand die Lage im Bett verändern➤ kann sich im Wohnbereich fortbewegen, benötigt je nach Tagesform jedoch ein gelegentliches Abstützen/Unterhaken beim Gehen➤ kann sich kämmen, bezieht jedoch den Hinterkopf nicht angemessen ein, so dass eine Nachkorrektur erforderlich ist➤ kann sich überwiegend den Oberkörper ankleiden; aufgrund der Einschränkungen der manuellen Fähigkeiten, besteht ein Hilfebedarf beim Schließen von Verschlüssen

      Anleitung zur Beschreibung der überwiegenden Selbständigkeit:

      Nur wenn diese partiell/punktuell an einzelnen Stellen des Handlungsablaufs erforderlich wird

       Kann erfolgen:

      ⊠ verbal

      ⊠ nonverbal durch Gestik (z. B. Zuprosten), Demonstration (z. B. Vormachen Zahnputzbewegung)

      ⊠ nonverbale Impulsgebung (z. B. Richtung beim Gehen weisen durch Auflegen der Hand mit richtungsweisender Berührung)

       Schwerpunkt liegt auf:

      ⊠ einfachen Aufforderungen

      ⊠ punktuellen Aufforderungen

      ⊠ punktuellen Anleitungen

       Die Pflegekraft ist nicht örtlich und zeitlich gebunden


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