Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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die diese Stoffe enthält.

      ABC-Abwehr; ABC-Schutz; ABC-Waffe; Massenvernichtungswaffe

      ABC-Schutz

      Teil der ABC-Abwehr. Der ~ beinhaltet Maßnahmen zum Schutz von Personal gegen die Wirkungen von ABC-Kampfmitteln, um körperliche Gefährdung zu vermeiden.

      ABC-Waffe

      Bezeichnung für atomare (Nuklearwaffe), Biologische Waffen und Chemische Waffen. Die einheitliche Kategorisierung dieser Waffen als Massenvernichtungswaffen geht auf eine Empfehlung der Kommission der Vereinten Nationen (VN) für konventionelle Rüstung aus dem Jahre 1948 zurück. Tatsächlich handelt es sich aber um Waffenkategorien recht unterschiedlicher Wirkung und strategischer Bedeutung.

      ABC-Waffenverzicht

      Die Bundesrepublik Deutschland hat am 23. Oktober 1954 in den Pariser Verträgen auf Erwerb, Herstellung und Verfügungsgewalt über ABC-Waffen im eigenen Land verzichtet und am 2. Mai 1975 den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) ratifiziert. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 hat Deutschland seinen ~ erneuert. Darüber hinaus wurde in diesem Vertrag vereinbart, dass nukleare Mittel nicht auf dem Territorium der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) stationiert werden dürfen.

      Abgestufte Präsenz

      Präsenz von Streitkräften

      Abhaltestrategie

      Dissuasion

      Abkommen

      Bezeichnung für einen völkerrechtlichen Vertrag. Agreement; Konvention

      Abkopplung

      In der Diskussion um die Glaubwürdigkeit der NATO Strategie, insbesondere in der Vergangenheit (MC 14/3) verwendete Bezeichnung für die strategische Trennung des amerikanischen Kontinents von Europa durch Unterbrechung des Eskalationsverbundes. Triade

      ABM-Systeme

      Waffen zur Bekämpfung von Flugkörpern mit einer ballistischen Flugbahn. Nach dem ABM-Vertrag, der keine spezifischen Systemtypen nennt, gehören dazu u.a. Abfangraketen und deren Startanlagen sowie ABM-Radargeräte.

      ABM-Vertrag

      Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und der Sowjetunion über die Begrenzung antiballistischer Raketensysteme (»anti-ballistic missile [ABM] systems«); trat am 3. Oktober 1972 mit unbegrenzter Dauer, aber der Möglichkeit der einseitigen Kündigung in Kraft. Zweck des ~ war die Begrenzung der Entwicklung, Erprobung und Aufstellung von see-, luft-, raum- oder mobilen landgestützten Raketenabwehrsystemen gegen strategische ballistische Flugkörper.

      Der ~ sah nur eine geringe Anzahl von ABM-Systemen – entweder zum Schutz der Hauptstadt oder eines Dislozierungsraumes für Interkontinentale Ballistische Raketen (ICBM) – vor und verhinderte damit den wirksamen Schutz der Territorien beider Staaten. Damit sollte die strategische Stabilität gesichert werden, da über die Eindringfähigkeit strategischer Nuklearraketen die beidseitige Verwundbarkeit und damit die gesicherte Zweitschlagsfähigkeit unangetastet bleibt.

      Seit 1993 wurde zwischen den USA und Russland über eine Vertragsmodifizierung verhandelt mit dem Ziel einer eindeutigen Abgrenzung zwischen »verbotenen« strategischen ABM-Systemen und »erlaubten« Systemen einer Theater Missile Defense (TMD), die die USA mit Blick auf die gestiegenen Risiken in diesem Bereich vertragskonform entwickeln und dislozieren wollten. Am 26. September 1997 wurde eine entsprechende Ergänzung des ~ unterzeichnet, dabei auch die Zahl der ABM-Vertragsstaaten um Ukraine, Weißrussland und Kasachstan erweitert. Die Vereinbarung, die unter der Clinton-Regierung allerdings nicht mehr ratifiziert werden konnte, sah vor, dass die Fluggeschwindigkeit von land-, luft- und seegestützten TMD-Systemen 5,5 km/s bzw. 4,5 km/s nicht überschreiten, die Reichweite der abzufangenden Rakete nicht über 3.500 Kilometer und ihre Geschwindigkeit nicht über 5 km/s liegen darf. Sämtliche geplanten TMD-Systeme der USA wären nach Interpretation der damaligen US-Regierung mit diesen Regelungen vereinbar gewesen.

