Jüdische Altertümer. Flavius Josephus

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Jüdische Altertümer - Flavius Josephus


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Gott dargebracht zu werden pflegen. Und der Fürsorge der Leviten vertraute er an die Hütte, die heiligen Geräte und die Decken der Hütte, und er befahl ihnen, den Priestern nach deren Vorschrift zu dienen. Denn sie waren Gott geweiht.

      2. Auch unterschied Moyses, welche Tiere man essen dürfe und welche nicht. Hierüber will ich jedoch bei späterer Gelegenheit mich verbreiten, dergleichen auch über die Gründe, warum er diese Vorschriften gab. Den Genuss des Blutes aller Tiere verbot er, weil er glaubte, dass in ihm die Seele und der Geist enthalten sei. Weiterhin untersagte er den Genuss krepierten Viehes, auch des Netzes und Fettes der Ziege, des Schafes und des Rindes.

      3. Die Aussätzigen und an Samenfluss Leidenden schloss er aus der Gemeinschaft der anderen aus; desgleichen durften auch die Weiber während ihrer monatlichen Reinigung nur abgesondert wohnen bis zum siebenten Tag; alsdann galten sie wieder als rein und durften wieder mit anderen verkehren. Auch wer ein Leichenbegängnis besorgt hatte, musste ebenso lange dem Verkehr mit anderen fernbleiben. Hatte jemand über diese Anzahl Tage hinaus die Verunreinigung, so musste er der Vorschrift gemäß zwei weibliche Lämmer opfern und eins davon verbrennen, das andere aber den Priestern geben. In gleicher Weise mussten die opfern, die am Samenfluss litten. Derjenige, der im Schlafe den Samen verloren, wurde durch Waschung in kaltem Wasser wieder rein, wie auch der, der seinem Weibe rechtmäßig beigewohnt hatte. Die Aussätzigen aber sonderte Moyses für immer von der Gemeinschaft der Gesunden ab, da sie mit niemand Umgang haben dürften und sich in nichts von Toten unterschieden. Wenn aber jemand durch Gebet von Gott die Befreiung von dieser Krankheit erlangte und sein gesundes Aussehen wieder erhielt, so dankte er Gott durch Opfer, wovon ich später reden werde.

      4. Daher machen sich diejenigen lächerlich, welche behaupten, Moyses sei selbst mit dem Aussatz behaftet gewesen und deshalb aus Ägypten geflohen, und auch die Hebräer hätten am Aussatz gelitten, und er hätte sie darum, nachdem sie aus Ägypten ausgewiesen, nach Chananaea geführt. Denn wenn es sich so verhielte, würde doch Moyses sicher nicht zu seiner eigenen Schande ein solches Gesetz gegeben haben, da er doch sogar Widerspruch erhoben haben würde, falls ein anderer es erlassen hätte. Sehr viele andere Völker, unter denen sieh Aussätzige befinden, lassen diese sogar zu Ehrenstellen gelangen, und, weit entfernt, sie mit schmachvoller Verbannung zu quälen, übertragen sie ihnen sogar hohe Stellen in der Militär- und Zivilverwaltung und gestatteten ihnen, heilige Orte und Tempel zu betreten. Es würde also den Moyses, wenn er wirklich an diesem Übel gelitten hätte, nichts gehindert haben, bessere Bestimmungen für die Aussätzigen zu treffen und sie nicht schmachvoller Verlassenheit zu überantworten. Somit ist es klar, dass nur der Neid ein solches Gerede verschuldet haben kann. Moyses war ebenso wie seine Volksgenossen vom Aussatz rein, und er hat den mit dieser Krankheit Behafteten nur mit Rücksicht auf die Ehre Gottes derartige Bestimmungen vorgeschrieben. Übrigens möge jeder hierüber denken, wie ihm beliebt.

      5. Moyses verbot auch den Wöchnerinnen, den Tempel zu betreten oder etwas Geheiligtes zu berühren, und zwar bis zum vierzigsten Tage, wenn sie einen Knaben geboren, dagegen doppelt so lange, wenn sie ein Mädchen zur Welt gebracht hatten. Überdies mussten sie, wenn sie nach Ablauf der genannten Zeit den Tempel betraten, ein Opfer mitbringen, das die Priester Gott darbrachten.

      6. Hatte jemand sein Weib im Verdacht des Ehebruchs, so brachte er ein Assaron Gerstenmehl herbei und legte eine Hand voll davon auf den Altar Gottes, während das Übrige den Priestern als Speise zukam. Einer der Priester stellte darauf das Weib an das Tor, welches gegen den Tempel hin sieht, zog ihr den Schleier vom Haupte, schrieb den Namen Gottes auf ein Stück Haut und hieß sie schwören, dass sie ihrem Gatten keinen Schimpf angetan, und dass, wenn sie die Schamhaftigkeit verletzt hätte, ihr rechtes Bein verrenkt werden und ihr Unterleib aufschwellen solle, sodass sie sterben müsse; dass aber, wenn ihr Gatte aus allzugroßer Liebe und daraus entstehender Eifersucht auf den falschen Verdacht gekommen sei, sie im zehnten Monat nachher einen Sohn gebären werde. Nach Leistung dieses Eides löschte der Priester den Namen Gottes auf der Haut aus und drückte ihn in eine Schale aus. Dann nahm er Staub vom Tempel, wo er diesen gerade traf, streute ihn in die Schale und gab den Inhalt derselben dem Weibe zu trinken. War nun das Weib ungerecht angeklagt worden, so wurde sie schwanger und gebar zu rechter Zeit einen Sohn. Hatte sie dagegen den Ehebruch wirklich begangen und den Gott geleisteten Eid falsch geschworen, so verrenkte sich ihr Bein, ihr Leib schwoll von Wasser an, und sie starb eines schmachvollen Todes. Das sind die Vorschriften, die Moyses seinem Volke in Betreff der Opfer und Reinigungen gegeben hat. Diesen hat er noch folgende Gesetze hinzugefügt.

