Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier
Читать онлайн книгу.Bestimmungen sind mit den Verpflichtungen Deutschlands in der NATO und der Nuklearen Teilhabe nicht vereinbar.
Attentismus
Haltung, die den Augenblick zur politischen Parteinahme oder Entscheidung noch nicht für gekommen erachtet und eine weitere oder endgültige Klärung der Verhältnisse abwartet.
Attribuierung
(engl.: attribution)
Zuordnung eines Cyber-Angriffs, einer -Angriffskampagne oder -Vorfalls zu einem Akteur oder Verantwortlichen. Die ~ erfolgt auf Basis einer Gesamtschau aller zum Zeitpunkt zur Verfügungen stehenden technischen wie nichttechnischen (z. B. nachrichtendienstlichen) Informationen, (völker-)rechtlichen sowie politischen Aspekte. Sie ist in der Regel als mit Unsicherheit behaftet und vorläufig anzusehen, da belastbare technische Analysen und konkrete Fakten, wenn überhaupt, erst nach einiger Zeit zur Verfügung stehen. Auch können absichtlich vom Angreifer platzierte falsche Hinweise zu Fehlzuordnungen führen (»false flag attacks«). Eine Regierung kann mit Erkenntnissen einer ~ öffentlich, regierungsintern oder gemeinschaftlich mit Partnern und Verbündeten als sog. »joint attribution« umgehen, in Abhängigkeit von deren politischer Tragfähigkeit und beabsichtigter Wirkung auf den Angreifer.
AU
Afrikanische Union
Aufenthaltsbefugnis
Genehmigung zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (§ 30 Ausländergesetz – AuslG) aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik. Das gilt insbesondere für Ausländer, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und für die aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.
Aufenthaltsberechtigung
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht (§ 27 Ausländergesetz – AuslG) mit einem verstärkten Schutz vor Ausweisung, die dann nur noch aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit zulässig ist. Sie wird insbesondere erteilt, wenn ein Ausländer acht Jahre eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, sein Lebensunterhalt sowie seine Altersversorgung gesichert sind und er in den letzten drei Jahren im Wesentlichen straffrei war. Sie kann in begründeten Fällen auch an einen Ausländer erteilt werden, wenn er seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Aufenthaltsbewilligung
Vorübergehendes Aufenthaltsrecht (§§ 28, 29 Ausländergesetz – AuslG), das erteilt wird, wenn einem Ausländer der Aufenthalt nur für einen bestimmten, seiner Natur nach einen nur vorübergehenden Aufenthalt erfordernden Zweck erlaubt sein soll. Die ~ wird dem Aufenthaltszweck entsprechend befristet (z. B. Saisonarbeiter in Landwirtschaft, Baugewerbe und Gastronomie, Studenten und Auszubildende). Sie wird für längstens zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Aufenthaltserlaubnis
Genehmigung zum Aufenthalt (§§ 15, 17 Ausländergesetz – AuslG) ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck. Die ~ für ausländische Arbeitnehmer verfestigt sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Sie wird zunächst befristet für ein Jahr, danach zweimal befristet für je zwei Jahre und schließlich unbefristet erteilt. Die unbefristete ~ bedeutet eine erste rechtliche Absicherung des Daueraufenthalts. Sie kann nachträglich nicht mehr befristet werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen entfallen.
Aufenthaltsgenehmigung
Übergreifender Begriff für die Aufenthaltserlaubnis nach §§ 15 und 17, für die Aufenthaltsberechtigung nach § 27, für die Aufenthaltsbewilligung nach §§ 28 und 29 und die Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Ausländergesetz.
Aufenthaltsgestattung
Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet (§ 55 AsylVfG). Die ~ erlischt u. a. bei Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Mit der Anerkennung als Asylberechtigter hat ein Ausländer Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (§ 68 Abs. 1 AsylVfG).
Aufenthaltsvertrag
Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (DEU) vom 23. Oktober 1954, der die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt von Streitkräften aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich in der Bundesrepublik Deutschland bildet. Das Aufenthaltsrecht französischer Streitkräfte auf dem Gebiet der D nach Austritt Frankreichs (Juni 1966) aus der militärischen Integration der NATO basierte auf einer deutsch-französischen Vereinbarung vom Juni 1966. Alliierte Truppen in Deutschland; NATO-Truppenstatut; Streitkräfteaufenthaltsgesetz
Aufgabenverbund Innere Führung
Zusammenwirken der Dienststellen der Bundeswehr (Bw), die für die Weiterentwicklung der Konzeption Innere Führung und ihre Anwendung in der Praxis zuständig sind, wie das Zentrum Innere Führung und die Führungsakademie der Bundeswehr. Die Leitfunktion liegt beim Zentrum Innere Führung.
Aufklärung, militärische
Gewinnung und Auswertung von Informationen mit militärischen Kräften, Mitteln und Einrichtungen durch abbildende, signalerfassende, akustische und hydroakustische Sensoren auf bodengebundenen, see-, luft- oder raumgestützten Trägern sowie durch Mittel der Spähaufklärung. ~ kann mit unterschiedlicher Zielsetzung für die strategische, operative und taktische Führungsebene weltweit, weiträumig und im Einsatzgebiet durchgeführt werden. Entsprechend ihrer Aufgabenstellung unterscheidet man in Lage-, Ziel- und Wirkungsaufklärung. Sie schließt Erfassung und Auswertung ein, ist in jedem Einsatz eingebunden in den Zusammenhang von Aufklärung – Führung – Wirkung.
Weltweite Aufklärung
Die ~ befähigt grundsätzlich zur nichteskalierenden Informationsgewinnung ohne geografische Beschränkungen. Sie versorgt im Wesentlichen die politische Leitung und militärische Führung mit umfassenden, strategisch relevanten Informationen als Voraussetzung für Krisenfrüherkennung, Krisenvorsorge und wirksames Krisenmanagement. Sie dient zugleich dem zeitgerechten Gewinnen aktueller Lageinformationen für Einsatzkräfte. Sie ermöglicht die kontinuierliche Aufklärung sowohl von Gebieten großer Ausdehnung als auch von einzelnen Objekten von Interesse. Ihre Ergebnisse erlauben den gezielten Einsatz nachgeordneter Aufklärungskräfte und -mittel.
Weiträumige Aufklärung
Die ~ befähigt zur großräumigen, echtzeitnahen Lagefeststellung in einer definierten Region besonderen Interesses sowie in einem potenziellen oder aktuellen Operations- bzw. Einsatzgebiet. Sie dient primär der für den Verantwortungs-/Interessenbereich mit der Einsatzführung beauftragten Führungsebene zur Lagebilderstellung als Grundlage für Einsatzplanung und -führung.
Aufklärung im Einsatzgebiet
Die ~ leistet durch Lageaufklärung ihren Beitrag für die unabdingbar erforderliche militärische Lagefeststellung der taktischen Führung innerhalb ihres Verantwortungs- und Interessenbereichs und liefert die für Einsatzplanung und -führung bzw. Schutz und Sicherheit der Einsatzkräfte erforderlichen zeitkritischen Informationen über Kräftegruppierungen/Konfliktparteien bzw. einen (potenziellen) Gegner.
Aufklärungsergebnis
Information, die durch den Einsatz von Aufklärungskräften und/oder Mitteln