Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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Landen umfassen und sind nicht kritisch im Sinne des humanitären Völkerrechts (im Gegensatz zu Zielauswahl und -bekämpfung).

      Ebenfalls abzugrenzen ist ein automatisiertes Waffensystem, das regelbasierte Wenn-dann-Operationen abarbeitet, in seinem Verhalten vorhersehbar ist und menschlicher Kontrolle unterliegt.

      Autonomie

      Unabhängigkeit, Eigengesetzlichkeit.

      1. Politisch: Im Staats- und Völkerrecht die rechtlich gesicherte Selbstständigkeit von Teilgebieten eines Staates, denen in bestimmten Fragen, besonders zum Schutz nationaler Minderheiten, eine Selbstverwaltung garantiert wird.

      2. Ethisch: Verpflichtung, sein Handeln von Gesetzen leiten zu lassen, die sich daraus ergeben, dass man die Einhaltung sittlicher Forderungen jedem zumutet und diese damit auch für sich als verbindlich anerkennt. Diese ~ ergibt sich bei Kant daraus, dass der sittliche Mensch seinen Willen allein dem Sittengesetz der Vernunft unterordnet (Kant/Kategorischer Imperativ). Gesinnungsethik; Souveränität; Verantwortungsethik

AWACS Fliegendes Frühwarn- und Überwachungssystem

      B

      Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

      Deutschland verfügt über gut funktionierende zivile Strukturen zum Schutz seiner Bevölkerung und ist gegenüber alltäglichen Schadensereignissen durch hoch qualifizierte Rettungsdienste, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten wie das Technische Hilfswerk im internationalen Vergleich gut gerüstet. Gleichwohl ist auch Deutschland immer wieder von Ereignissen und krisenhaften Entwicklungen betroffen, die zumindest größere Bevölkerungsteile und ihre Lebensgrundlagen, aber auch die Funktionsfähigkeit vitaler Infrastrukturen und damit des Staates und der Gesellschaft gefährden können. Die Corona-Pandemie von 2020/2021 hat gezeigt, dass auch ein formal gut aufgestellter Bevölkerungsschutz an seine Grenzen geraten kann, insbesondere wenn die nationale und die föderale Ebene nicht immer in Einklang zu bringen sind.

      Strategie zum Schutz der Bevölkerung

      Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA und dem Sommerhochwasser an Donau, Elbe und Nebenflüssen im August 2002 einigten sich der Bundesminister des Innern und die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 6. Juni 2002 auf eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland. Das neue Rahmenkonzept forderte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ein verändertes strategisches Denken und vor allem eine verstärkte Bund-Länder-Zusammenarbeit bei außergewöhnlichen, national bedeutsamen Gefahren- und Schadenlagen, bei dem alle Staatsebenen zusammenarbeiten müssen. Mit der neuen Strategie sollten insbesondere auf der Basis von Serviceangeboten des Bundes die vorhandenen Hilfspotenziale des Bundes und die der Länder, also vornehmlich Feuerwehren und Hilfsorganisationen, besser miteinander verzahnt werden sowie vor allem neue Instrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder entwickelt werden, damit die Gefahrenabwehr auch auf neue, außergewöhnliche Bedrohungen angemessen reagieren kann.

      Die sicherheitspolitische Entwicklung der vorausgegangenen Jahre hatte die ursprünglich scharfe Trennlinie zwischen innerer und äußerer Sicherheit weitgehend aufgelöst. Staatliche Sicherheitsvorsorge musste zunehmend ganzheitlich gesehen werden. Sie steht für die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dem Schutz der Gesellschaft und ihrer Lebensgrundlagen dienen und ruht nach allgemeinem Verständnis auf den fünf Säulen: Nachrichtendienste, Polizei, Streitkräfte, Bevölkerungsschutz, Kritische Infrastrukturen. Ein umfassender Schutz gegen alle denkbaren Gefahren verlangt abgestimmte und komplementäre Fähigkeiten dieser fünf Säulen und ihre enge Kooperation sowohl in der Vorsorgeplanung wie auch im strategischen Krisenmanagement.

      Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

      Zur Umsetzung dieses Zieles wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) errichtet; es nahm am 1. Mai 2004 seine Arbeit auf. Als zentrales Organisationselement für die zivile Sicherheit bündelt es alle einschlägigen Aufgaben: Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz; Koordinierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen; Zusammenfassung, Bewertung und Darstellung verschiedenster Informationsquellen zu einer einheitlichen Gefahrenlage; Koordination der Kommunikation des Bundes mit Ländern und Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Bevölkerung über Vorsorgeplanung und aktuelle Bedrohungen; Unterstützung des Managements von Einsatzkräften des Bundes und anderer öffentlicher und privater Ressourcen bei großflächigen Gefahrenlagen; Koordinierung des Schutzes der Bevölkerung gegen Massenvernichtungswaffen; bedrohungsgerechte Ausbildung der Führungskräfte aller Verwaltungsebenen im Bevölkerungsschutz; nationale Koordinierung innerhalb des europäischen Integrationsprozesses im Bereich der zivilen Sicherheitsvorsorge; Koordinierung von Bund, Ländern, Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen bei der Wahrnehmung internationaler humanitärer Aufgaben und in der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Das BBK ist aus der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt hervorgegangen; die Organisationsstruktur mit Kompetenzzentren, in denen fachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche gebündelt sind, wurde beibehalten. Das BBK ist mit folgenden Hauptarbeitsfeldern befasst:

      •Krisenmanagement: Für die Grundlagen des Krisenmanagements wurde ein deutsches Notfallvorsorge- und Informationssystem (deNIS); eine Koordinierungsstelle zur Nachsorge, Opfer- und Angehörigenbetreuung von Deutschen nach Großschadensereignissen im Ausland; ein Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern; und Verfahren zur Warnung der Bevölkerung geschaffen.

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      •Risikomanagement: Für eine bedrohungsgerechte Anpassung des Bevölkerungsschutzes bedarf es eines Risikomanagements, das als kontinuierlich ablaufendes, systematisches Verfahren zum zielgerichteten Umgang mit Risiken führt. Dies beinhaltet u. a. die Analyse und Bewertung von Risiken zwecks Planung und Umsetzung von Maßnahmen insbesondere zur Risikovermeidung/-minimierung und -akzeptanz, um festzustellen, ob das Verbundsystem Bevölkerungsschutz in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) für alle zu erwartenden Schadenslagen hinreichend dimensioniert und vorbereitet ist.

      •CBRN-Schutz: Der Schutz der Bevölkerung vor CBRN-Gefahren (chemische (C), biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahren) ist ein zentrales Aufgabengebiet innerhalb des BBK. Dies umfasst auch den Schutz der Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen. CBRN-Substanzen können sowohl vorsätzlich als auch durch einen Unglücksfall, beispielsweise beim Transport, zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden. Das BBK bietet für die drei bedeutsamsten Aspekte – Schutz der Personen im Gefahrenbereich; Schnelle Detektion; Gegenmaßnahmen – fachlich-wissenschaftliche Beratung sowie technische Unterstützung.

      •Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz: Dies umfasst auf Ebene des BBK die Bereiche Gesundheitsschutz, Katastrophenmedizin, medizinische Selbsthilfe und gesundheitlicher Schutz vor CBRN-Gefahren und seuchenhygienisches Management. Handlungsbedarf des Bundes bestand insbesondere bei der Bewältigung des Massenanfalls konventionell oder durch CBRN-Stoffe Verletzter über die gesamte Rettungskette.

      •Katastrophenschutz im Zivilschutz: Hilfe, Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen, Naturkatastrophen und allen Gefahren, die mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen nicht mehr bewältigt werden können, bedürfen


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