Gesammelte Werke von Cicero. Марк Туллий Цицерон
Читать онлайн книгу.target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_a6653ba1-eff0-5897-822c-75034c4d29d6">36 Ueber Gajus Sulpicius Gallus s. zum Cato Kap. 14, §. 49.
37 Lälius versteht hier unter den Weisen die Stoiker, die bekanntlich wollten, daß der Weise von jeder Gemüthsbewegung frei sei. S. Zeller Philos. der Griechen, III. Theil S. 132 ff.
38 Schon in einem Alter von 17 Jahren, 169 v. Chr., zeichnete sich Scipio im Kriege gegen Perseus unter Anführung seines Vaters aus, dann in Spanien im J. 15l als Kriegstribun unter dem Consul Lucius Lucullus, wo er die Mauern von Intercatia zuerst bestieg ( Liv. epit. 48), zwei Jahre darauf (149) in Afrika, wo er das Römische Heer zweimal rettete ( Liv. ep. 49).
39 Nach den Gesetzen (s. die folg. Anmerk.) durfte sich Niemand vor dem 43. Lebensjahre um das Consulat bewerben, auch nicht um ein höheres Amt, bevor er das niedere verwaltet hatte. Scipio aber wurde in seinem 36. Lebensjahre (147 v. Chr.), als er sich um die Aedilität bewarb, vom Volke einstimmig zum Consul erwählt.
40 Zum zweiten Male wurde Scipio im J. 134 v. Chr. gewählt, 12 Jahre nach seinem ersten Consulate, also zu rechter Zeit. Durch das Genutische ( lex Genutia), das im J. 81 v. Chr. von Lucius Cornelius Sulla in dem Gesetze über die Magistrate ( lex de magistratibus) erneuert und befestigt worden war, wurde bestimmt, daß Niemand dasselbe Amt binnen 10 Jahren zweimal bekleiden sollte.
41 Wäre Scipio früher zum zweiten Male zum Consul erwählt worden, so würde die Einnahme Sumantia's, das acht Jahre hindurch belagert worden war, eher erfolgt und nicht der schmachvolle Friedensvergleich des Consuls Gajus Hostilius Mancinus in dem Kriege mit den Numantinern im J. 135 abgeschlossen worden sein.
42 Karthago im J. 146 v Chr. und Numantia im J. 133.
43 Scipio unterstützte mit seinem Vermögen seine von seinem Vater geschiedene Mutter Papiria, und nach dem Tode der Aemilia, seiner Adoptivgroßmutter, der Gemahlin des älteren Scipio Africanus, schenkte er ihr auch die ihm von seiner Großmutter hinterlassene Erbschaft. S. Polyb. Excerpt. libri XXXII, cap. 12 u. 13.
44 Seinen Schwestern, von denen die eine an Marcus Cato, den Sohn des Cato Censorius, die andere an Quintus Tubero verheirathet war, überließ er die nach dem Tode seiner Mutter ihm zum zweiten Male zugefallene Erbschaft der Aemilia.
45 So namentlich gegen seinen Bruder Quintus Fabius Maximus, dem er die ganze Erbschaft seines natürlichen Vaters Lucius Paullus überließ. Vgl. Cicero Parad. 6, 2.
46 Scipio starb im 54. Jahre seines Lebens (129 v. Chr.).
47 Man argwöhnte, Scipio sei durch Gift oder Gewalt getödtet. Scipio wurde nämlich, als er sich im J. 129 dem Marcus Fulvius, Gajus Gracchus und Gajus Carbo, den Triumvirn für die Vertheilung der Aecker nach dem Gesetze des Tiberius Gracchus, widersetzt hatte, am folgenden Morgen todt im Bette gefunden. Namentlich wurde Carbo dieser Frevelthat beschuldigt. Nach Anderen fiel der Verdacht auf Scipio's Gemahlin Sempronia, die Schwester der Cornelia, der Mutter der Gracchen, nach Anderen auf Cornelia selbst, nach Anderen auf Gajus Gracchus u. s. w. S. Gernhard zu dieser Stelle. Orelli Onom. p. 189 führt an: V. Theophili Scheu de morte Africani minoris ejusque auctoribus dissertatio historico-critica in Beier's größerer Ausg. des Lälius ( Lips. 1828) S. 174 sqq.
