Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier
Читать онлайн книгу.Ansatz der Staaten der Europäischen Union (EU) und der Nordatlantischen Allianz (NATO) zur Flankierung des Öffnungs-/Erweiterungsprozesses nach Osten. Die ~ ist ein tragendes Element der Kooperationspolitik von NATO und EU mit den mittel- und osteuropäischen Staaten, die nicht oder noch nicht beitreten können. Die ~ unterstreicht damit auch, dass die beiden Organisationen grundsätzlich offen für weitere Mitglieder sind und die Öffnung/Erweiterung der Allianzen als Prozess angelegt ist, mit dem die Heranführung möglicher künftiger Mitgliedstaaten intensiviert und deren Chance erhöht wird, möglichst bald und zu angemessenen Bedingungen Mitglied von EU und NATO zu werden.
Zu den Instrumenten der ~ gehören vor allem der weitere Ausbau des 1994 etablierten Programms NATO Partnerschaft für den Frieden (PfP), das seit 1997 im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC) aufgegangen ist, sowie die engere bilaterale und regionale Zusammenarbeit. NATO-Öffnung
Begrenzter Teststopp Teststoppverträge
Behind the Urals
Rüstungskontrollpolitische Bezeichnung für den Teil der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR), der ostwärts des Urals und damit außerhalb des Anwendungsgebietes des KSE-Vertrages liegt. ~ gewann besondere Bedeutung durch die Tatsache, dass die ehemalige UdSSR während der Vertragsverhandlungen über 50.000 Treaty Limited Equipments (TLE) aus dem Anwendungsgebiet herausnahm und hinter den Ural verbrachte, sie dem Art.-III-Gerät zuordnete, um sie den Obergrenzenregelungen des KSE-Vertrages zu entziehen.
Beirat für Fragen der Inneren Führung
Für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1958 geschaffenes Gremium von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundesminister der Verteidigung für jeweils vier Jahre berufen werden. Ihm gehören gegenwärtig 18 feste Mitglieder und sechs ständige Gäste an. Der ~ gibt durch Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen der Bundeswehrführung Handreichungen mit Blick auf eine zeitgemäße Menschenführung. Innere Führung
Beistandspakt
Militärischer Zusammenschluss von Staaten zum Ziele gemeinsamer Verteidigung auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 51) im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Partner des ~ oder auf die Gesamtheit der Mitgliedstaaten. Die Vertragsparteien eines ~ verpflichten sich im Allgemeinen, Maßnahmen einschließlich militärischer Gewalt zu treffen, um Sicherheit wiederherzustellen. Die Beistandsverpflichtung kann unterschiedlich stringent ausgelegt sein.
Beistandsverpflichtung
Die in einem Bündnis zugesagten verpflichtend zu erfüllenden Maßnahmen. Nach dem Verständnis der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 51) wird die ~ nur im Falle eines bewaffneten Angriffs gegenüber einem Bündnispartner wirksam. Beistandspakt; Bündnisfall
Beistandsvertrag
Der einem Beistandspakt zugrunde liegende völkerrechtlich verbindliche Vertrag.
Bellizismus
Befürwortung des Krieges. Der Begriff stammt aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert, der den Krieg als »Motor des Kulturfortschritts« und als »Beweger des Menschengeschlechts« idealisiert. Bereits nach den Materialschlachten des Ersten Weltkrieges mit den damit verbundenen Verlusten war der ~ mit der Verklärung des Krieges als »Stahlbad der Völker« nicht mehr konsensfähig. Kellogg-Pakt
Bendler-Block
Berliner Dienstsitz des Bundesministers der Verteidigung seit dem 2. September 1993. Der ~ symbolisiert in besonderem Maße Licht und Schatten deutscher Geschichte. Die Bundeswehr verbindet ihre Tradition mit dem Namen dieses Gebäudes, da sich in ihm das Zentrum der militärischen Widerstandsbewegung gegen Hitler befand. Im Hof der Anlage wurden am 20. Juli 1944 führende Widerstandskämpfer hingerichtet. Am Ort der Hinrichtung befindet sich heute die Gedenkstätte »Deutscher Widerstand«. Widerstand
Bendler-Block
Quelle: BMVg
Beobachter
1. In den internationalen Beziehungen Abgesandter eines Staates, eines Bündnisses oder einer sonstigen völkerrechtlich anerkannten internationalen oder zwischenstaatlichen Organisation, der nicht als aktives Mitglied, sondern passiv an internationalen Konferenzen teilnimmt.
2. Präventivdiplomatischer Einsatz im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Abgesandter im Rahmen Regionaler Abmachungen) u. a. mit der Zielsetzung, durch Präsenz vor Ort die Lage festzustellen, in angespannten Situationen allein durch Präsenz zu »beruhigen« oder die Rechtmäßigkeit demokratischer Prozesse zu überwachen (z. B. Wahlbeobachter) und zusammen mit allen beteiligten Parteien einen Rahmen für friedliche Konfliktlösungen zu schaffen. Beobachter können auch im Rahmen des zivilen Krisenmanagements zum Einsatz kommen. Die Präsenz von ~ bei Manövern ist seit 1975 gängige Praxis und in der Schlussakte von Helsinki festgeschrieben.
3. Einsatz von unbewaffneten Soldaten als Militär~ im Auftrag internationaler Organisationen oder einzelner Staaten. Die Aufgaben umfassen die Tätigkeit zur Informationsgewinnung zu Fuß, mit einem Landfahrzeug oder durch Hubschrauberpatrouillen. Im Rahmen von Patrouillen können die Überwachung, Kontrolle und Überprüfung der Einhaltung von Waffenstillstands- und Friedensabkommen der entsprechenden Gastgeberstaaten/Konfliktparteien erfolgen. Die Methoden zur Umsetzung dieses Auftrages reichen von der reinen Beobachtung über das Überprüfen von Dokumenten, Gesprächsaufklärung bis zur Verhandlungsführung/Mediation in schwieriger oder angespannter Lage. Die Berichterstattung zur Erstellung eines Lagebildes im Hauptquartier der jeweiligen Mission nimmt einen entscheidenden Platz in der Arbeit eines Militärbeobachters ein. Hierzu wird er vonseiten der VN mit geeigneten Kommunikationsmitteln (z. B. Funk, Internet) ausgestattet.
Die Fähigkeit von Militärbeobachtern wird von der Europäischen Union (EU) ebenfalls in Einsätzen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) benötigt.
Verifikation; Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen; Wiener Dokument 94
Beobachtungssatellit Satellit
Beorderung
In der Bundesrepublik Deutschland die Einplanung eines Reservisten auf einem Dienstposten in der Verstärkungs- oder Personalreserve. Wehrrecht
Bereitschaftspolizei
In der Bundesrepublik Deutschland Teil der Vollzugspolizei der deutschen Bundesländer aufgrund von Verwaltungsabkommen mit dem Bund. Jedes Bundesland unterhält innerhalb seiner Polizei organisatorisch selbstständige bzw. eigenständige Einheiten der Bereitschaftspolizei, die auf der Grundlage abgeschlossener Verwaltungsabkommen vom Bund mit Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet werden.
Vorrangige Aufgaben der ~ sind:
•Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach den Art. 35 Abs. 3, 91 Abs. 2 und 115 f. Grundgesetz (GG)
•Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach den Art. 35 Abs. 3 und 91 Abs. 2 GG
•Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes. Bundespolizei
Bereitstellung von Streitkräften
Gesamtheit der erforderlichen Maßnahmen, um Streitkräfte für Einsätze vorzubereiten und zur Verfügung