Die medial-historische Entwicklung des Damen-Skispringens. Luis Holuch

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Die medial-historische Entwicklung des Damen-Skispringens - Luis Holuch


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Maximaler Abzug für den gesamten Bewegungsabschnitt 5,0 Pkt.

      431.2.2 Landung

      Der Springer soll

      — aus einer stabilen Flughaltung den Kopf und Oberkörper aufrichten, die arme seitlich nach vorn/oben führen und die Skier in die Parallelstellung drehen;

      — unmittelbar vor der Bodenberührung mit den Skienden eine leichte Schrittstellung einnehmen und in den Kniegelenken einbeugen;

      — nach der Bodenberührung mit den Skienden das Abbremsen des Landeimpulses durch die elastischen Widerstandskräfte der sich durchbiegenden Skihinterteile durch Muskelkrafteinsatz unterstützen und dabei gleichzeitig

      — die Schrittstellung weiter vergrössern [sic!] und mit dem hinteren Bein entsprechend tiefer einbeugen (Telemark-Beinstellung) sowie bei schmaler Skiführung den Landedruck gleichmässig [sic!] auf beide Seiten verteilen und zur Stabilisierung des Gleichgewichtes die Arme nach vorn/oben strecken.“

      Anmerkung des Autors: In aller Regel erhalten die Springerinnen und Springer für die Flugphase keine Punktabzüge durch die Sprungrichter. Eine Regel aus dem Skispringervolksmund, die bisweilen an den Schanzen und auch von den Kommentatoren öfter zu hören ist, dass die Skienden überkreuzt sein müssten, damit ein Kampfrichter zum Punktabzug greift.

       „Bewertungskriterien

      — Harmonischer Übergang beim Öffnen der Anflughaltung zur Landung.

      — Einnahme einer geringen Schritt- und Beugestellung bei der ersten Bodenberührung.

      — Aktives Mitwirken beim Abbremsen durch die elastischen Widerstandskräfte der sich durchbiegenden Skier.

      — Standsichere Bewältigung des Landestosses [sic!] durch optimales Einbeugen (nicht zu tief und zu lange beibehalten) und Vergrössern [sic!] der Schrittstellung.

      — Voll ausgeprägte Telemark-Beinstellung am Ende der Bremsphase, d.h., mittlere Schrittstellung (Abstand von der Ferse des Vorderschuhes bis zur Spitze des Hinterschuhes annähernd eine Schuhlänge, zumindest die Spitze des Hinterschuhes noch hinter der Ferse des Vorderschuhes) und deutlich tiefere Beugestellung des hinteren Beins.

      — Schmale und saubere Skiführung (Abstand zwischen den Skiern nicht grösser [sic!] als zwei Skibreiten sowie parallel geführt und vollflächig aufgesetzt).

       Punkteabzüge:

      — Maximaler Abzug für den gesamten Bewegungsabschnitt 5,0 Pkt.

      — Keine Telemark-Beinstellung (parallele Fussstellung [sic!] am Ende des Landungsvorgangs als Einzelfehler)

      mind, 2,0 Pkt.“

      Abschließend seien noch die Vorschriften für das Ausfahren nach der Landung thematisiert, die ebenfalls entscheidend für die Stilnoten sind.

      431.2.3 Ausfahren

      Der Springer soll:

       nach dem Abbremsen des Landeimpulses in der Schritt- und Beinstellung (Telemark-Beinstellung) kurze Zeit verbleiben und dabei

      — den Oberkörper allmählich aufrichten und

      — danach bei beliebiger Beinstellung und beliebiger Armhaltung aufgerichtet mit schmaler und sauberer Skiführung (gegebenenfalls in Pfeilstellung bis zum Abbremsen) sowie bei vollem Gleichgewicht standsicher bis über die Sturzgrenze ausfahren.

       Bewertungs-Kriterien:

      — Kurzzeitiges Verbleiben in der Telemark-Beinstellung (Fahrstrecke ungefähr 10 bis 15 Meter) nach der Landung.

      — Schmale und saubere Skiführung, siehe Art. 431.2.2 (Pfeilstellung ist statthaft).

      — Standsicheres Ausfahren bei vollem Gleichgewicht in aufrechter Körperhaltung sowie bei beliebiger Beinstellung und beliebiger Armhaltung bis über die Sturzgrenze.

       Punkteabzüge:

      — Maximaler Abzug für den gesamten Bewegungsabschnitt 7,0 Pkt.

