Gegen Morgen. Walther von Hollander

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Gegen Morgen - Walther von Hollander


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Gerüchte ein, die von Mord sprachen. Die Staatsanwaltschaft wurde mit Briefen und Denunziationen bombardiert und leitete auch unter dem Drucke der öffentlichen Meinung ein Verfahren ein. Karl brach der Untersuchung die Spitze ab, indem er selbst auf das Energischste die Erhebung der Anklage gegen sich betrieb. Er ging bereits aus der Voruntersuchung glänzend gereinigt hervor. Ein Brief der Toten, in dem sie als Motiv ihres Freitodes die unerfüllbare Liebe zu Karl angab und damit gleichzeitig die Tatsache erklärte, warum sie ihn zum Miterben ihrer Tochter machte, wurde von Schreibsachverständigen als echt anerkannt. Besonderen Eindruck machte die Aussage der fünfzehnjährigen Sylvia, die den Brief vollinhaltlich bestätigte und gleichzeitig betonte, daß Karl ihre Mutter mehrfach vor früheren Selbstmordversuchen zurückgehalten habe.

      Meine Freude war groß, und mein einziges Bedenken war, daß Karl weder von der Erbschaft zurücktrat, noch Willstetten verließ, daß er der Fama nach im innigsten Einvernehmen mit Sylvia lebte und sie zu heiraten gedachte.

      Ich richtete damals einen Brief an ihn, in dem ich ihm in aufrichtiger Freundschaft nahelegte, den Schauplatz der durch ihn heraufbeschworenen Tragödie zu verlassen, das ihm durch so traurige Ereignisse zugefallene Erbe der einzig Erbberechtigten auszuhändigen und ein Leben endlich nach seinen Gaben aufzubauen. Karls Antwort war kurz und zynisch: „Wer einmal ins Gerede gerät, wird von den Bürgern gerädert, bis er seinen Geist aufgibt. Wer seinen Geist nicht aufgibt, sondern behält, wird unsterblich. Die Kleinen unter den Unsterblichen erhalten ein städtisches monumentum aere perennius in den Mäulern der Mitlebenden, um die Größeren spinnen sich Legenden aus der ängstlichen Hochachtung der Nachkommen. Ich gehöre zu den städtischen Unsterblichen. Gruß allen Mitlebenden.“

      Wenige Tage nach diesem überheblichen Brief war die Katastrophe bereits da. Die fünfzehnjährige Sylvia Eckbohm starb ebenso plötzlich wie ihre Mutter, d. h. nicht ganz so plötzlich, nicht so plötzlich, wie Karl es vielleicht gewollt hatte. Der Hausarzt Dr. Teschendorf wurde zwar von Karl selbst telephonisch herbeigerufen (was Karl merkwürdigerweise im Prozeß sehr energisch in Abrede stellte). Da er aber zu Karls Unglück am Tag vorher sein Auto bekommen hatte, erschien er eine halbe Stunde eher in Willstetten, als Karl berechnen konnte. Karl versuchte zwar den Arzt in ein Gespräch zu verwickeln, dieser aber begab sich unverzüglich zur Kranken und fand sie mit dem Tode ringend. Nach der Aussage Dr. Teschendorfs habe nun die Sterbende gestammelt, daß sie denselben Weg geschickt sei wie ihre Mutter. Der Arzt beschwor im Prozeß, Sylvia habe ausgesagt, daß sie gleich ihrer Mutter von Karl gezwungen sei, Gift zu nehmen. Seine Frage, ob sie von Karl vergiftet sei, habe sie zwar mit Aufbietung letzter Kräfte mit „Nein“ beantwortet, vorher aber auf des Arztes bestürzte Frage nach dem bekannten Sterbebrief erklärt, daß dieser Brief gefälscht sei. Er, Dr. Teschendorf, habe sein möglichstes versucht, die rettungslos dem Tode Ausgelieferte noch zu kurzer Konzentration zurückzurufen, es sei ihm aber nicht gelungen. Als Dr. Teschendorf das Zimmer verließ, sei er mit Karl zusammengestoßen, der ihn sehr höflich gefragt habe, was er zu tun gedenke. Dr. Teschendorfs Worte: „Meine Pflicht“ habe er mit einem beinahe zustimmenden Kopfnicken beantwortet. Die Mordkommission, die zwei Stunden später in Willstetten eintraf, fand Karl bei seiner Mutter in einem scheinbar heiteren Gespräch. Er war im Reiseanzug, hatte eine Handtasche mit dem Nötigsten gepackt und empfing die Kommission durchaus nicht wie einer, dessen Flucht vereitelt ist, sondern, wie er sich ausdrückte, „bereit, die unvermeidlichen Konsequenzen der unangenehmen Affäre auf sich zu nehmen“.

      Der Prozeß Karl Rasta gehört der Kriminalgeschichte an. Sein spannungsvoller Verlauf hat wochenlang die Spalten der Zeitungen gefüllt. Man weiß, daß Karl Rasta wegen Doppelmordes zweifach zum Tode verurteilt wurde, man weiß auch, daß heute noch, nach seinem freiwilligen Ende, die Kriminalisten verschiedener Meinung sind, ob er schuldig, mitschuldig oder unschuldig war, und ich bekenne offen, daß ich, trotzdem ich unter allen Lebenden Karl am besten kenne, nicht weiß, ob ich ihn als Mörder, als tödlichen Verführer oder nur als unerbittlichen Menschen bezeichnen soll. War er wirklich, wie er es darstellt, nichts als ein Mensch, dessen Wirkung den Tod verursachte, so hätte zwar dennoch oder gerade deshalb die Gesellschaft ein Recht, sich eines solchen Menschen zu entledigen, andererseits aber müßte dazu nicht der Weg des Fehlspruches, sondern der Weg über das Irrenhaus gewählt werden.

