Internal Investigations. Dennis Bock

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Internal Investigations - Dennis  Bock


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href="#ulink_ab09907e-e3ef-559d-8766-4a212e403e3f">d)Red flags und Schwerpunkte bei Internal Investigations

       4.Illegale Beauftragung von Ausländern, § 98 Abs. 2a AufenthG

       a)Objektiver Tatbestand

       b)Subjektiver Tatbestand

       c)Rechtsfolgen

       d)Red flags und Schwerpunkte bei Internal Investigations

       5.Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG

       a)Illegale Beschäftigung von Ausländern zu ungünstigen Arbeitsbedingungen, § 10 SchwarzArbG

       aa)Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit gem. § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III

       bb)Auffälliges Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmer

       cc)Subjektiver Tatbestand

       dd)Rechtsfolge

       ee)Besonders schwere Fälle, § 10 Abs. 2 SchwarzArbG

       ff)Red flags und Schwerpunkte bei Internal Investigations

       b)Illegale Beschäftigung/Beauftragung von Ausländern im größeren Umfang oder von minderjährigen Ausländern

       aa)Objektive Tatbestände des § 11 SchwarzArbG

       bb)Subjektiver Tatbestand, § 11 Abs. 1 SchwarzArbG

       cc)Qualifikation, § 11 Abs. 2 SchwarzArbG

       dd)Rechtsfolgen

       ee)Red flags und Schwerpunkte bei Internal Investigations

       6.Illegale Arbeitnehmerüberlassung, §§ 15, 16 AÜG

       a)Einleitung

       b)Begriffsbestimmung

       c)Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zum Werk- und Dienstvertrag

       d)Erlaubnispflicht

       e)Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AÜG

       f)Illegaler Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung

       aa)Objektiver Tatbestand

       bb)Subjektiver Tatbestand

       cc)Rechtsfolgen

       dd)Besonders schwere Fälle, § 15 Abs. 2 AÜG

       ee)Red flags und Schwerpunkte bei Internal Investigations

       g)Entleihung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 1 AÜG

       aa)Objektiver Tatbestand

       bb)Subjektiver Tatbestand

       cc)Rechtsfolgen

       dd)Besonders schwere Fälle, § 15a Abs. 1 S. 2 AÜG

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