Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White


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Die Risikoanalyse ist ebenso der internen und externen Revision und dem zuständigen Mitglied der Leistungsebene des Instituts vorzulegen.[9]

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      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › II. Gesetzliche und aufsichtliche Vorgaben an die Risikoanalyse sowie Marktstandards › 2. Aufsichtliche Vorgaben an die Risikoanalyse

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      In Bezug auf die Erstellung der Risikoanalyse sind sowohl Vorgaben der deutschen als auch der europäischen Finanzaufsicht zu berücksichtigen.

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      Im vorliegenden Kontext sind zwei Verlautbarungen der BaFin zu nennen.

      aa) Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

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      § 51 Abs. 8 GwG regelt die Pflicht der BaFin, den Instituten (regelmäßig aktualisierte) Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach dem GwG zur Verfügung zu stellen.

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vollständige Bestandsaufnahme der unternehmensspezifischen Situation;
Erfassung und Identifizierung der kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen sowie der geografischen Risiken;
Kategorisierung, d.h. Einteilung in Risikogruppen, und ggf. zusätzliche Gewichtung, d.h. Bewertung, der identifizierten Risiken;
Entwicklung und Umsetzung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen, die im Rahmen der erforderlichen Geldwäsche-Präventionsmaßnahmen aufgrund des Ergebnisses der Risikoanalyse verwendet werden; und
Überprüfung und Weiterentwicklung der bisher getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Risikoanalyse.

      bb) BaFin-Rundschreiben 7/2011 (GW)

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      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › II. Gesetzliche und aufsichtliche Vorgaben an die Risikoanalyse sowie Marktstandards › 3. Aktuelle Marktstandards

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      Neben den oben skizzierten gesetzlichen und aufsichtlichen Vorgaben an die Erstellung der Risikoanalyse bestehen insbesondere die nachfolgend erläuterten Marktstandards.

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      Im nationalen Kontext haben sich in Deutschland insbesondere die folgenden Marktstandards entwickelt.

      aa) Deutsche Kreditwirtschaft (DK)

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      bb) Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

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      cc) Deutsches Institut für Compliance

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