DS-GVO/BDSG. David Klein

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DS-GVO/BDSG - David  Klein


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spielt Art. 6 Abs. 4 auch für das Datenschutzmanagement eine erhebliche Rolle. Zwar sehen aktuelle Softwaretools hier noch kaum spezifische Fragebögen oder Erfassungsmetriken vor. Gleichwohl ist aber im Rahmen eines ordnungsgemäßen Datenschutzmanagements gerade von Bedeutung, ob zweckändernde Weiterverarbeitungen stattfinden (sollen) und, wenn ja, wie dies gerechtfertigt werden kann, was regelmäßig aufgrund des Kompatibilitätserfordernisses schon im Vorfeld entsprechender Verarbeitungsvorgänge abschließend und umfassend zu prüfen ist.

Anhang

      (1) 1Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

1.
2.
3.
1. öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen, oder
2. Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs

      gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse.

      I.Videoüberwachung (§ 4 BDSG)1 – 40

       1.Herkunft und Struktur der Regelung1

       2.Vereinbarkeit mit der DS-GVO2 – 10

       3.Zulässigkeit der Videoüberwachung (Abs. 1)11 – 27

       a)Aufgabenwahrnehmung öffentlicher Stellen (Nr. 1)14

       b)Hausrecht (Nr. 2)15 – 17

       c)Berechtigte Interessen (Nr. 3)18 – 24

       d)Grenzen des berechtigten Interesses25

       e)Hilfsweise Legitimation der Videoüberwachung über Art. 6 Abs. 1 lit. f (Ansatz der DSK)26, 27

       4.Informationspflicht (Abs. 2 und 4)28 – 36

       a)Vereinbarkeit der Informationspflicht mit der DS-GVO29

       b)Zeitpunkt der Information30, 31

       c)Inhalt der Information32 – 34

       aa)Abs. 232

       bb)Abs. 433, 34

       d)Art und Weise der Informationsgewährung35, 36

       5.Zweckbindung (Abs. 3)37 – 39

       6.Pflicht zur Löschung (Abs. 5)40

      II.Folgen unzulässiger Videoüberwachung41, 42

       1.Geldbuße41

       2.Beweisverwertung42

      Literatur:

      Bull


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