Startup-Recht für Dummies. Kai von Lewinski

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Startup-Recht für Dummies - Kai von Lewinski


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innovationsbasiert. Das bedeutet, Knowhow bildet die Grundlage der Wertschöpfung und ist damit Hauptfaktor des unternehmerischen Erfolgs.

      Es wäre doch schade, wenn »Hinz und Kunz« und nicht Sie selbst von Ihrem Innovationstalent profitieren. Dieses nachvollziehbare Bedürfnis, aus dem eigenen Talent einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen, erkennt die Rechtsordnung auch an:

      Das Recht eröffnet daher Möglichkeiten, bestimmtes Wissen zu schützen und es von der Nachahmungsfreiheit auszunehmen, um Ihren Vorteil im Wettbewerb zu erhalten. Neben den in Kapitel 2 »Das Produkt und seine Schutzrechte« erläuterten Schutzrechten, die zwar viel erfassen, aber nicht auf alle immateriellen Güter anwendbar sind, gibt es auch eine andere Möglichkeit, Informationen und Wissen zu schützen, die auf den ersten Blick banal scheint, aber eine rechtlich selbstständige Kategorie bildet: Man hält die Information geheim!

      Der rechtliche Rahmen dieses Bereichs wird unter dem Begriff Knowhow-Recht zusammengefasst. Das Knowhow-Recht basiert auf der Geheimhaltung wichtiger Informationen des Unternehmens. Es wird in seiner Bedeutung oft verkannt. Anders als bei den anderen Schutzrechten bedarf es keines rechtlichen Verfahrens, sondern es kommt auf die faktische Geheimhaltung an. Daher können auch solche Informationen vom Schutz profitieren, die für andere Schutzrechte ungeeignet sind. Es gibt, anders als bei Schutzrechten, auch keine zeitlichen Ablauffristen. Wenn Wissen und Information geheim bleiben, kann der rechtliche Schutz theoretisch bis in alle Ewigkeit fortbestehen.

      images Die Rezeptur von Coca-Cola ist wohl eines der berühmtesten Geschäftsgeheimnisse aller Zeiten. Hätte man ein Schutzrecht hierauf angemeldet, hätte man die Rezeptur veröffentlichen müssen. Das Schutzrecht wäre mittlerweile abgelaufen und jeder würde die Rezeptur kennen und nachmachen können.

      Weitere Vorteile des Knowhow-Schutzes sind seine im Vergleich zu anderen Schutzrechten geringen Kosten und die nicht bestehende Beschränkung auf territoriale Grenzen eines Landes oder Marktes.

      Selbst die größten Konzerne scheuen oft davor zurück, in jedem Land ein Schutzrecht anzumelden, da die Kosten sich schnell aufsummieren können.

      

Schutzrechte wirken aufgrund des Territorialitätsprinzips grundsätzlich nur für das Gebiet, in dem sie angemeldet sind. Ein in Deutschland eingetragenes Schutzrecht mag zum Beispiel in Indien ohne Belang sein. Durch Ihre Anmeldung haben Sie Ihr Wissen aber publiziert. Zwar gibt es mittlerweile Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzrechten, dennoch besteht die Gefahr, dass jemand Ihr Knowhow in einem anderen Land einfach kopieren kann (Einzelheiten dazu in Kapitel 2 »Das Produkt und seine Schutzrechte« im Abschnitt »Der Produktname – das Markenrecht« unter»Marke ist nicht gleich Marke – Erste strategische Weichenstellungen«).

      All diese Erwägungen zeigen, dass ein Bewusstsein für den Schutz von Knowhow für die Gründung sehr wichtig ist. So sorgen Sie vielleicht dafür, dass Ihr »Erfolgsrezept« ähnlich der Rezeptur der beliebten Zuckerlimonade zukünftig ein eigenes Mysterium wird.

      Wie bereits ausgeführt, basiert das Knowhow-Recht auf dem faktischen Zustand der Geheimhaltung. Bevor man sich jetzt aber direkt mit den Besonderheiten von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen befasst, ist es sinnvoll, sich anzuschauen, was ein Geheimnis eigentlich ist und wo es einem, gerade im rechtlichen Kontext, noch begegnet.

      

Geheimnisse sind das Ergebnis der Verschwiegenheit über Informationen oder – technischer – eine bewusst herbeigeführte Restriktion von Informationen, sodass Dritte von der Kenntnis der Information ausgeschlossen sind.

      Geheimnisse begegnen einem in vielfältiger begrifflicher Gestalt, zum Beispiel:

       Geheimhaltung

       Vertraulichkeit

       Verschwiegenheit

      Eine allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffes »Geheimnis« existiert aber nicht.

      

Das Knowhow-Recht schützt nicht die Information. Es wird der Zustand des Geheimseins geschützt.

      images Einmal öffentlich bekannt gewordene Informationen können nicht wieder vom rechtlichen Geheimnisschutz profitieren!

      So vielfältig, wie die Informationen und Wissen sind, die als Geheimnis geschützt werden können, so unterschiedlich sind die zugrunde liegenden Motive:

       Wettbewerbsvorteile

       Vertraulichkeit als Voraussetzung für Kommunikation (zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungsarbeit, ärztliche Behandlung, Anwaltsbesuch, Beichte)

      Auch die Rechtsordnung erkennt die Notwendigkeit von Geheimnissen an. Sie werden an einigen Stellen erwähnt:

       Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43 Abs. 2 BRAO)

       Amtsgeheimnis (§ 30 VwVfG)

       Steuergeheimnis (§ 30 AO)

       Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG)

      Für die Gründung Ihres Unternehmens nehmen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eine besondere Bedeutung ein.

      

Die rechtlichen Vorgaben für Geschäftsgeheimnisse wurden erst kürzlich aktualisiert. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist am 26.04.2019 in Kraft getreten und hat die europäische Trade-Secret-Richtlinie (EU) 2016/943 umgesetzt. Ziel dieser Regelungen ist es, Geschäftsgeheimnisse vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung zu schützen (§ 1 Abs. 1 GeschGehG).

      Zuvor existierten Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insb. in §§ 17 ff. UWG. Bei der Befassung mit der Thematik ist daher Obacht geboten, da die gesetzliche Neuregelung Veränderungen in der Rechtslage mit sich gebracht hat und ältere Formulare und Musterverträge vielleicht noch nicht angepasst worden sind.

      Lassen Sie sich insbesondere von der damaligen Differenzierung zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, die Sie in älteren Texten noch finden, nicht verwirren. Diese hat keine rechtliche Bedeutung mehr. Das Betriebsgeheimnis bezieht sich auf technische Informationen, das Geschäftsgeheimnis umfasst kaufmännische Informationen. Das Gesetz nennt aber nur den Begriff des Geschäftsgeheimnisses und erfasst damit sämtliche Informationen.

      Der Begriff des Geschäftsgeheimnisses – Mehr, als man denkt

      Der Begriff des Geschäftsgeheimnisses wird in § 2 Nr. 1 GeschGehG definiert.

      Damit man von einem Geschäftsgeheimnis reden kann, müssen im Wesentlichen vier Merkmale erfüllt sein:

      1 Information, die weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist

      2 Wirtschaftlicher Wert der Information

      3 Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen

      4 Berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung

      Was verbirgt sich


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