Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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sind Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.

      Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die diesen Begriff unter Anknüpfung an den Regelungsgehalt des Art. 1 A der Genfer Flüchtlingskonvention näher bestimmt, ist politische Verfolgung grundsätzlich staatliche, also vom Staat ausgehende oder ihm zumindest zuzurechnende Verfolgung. Dem Staat stehen dabei solche staatsähnlichen Organisationen gleich, die den jeweiligen Staat verdrängt haben oder denen dieser das Feld überlassen hat und die ihn daher insoweit ersetzen.

      Auch in einer Bürgerkriegssituation kann nach dem Fortfall der bisherigen Staatsgewalt von einer Bürgerkriegspartei politische Verfolgung ausgehen. Das beurteilt sich maßgeblich danach, ob diese zumindest in einem Kernterritorium ein solches Herrschaftsgefüge von gewisser Stabilität – im Sinne einer übergreifenden Friedensordnung – tatsächlich errichtet hat.

      Auf Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des § 26a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes einreist. Genfer Flüchtlingskonvention; Schengener Abkommen

      Asylrecht

      1. Rechtlicher Anspruch eines Verfolgten aus einem anderen Land auf Aufnahme an einem Zufluchtsort. Eine besondere Art des ~ ist der Schutz, den ein Staat Asylbewerbern bietet, die in ihrer Heimat aus religiösen und politischen Gründen verfolgt werden.

      2. In der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Grundgesetz (GG) Art. 16 ~ Personen, die aus politischen Gründen verfolgt werden, und gewährt Schutz vor Ausweisung. Asylant; Asylbewerber; Flüchtlinge

      Asylverfahrensgesetz

      Gesetzliche Grundlage (Asylverfahrensgesetz [AsylVfG] vom 27. Juli 1993, BGBl. I S. 1361), die das Verfahren für Ausländer regelt, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a des Grundgesetzes oder Schutz vor einer Abschiebung oder sonstigen Rückführungen in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.

      Asymmetrische Operationen

      Operationen zwischen Kräften von Gegnern/Kontrahenten, die weitgehend in der Organisationsform, ihren eingesetzten Mitteln und Fähigkeiten und in der technologischen Entwicklung der eingesetzten Mittel nicht übereinstimmen. In den Konflikten, die nicht dem herkömmlichen Verständnis einer Auseinandersetzung zwischen Streitkräften entsprechen, werden Operationen asymmetrisch genannt, wenn Streitkräfte z. B. gegen Banden, Guerillas oder Terroristen wirken.

      Asymmetrischer Konflikt

      Begriff der sicherheitspolitischen Diskussion, um den Wandel des Kriegsbildes zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu kennzeichnen. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass zwischenstaatliche Kriege, nicht zuletzt aufgrund der internationalen Verflechtung der Staaten, deutlich weniger wahrscheinlich geworden sind, der Unterschied zwischen Krieg und Frieden häufig nicht mehr klar zu erkennen ist und Konflikte zunehmend zwischen staatlichen und nicht-staatlichen bzw. zwischen nicht-staatlichen Akteuren stattfinden. Während der symmetrische Konflikt von Gleichheit bzw. Gleichartigkeit der Parteien, Einhaltung bestimmter Regelungen (z. B. Völker- und Kriegsrecht) sowie politischer Begrenzung der Auseinandersetzung ausgeht, ist für den ~ eine Entgrenzung charakteristisch, was die Akteure, Zweck und Ziele, Methoden sowie Raum und Zeit der Auseinandersetzung angeht. Dementsprechend wachsen im ~ die Anforderungen nicht nur an die Politik, sondern auch an die Streitkräfte, die in der Lage sein müssen, sich auf neue Konfliktformen, neue Akteure und veränderte Aufgaben einzustellen. Grundsatzartikel »Krieg und bewaffneter Konflikt«

      Athener Richtlinien

      NATO Athener Richtlinien

      Atlantik zum Ural, vom~

      (engl.: From Atlantic to the Urals – ATTU)

      Vom Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, erstmals verwendeter Begriff der sicherheitspolitischen Perspektive Europas, der 1966 vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle instrumentalisiert wurde, indem dieser die politische Einheit Europas ~ durch Überwindung des Ost-West-Konflikts postulierte. ~ bezeichnet zugleich grob das Anwendungsgebiet des KSE-Vertrages.

      Atlantik-Charta

      Am 14. August 1941 von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Franklin D. Roosevelt, und dem britischen Premierminister Winston Churchill unterzeichnete Gemeinsame Erklärung, in der Prinzipien einer Nachkriegsordnung formuliert werden, u. a. das Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Verzicht auf die Anwendung und Androhung von Gewalt, internationale Zusammenarbeit sowie der Aufbau eines kollektiven Sicherheitssystems. Die ~ gilt als Vorläufer der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch).

      Nachdem der Völkerbund – der erste Versuch, eine politische Weltorganisation zu schaffen – schon vor dem Zweiten Weltkrieg gescheitert war, nahmen Churchill und Roosevelt mit der Atlantik-Charta noch während des Krieges (etwa vier Monate vor dem Kriegseintritt der USA aufseiten der Alliierten) die Idee einer Weltorganisation, deren Hauptaufgabe die Sicherung des Friedens sein sollte, wieder auf. Der Begriff »Vereinte Nationen« (VN) erschien zum ersten Mal offiziell in der Erklärung der Alliierten des Zweiten Weltkriegs vom 1. Januar 1942 (»Declaration by United Nations«). Darin bekannten sich die USA, Großbritannien, die Sowjetunion, China und 22 weitere Staaten zur ~. Bis Kriegsende traten weitere 24 Staaten der ~ bei. Damit war ein wesentlicher Schritt hin zur späteren Schaffung der VN getan.

      Atlantische Allianz

      Grundsatzartikel »NATO«

      Atomares Patt Nukleares Patt

      Atoms for Peace

      Programm der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), mit dem diese 1953 die kommerzielle Verwertung der nuklearen Technologie weltweit in Anlehnung an amerikanische Konzeptionen vorantrieben. Die USA übernahmen die Verpflichtung, allen in- und ausländischen Interessenten schwach angereichertes und so militärisch nicht nutzbares Uran zur friedlichen Verwendung in Leichtwasserreaktoren zur Verfügung zu stellen. Damit verschafften sich die USA zwei Jahrzehnte lang das Weltmonopol für die kommerzielle Urananreicherung.

      Atomtest Teststoppverträge

      Atomwaffe Nuklearwaffe

      Atomwaffenfreie Zone

      Nuklearwaffenfreie Zone

      Atomwaffensperrvertrag

      Nichtverbreitungsvertrag

      Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)

      Der ~ (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons – TPNW, auch: Bannvertrag) wurde 2017 auf Grundlage einer Resolution der VN-GV vom 27. Oktober 2016 von 122 Staaten in New York verhandelt. Am 7. Juli 2017 wurde ein Text konsentiert, am 20. September 2017 zur Zeichnung ausgelegt. Nach der 50. Ratifizierung im Oktober 2020 ist der ~ am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Eine erste Vertragsstaatenkonferenz ist innerhalb eines Jahres vorgesehen. Kein Nuklearwaffenstaat und kein NATO-Mitglied haben den Vertrag gezeichnet oder ratifiziert. Aus der EU haben Österreich, Irland und Malta den ~ ratifiziert. Der ~ verbietet den Einsatz und Besitz, die Lagerung und Stationierung, den Transit und die Kontrollübernahme


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