48 Scipio hatte in der Senatssitzung die mit der von Gajus Gracchus vorgeschlagenen Aeckervertheilung verbundenen Schwierigkeiten auseinandergesetzt und den Rath ertheilt, man möchte wenigstens anderen Männern als den in Anm. [im Original 11] erwähnten das Geschäft der Vertheilung anvertrauen. Seine Feinde, durch diese Rede erbittert, beschuldigten ihn beim Volke, daß er nach der Oberherrschaft strebe. Gegen diese Beschuldigung vertheidigte er sich am Tage vor seinem Tode in einer heftigen Rede vor dem Volke. Darauf begab er sich in den Senat und sprach von der Gefahr, die ihm von seinen Feinden drohe.
49 D. h. dem Theile des Römischen Volkes, der auf Seiten des Scipio und der Optimaten stand.
50 Die Latiner waren zwar auch Bundesgenossen der Römer, aber sie werden als die bevorzugten Bundesgenossen besonders genannt.
51 Nämlich Epikureer, deren Lehre seit dem Aufenthalte der Athenischen Gesandtschaft in Rom (155 v. Chr.), also zur Zeit des Lälius, den Römern bekannt geworden war. S. unsere Schrift Ciceronis in philosophiam merita p. 9. sqq.
52 Vergl. die ganz ähnliche Stelle Cicer. Tuscul. I, 12, 27.
53 Nämlich der Pythagoreer. Vgl. Cicer. Cat. M. 21, 78 und unsere Anmerk. zu Cat. M. Kap. 7, §. 23.
54 S. Kap. 2. §. 7 und die Anmerk. zum Cat. M. 21, 78.
55 Dieses bezieht sich auf die Ironie (verstellte Unwissenheit) des Sokrates, die er gegen die Anmaßung der damaligen Sophisten anwandte. Daher scheint er über dieselben Gegenstände der Philosophie zu verschiedenen Zeiten verschiedene Ansichten zu haben, und selbst in Betreff der Unsterblichkeit, über die er nach unserer Stelle zu jeder Zeit dieselbe Ansicht ausgesprochen haben soll, äußert er sich, wie M. Seyffert richtig bemerkt, am Ende der Apologie bei Platon anders als im Phädon desselben Philosophen.
56 Vgl. Cicer. Tuscul. I, 30, 73.
57 In den sechs Büchern von dem Staate, die in dialogischer Form abgefaßt sind, wird dem jüngeren Scipio Africanus die Hauptrolle des Gespräches übertragen. Das letzte dieser Bücher enthält das Somnium Scipionis, d. h. den Traum, in dem zwei Jahre vor Karthago's Zerstörung der jüngere Africanus den älteren Africanus gesehen zu haben vorgibt. Dieses Somnium Scipionis ist uns ganz erhalten; von dem Uebrigen besitzen wir nur Bruchstücke, die erst in neuerer Zeit der Bibliothekar Angelo Majo in Mailand entdeckt und herausgegeben hat.
58 Lucius Furius Philus, ein Freund des Lälius und Scipio, ein angesehener und fein gebildeter Mann, auch guter Redner. Vgl. Cicer. de Orat. II, 37. 154; Brut. 28, 108.
59 Manius Manilius, im J. 150 v. Chr. Consul. ein guter Redner und Rechtsgelehrter. Vgl. Cicer. Brut. 28, 108. Er war der Verfasser der leges venalium vendendorum d. h. einer Sammlung von Formeln, die bei Kaufs- und Verkaufskontrakten gebräuchlich waren. Cicer. de Orat. I, 58. 246. In dem VI. Paradox §. 50 werden seine geringen Vermögensumstande erwähnt.