      ZWÖLFTES KAPITEL

      Verschiedene andere Gesetze.

      1. Den Ehebruch verbot Moyses überhaupt, da er es für wichtig hielt, dass die Männer die richtige Ansicht von der Ehe hätten, und da er glaubte, dass von der rechtmäßigen Erzeugung der Kinder das Wohl der Familie wie auch des ganzen Staates abhänge. Auch verbot das Gesetz es als größte Schändlichkeit, dass man mit seiner Mutter, mit seiner Stiefmutter, seiner Tante, seinen Schwestern oder seiner Söhne Frauen sich fleischlich verginge; denn Moyses hielt das für einen verabscheuungswürdigen Frevel. Ferner verbot er, mit einem Weibe zu verkehren, das seine monatliche Reinigung habe, oder gar sich mit Tieren abzugeben oder in verkehrter fleischlicher Lust mit Angehörigen seines eigenen Geschlechts zu sündigen. Auf die Übertretung dieser Vorschriften setzte er die Todesstrafe.

      2. Den Priestern machte Moyses doppelte Reinheit zur Pflicht. Denn außer der Befolgung der vorstehenden Bestimmungen gab er ihnen auch auf, keine Weiber zu heiraten, die sich früher preisgegeben hatten. Ferner durften sie keine Sklavin oder Kriegsgefangene ehelichen oder solche Weiber, die von der Führung einer Schenke oder eines öffentlichen Gasthauses gelebt hatten oder die von ihren früheren Ehemännern um irgendeiner Ursache willen verstoßen worden waren. Der Hohepriester aber durfte auch keine Witwe zur Ehe nehmen, was den anderen Priestern gestattet war, vielmehr nur eine Jungfrau, die er bei sich zu behalten verpflichtet war. Ferner durfte der Hohepriester sich keiner Leiche nähern, wogegen es den übrigen Priestern erlaubt war, ihren verstorbenen Brüdern, Eltern und Kindern zu nahen. Die Priester mussten auch körperlich rein und frei von jedem Gebrechen sein. Litt aber ein Priester an einem körperlichen Fehler, so erhielt er zwar von den Opfern seinen Anteil wie die übrigen, aber dem Altar zu nahen oder das Heiligtum zu betreten war ihm untersagt. Und nicht nur beim Opferdienst sollten die Priester rein sein, sondern auch sich bemühen, immerfort einen untadelhaften Wandel zu zeigen. Deshalb mussten auch die, welche das heilige Gewand trugen, nicht nur von aller Schuld frei, keusch und enthaltsam sein, sondern sich auch, solange sie im heiligen Dienst tätig waren, des Weines enthalten. Auch das zur Opferung bestimmte Vieh musste unversehrt und fehlerfrei sein.

      3. Diese Gesetze gab Moyses, damit sie noch bei seinen Lebzeiten beobachtet würden; doch gab er auch einige Vorschriften in der Wüste, die für später gelten sollten, wenn die Hebräer Chananaea in Besitz genommen hätten. In jedem siebenten Jahr sollte auch der Acker ruhen und weder gepflügt noch bebaut werden, wie auch das Volk an jedem siebenten Tag ausruhte. Was die Erde aber in diesem Jahr von selbst trüge, sollte gemeinsames Eigentum sein und sowohl Fremden als Einheimischen zugute kommen, und es sollte davon nichts aufbewahrt werden. Ähnliches sollte nach sieben Jahreswochen, das heißt im fünfzigsten Jahr geschehen. Dieses fünfzigste Jahr nennen die Hebräer Jobel, und in ihm wurde den Schuldnern die Schuld erlassen und die Knechte in Freiheit gesetzt, die wegen Übertretung irgendeines Gesetzes die Todesstrafe verdient hatten, aber als Stammesgenossen anstatt mit dem Tode mit Knechtschaft bestraft worden waren. Auch sollten die Äcker den früheren Besitzern wiedergegeben werden; hierbei wurde verfahren wie folgt. Wenn Jobel nahe war (dieses Wort bedeutet »Freiheit«), kamen der Verkäufer und der Käufer eines Grundstückes zusammen und schätzten die Früchte und die für den Acker gemachten Aufwendungen ab. War der Fruchtertrag größer als die Kosten, so nahm der Verkäufer den Acker ohne weiteres an sich; überwogen dagegen die Kosten den Ertrag, so wurde dem Käufer sein Schaden vergütet, und dieser gab den Acker zurück. Waren aber Ertrag und Kosten gleich, so gehörte der Acker ebenfalls ohne weiteres wieder dem früheren Besitzer. Dasselbe Recht galt hinsichtlich der in Dörfern gelegenen Häuser, während bezüglich der in Städten verkauften Häuser anders bestimmt wurde. Denn wenn innerhalb Jahresfrist der Kaufpreis dem Ankäufer wiedergegeben wurde, musste dieser das Haus wieder abtreten; war dagegen ein volles Jahr verstrichen,


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