      Seit Mitte der 90er-Jahre verstärkten sich in den USA die Bestrebungen zur Entwicklung einer Raketenabwehr gegen begrenzte Angriffe durch sogenannte Schurkenstaaten. Die Regierung Bush erklärte den ~ als Produkt des Kalten Krieges für »obsolet« und strebte eine umfassende »Missile Defense« (MD) zum Schutz der USA und der Verbündeten gegen eine Bedrohung durch eine begrenzte Zahl an weit reichenden ballistischen Raketen von Drittstaaten an. Die erkennbare Systemarchitektur der vorgesehenen MD, die eine »layered defense« sein wird und die gesamte Flugbahn des ballistischen Flugkörpers von der Startphase bis zur Endphase abdecken wird, machte eine Aufhebung oder weitgehende Anpassung des ~ notwendig. Am 13. Dezember 2001 kündigte US-Präsident Bush den ~ formal auf. Nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist ist der ~ am 13. Juni 2002 erloschen. Raketenabwehr, Nationale (NMD)

      Abriegelung aus der Luft

      (engl.: air interdiction)

      Operationsform des taktischen Luftkrieges. ~ beinhaltet die Bekämpfung der in der Tiefe gelegenen Mittel und Einrichtungen eines Gegners, die eigene Kräfte besonders bedrohen.

      Abrüstung

      Grundsatzartikel »Abrüstung und Rüstungskontrolle«; Jahresabrüstungsbericht

      Abrüstungskonferenz, Genfer

      (engl.: Conference on Disarmament – CD)

      Die ~ mit 65 Teilnehmerstaaten ist eine formal von den Vereinten Nationen (VN) unabhängige, faktisch jedoch eng mit den VN verbundene Konferenz. In gegenwärtiger Form besteht sie seit 1979. Als einziges ständiges und weltweit repräsentatives Verhandlungsforum für Fragen der Rüstungskontrolle, Abrüstung sowie Nichtverbreitung bildet die ~ gemeinsam mit dem 1. Ausschuss der VN-Generalversammlung und der VN-Abrüstungskommission das Instrumentarium des globalen multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrolldialogs. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit der ~ waren bislang die Aushandlung des am 29. April 1997 in Kraft getretenen

      •Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (Chemische-Waffen-Übereinkommen) und des

      •Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Teststoppverträge), der am 24. September 1996 zur Zeichnung aufgelegt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.

      Auch die Verhandlungen über ein weltweites Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Nuklearwaffen (Cut-off) sollen voraussichtlich im Rahmen der ~ stattfinden. Die ~ ist aber seit 1999 nicht mehr in der Lage, sich ein Arbeitsprogramm zu geben. Tiefgreifende Differenzen über die Behandlung der Themen Rüstungskontrolle im Weltraum, nukleare Abrüstung und den »Cut-off«-Vertrag haben Verhandlungsfortschritte verhindert und grundsätzliche Fragen nach der Zukunft dieses Verhandlungsforums aufgeworfen.

      Abrüstungszone

      1. Geografisches Gebiet, für das in Rüstungskontrollabkommen Höchststärken für präsente Streitkräfte bzw. Hauptwaffensysteme oder Personal vereinbart ist.

      2. Im Rahmen des KSE-Vertrages von 1990 festgelegte Reduzierungszone vom Atlantik bis zum Ural (ATTU), die in vier Zonen aufgeteilt ist und denen jeweils bestimmte Höchstkontingente an Waffensystemen zugeordnet werden. Ziel ist die Vermeidung von Waffenkonzentrationen.

      Abrüstungszusammenarbeit

      (engl.: cooperation on disarmament)

      Finanzielle


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