      — Unsauberes und/oder unsicheres Ausfahren durch den Übergangsbogen bis zum Passieren der Sturzlinie 0,5 bis 3,0 Pkt.

      — Durchfahren des Übergangsbogens mit Berühren der/des Ski/Schnee/Matte mit den Händen und/oder Körperteilen. Dies gilt auch für das Passieren der Sturzlinie in dieser Position. 4,0 bis 5,0 Pkt.

      — Sturz vor oder auf der Sturzgrenze 7,0 Pkt.“27

      Mit diesen Ausführungen ist die Erläuterung der allgemeinen Regeln des Skispringens abgeschlossen. Nun folgen eine Spezifizierungen für das Skispringen der Damen – insbesondere für die Weltcup-Serie.

      Vorweg sei angemerkt, dass sich die nachfolgenden Regularien nach dem Passus 11 auch auf den FIS Grand Prix beziehen, der erstklassigen Sommerserie im Skispringen. Diese, wie sämtliche weitere aufgeführte Regeln, entstammen dem offiziellen „Reglement FIS Weltcup Skisprung Damen 2015-2016“.28

      Für den Grand-Prix ist zudem im Passus 11.1 die Preisgeldverteilung eigens geregelt: bei einem Einzelwettbewerb werden 6.000 Schweizer Franken an die ersten sechs Springerinnen ausgeschüttet (2.500 für die Siegerin, 1.500 für die Zweite, 1.000 für die Dritte, 500 für die Vierte und je 250 für Rang fünf und sechs)29.

      Bei einem Team-Wettbewerb (welcher bis heute, Stand 1. Juni 2017, indes nie ausgetragen wurde) erhielten die Teams, die auf dem Podest stünden, insgesamt 6.000 Schweizer Franken (3.000 für Rang eins, 2.000 für Rang zwei und 1.000 für Rang drei) – die einzelnen Beträge würden gleichmäßig auf die teilnehmenden Athletinnen (vier pro Team) verteilt. Das meiste Preisgeld (in der Kategorie Teamspringen), nämlich 10.000 Schweizer Franken wird bei den Mixed Team-Bewerben ausgeschüttet. Auch hier werden die besten drei Nationen finanziell entlohnt: mit 5.000, 3.000 und 2.000 Franken. Die Preise (monetäre und materielle) für die Weltcup-Wettbewerbe sind in Artikel 5 festgelegt.

      Die Preisgelder für jeden Einzelwettbewerb müssen demnach eine Summe von 19.890 Schweizer Franken umfassen.

      Die Siegerin erhält davon 3.000, die Zweitplatzierte 2.400 und die Drittplatzierte 1.800 Franken. Generell gilt die Faustregel: 30 Schweizer Franken je Weltcuppunkt. Somit erhält die Zehntplatzierte 780, die 15. 480 und die 20. 330 Schweizer Franken. Die Springerinnen, die die Ränge 21-30 belegen, somit also ebenfalls den Sprung in die Weltcuppunkte geschafft haben, erhalten jedoch kein Preisgeld. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Herren.

      Dort umfasst das Preisgeld eine Summe von 71.800 Franken – der Sieger erhält 10.000 Schweizer Franken. Zudem erhalten die Springer nicht nur 30, sondern 100 Franken je gesammelten Weltcuppunkt. Und: jeder Springer, der einen oder mehr Weltcuppunkte – kurz: die besten 30 jedes Einzelspringens – erhält Preisgeld. Somit ist der 27. Platz im Einzelwettbewerb der Herren mehr wert als der 20. Platz bei den Damen. Diese Tatsache ergibt sich aus der FIS Weltcup-Punktewertung, die für beide Geschlechter gleichermaßen gilt.

      1. Rang = 100 Punkte

      2. Rang = 80 Punkte

      3. Rang = 60 Punkte

      4. Rang = 50 Punkte

      5. Rang = 45 Punkte

      6. Rang = 40 Punkte

      7. Rang = 36 Punkte

      8. Rang = 32 Punkte

      9. Rang = 29 Punkte

      10. Rang = 26 Punkte

      11. Rang = 24 Punkte

      12. Rang = 22 Punkte

      13. Rang = 20 Punkte

      14. Rang = 18 Punkte

      15. Rang = 16 Punkte

      16. Rang = 15 Punkte

      17. Rang = 14 Punkte

      18.


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