Handbuch Joint Venture. Torsten Fett

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Handbuch Joint Venture - Torsten Fett


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einer Kapitalgesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft (§ 11 UmwStG) oder die Spaltung auf eine andere Körperschaft (§§ 15, 16 UmwStG) bestehen, wird im Rahmen dieser Ausführungen nur am Rande eingegangen, da hierbei regelmäßig einer der beteiligten Joint Venture Partnern aufgelöst wird bzw. untergeht.

      3 › II. Gestaltungsziele bei Joint Venture aus steuerlicher Sicht

      3II › 1. Überblick

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      Jeder Joint Venture Partner verfolgt bei der Errichtung eines Joint Venture steuerliche Zielsetzungen, die wiederum die Entscheidung über die Struktur, den Standort und die Rechtsform einer Joint Venture Gesellschaft beeinflussen. Diese steuerlichen Ziele sind normalerweise bei allen Joint Venture Partnern ähnlich, jedoch können sich in Abhängigkeit des Einzelfalls für verschiedene Beteiligte durchaus unterschiedliche Strukturen als steueroptimal erweisen.

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      Typischerweise sind für einen Joint Venture Partner aus steuerlicher Sicht folgende Hauptkriterien von Bedeutung:

Laufende Besteuerung Die laufende Steuerbelastung der von der Joint Venture Gesellschaft erwirtschafteten Erträge soll sowohl auf Gesellschaftsebene als auch auf der Ebene des Joint Venture Partners minimiert werden. Bei einem internationalen Joint Venture muss dazu auch sichergestellt sein, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Verlustberücksichtigung Von der Joint Venture Gesellschaft erzielte in- und ausländische Verluste müssen einerseits auf der Ebene der Joint Venture Gesellschaft berücksichtigungsfähig sein. Darüber hinaus hat der Joint Venture Partner normalerweise das Interesse, dass diese Verluste bei ihm mit anderen positiven Einkünften verrechenbar sind. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob eine Wertminderung der Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen beim Joint Venture Partner steuerlich geltend gemacht werden kann.
Steuerbelastung bei der Beendigung Bei der gesellschaftsrechtlichen Beendigung eines Joint Venture soll ein möglicher Beendigungsgewinn beim Joint Venture Partner möglichst steuerfrei vereinnahmt werden können. Demgegenüber sollen Verluste, die bei der Beendigung entstehen, bei diesem steuerlich geltend gemacht werden können.

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      Neben diesen Hauptkriterien können aus steuerlicher Sicht auch Fragen hinsichtlich möglicher Verkehrsteuern wie insbesondere der Umsatz- und Grunderwerbsteuer relevant sein, darüber hinaus die steuerlichen Konsequenzen von möglichen Um- bzw. Restrukturierungen sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte.

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      Grundsätzlich muss bei der Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens darauf geachtet werden, dass im Rahmen möglicher steuerlicher Gestaltungen sowohl die nationalen als auch die internationalen Vorschriften im In- und Ausland beachtet werden und dass keine rechtsmissbräuchlichen – und damit nicht anzuerkennenden – Gestaltungen unterstellt werden können.

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      Normalerweise stehen den Joint Venture Partnern zur Erreichung ihrer steuerlichen Ziele bei der Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens drei wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, nämlich die Wahl

des Standorts,
der Rechtsform,
der finanziellen Ausstattung (d.h. Zuführung von Eigenkapital oder Fremdkapital) der Joint Venture Gesellschaft.

      3II › 2. Gestaltungsmöglichkeiten

2. Gestaltungsmöglichkeiten

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      Bei der Wahl des Standorts der Joint Venture Gesellschaft stellt sich aus steuerlicher Sicht die grundsätzliche Frage, ob die Joint Venture Gesellschaft in Deutschland oder im Ausland errichtet werden soll. Um hier eine optimale Entscheidung treffen zu können,


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