      Wie dem auch sei — und ich bekenne offen, da im Dunkeln zu tappen und keineswegs eine Entscheidung treffen zu können — auf jeden Fall zwang Karls unbeugsame Haltung allen, selbst dem Staatsanwalt, Achtung ab und trieb die Richter zu immer neuer Prüfung der Sachlage.

      Der dramatische Höhepunkt war sicherlich die Vernehmung Dr. Teschendorfs, der Karl, ohne eine Miene zu verziehen und ohne sich eine Notiz zu machen, folgte. Er machte auch gar nicht den Versuch, diese Aussagen zu widerlegen, da, wie er es ausdrückte, Dr. Teschendorf sie ja doch beschwören würde. Daß der Brief Clarissas gefälscht sei, gab er unumwunden zu, nachdem ein Gremium von Sachverständigen festgestellt hatte, daß der Sachverständige des ersten Prozesses sich durch die allerdings ganz ungewöhnlich geschickte Fälschung habe täuschen lassen. Er begründete die Fälschung an sich sehr geschickt damit, daß man ihm ohne diesen Brief ja doch sicherlich an den Kragen gegangen wäre und ihn im ersten Prozeß ebenso rettungslos verurteilt hätte, wie man ihn jetzt verurteilen würde. Die Beweise einer Schuld gegen einen außergewöhnlichen Menschen seien federleicht zu finden, seine Unschuld hingegen nicht zu erweisen, da ein genialer Mensch allein schon durch seine Existenz gegen die Gesetze verstoße und im innersten Sinne sie immer zu übertreten gezwungen sei. Sein Schlußwort habe ich wörtlich notiert: „Ich lebe in einer Welt, da Schuld und Unschuld sich so sehr vermengen, wie Tod und Leben ineinandergefügt sind. Ihr guter Wille, meine Herren Richter, gerecht zu urteilen, genügt nicht. Mein Verbrechen, das Nichtkönnen der mir verliehenen Macht, geschah in Bezirken, die Ihrem Spruch entzogen sind, jenseits von Grenzen, an die Sie mit Verstand und Herz zu reichen vermögen. Es geschah kein Mord in Ihrem Sinne. Wenn ich das Mörderische von Geschlecht, Wollust und Mutterschaft erkannte und im Erkennen auf mich nahm, so tat ich etwas, für das ich nur mir allein Rechenschaft schulde, so geschah etwas, durch das ich nach strengerem Gesetz als dem Ihren dem Untergang ausgeliefert bin oder als ein geweihter Mensch entkomme.

      Untergang und Geweihtsein, das beides entspringt Quellen, aus denen die kommenden Jahrhunderte gespeist werden. Ich blicke aus der blendenden Helle zurück und sehe ihre Gesichter in Dunkel und Ungeduld getaucht. Ich spreche in Rätseln? Es ist mir nicht gegeben, mit Ihren Worten das Künftige zu künden, und so muß ich mich Ihrem gegenwärtigen Spruch beugen, der, wie er auch falle, ein Fehlspruch sein wird.“

      Es ist durchaus möglich, daß diese letzte Rede, wie mir sein Verteidiger später sagte, ihm den Kopf gekostet hat. Jedenfalls waren die Meinungen der Geschworenen durchaus geteilt, so sehr auch die meisten durch Karls Auftreten provoziert waren. Ich glaube jedoch, daß weniger diese Rede als vielmehr die Tatsache der Brieffälschung, die belastende Aussage der toten Sylvia, den Ausschlag gab, sowie endlich die Feststellung, daß Karl Rasta tatsächlich mit beiden Frauen (und mit Wissen beider voneinander) ein Verhältnis hatte, das bei Sylvia nicht ohne Folgen geblieben war. Es mag lächerlich sein, aber ich leugne nicht, daß mich damals schon diese Tatsache gegen ihn einnahm, die mir jetzt als ein Glied in einem furchtbaren System des Frauenverbrauchs jenes Mannes erscheint und ihn bei mir verurteilt.

      Die Verkündung des Todesurteils — und hier wiederum kann ich ihm meine Bewunderung nicht versagen — nahm Karl mit Lächeln entgegen, mit einem Lächeln, das gar nicht spöttisch, sondern seltsam ergreifend und fast königlich war, und dessen tiefe Wirkung er allerdings fast ganz auslöschte, als er bei dem Urteil, das ihn gleichzeitig wegen Verführung der minderjährigen Sylvia zu einem halben Jahr Gefängnis verdammte, in ein häßliches, hysterisches Lachen verfiel.

      Der Prozeß gegen Karl Rasta war mit seiner Verurteilung keineswegs zu Ende. Man erinnert sich wohl, daß einerseits vom Verteidiger ein durchaus wohlbegründeter Revisionsantrag eingereicht wurde, andererseits der Staatsanwalt eine neue Untersuchung begann wegen Ermordung auch Ferdinand Eckbohms.

      Die Revision wurde verworfen, ohne daß damit dem allgemeinen Rechtsempfinden Genüge geschehen wäre; denn es lag hier nach allgemeinem Ermessen wirklich einer jener durchaus seltenen Grenzfälle vor, in denen zwar nach meiner innersten Überzeugung der Gesellschaft letztlich das Recht zugesprochen werden muß, den unschädlich zu machen, der sie in ihrem Bestande


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