Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier
Читать онлайн книгу.und soziale Integration sind weitere wichtige Bestandteile des Prozesses.
Die Partnerschaft soll auf zwei Ebenen verwirklicht werden, und zwar auf der bilateralen und der regionalen Ebene. Auf bilateraler Ebene richten sich die Beziehungen nach den Besonderheiten der einzelnen Partnerländer, wobei die Assoziationsabkommen zwischen der EU und den Mittelmeerpartnern einen wichtigen Aspekt darstellen. Unterstützt wird der Prozess ebenfalls durch Finanzhilfen der Gemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank.
Seit dem Gipfeltreffen zum zehnten Jahrestag finden einmal jährlich gegen Jahresende Außenministertreffen statt, um jährliche konkretisierte Umsetzungsmaßnahmen des vereinbarten Fünfjahresprogramms zu beschließen.
Auf Initiative Frankreichs verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 13. Juli 2008 auf eine Transformation des ~ in eine Mittelmeerunion mit dem Ziel, der Euro-Mediterranen Partnerschaft neuen Schwung zu verleihen und die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln (»Union für den Mittelmeerraum«). Ihr gehören alle Mitgliedstaaten der EU und 15 Partnerstaaten aus dem Mittelmeerraum an. Mittelmeerunion
Baruch-Plan
Von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 14. Juni 1946 durch ihren Delegierten Bernard Mannes Baruch bei der Atomenergiekommission der Vereinten Nationen (VN) vorgelegter Plan zur Kontrolle aller nuklearen Angelegenheiten und zur Verhinderung des militärischen Gebrauchs der Nukleartechnologie. Zugleich Vorschlag zur Schaffung einer Internationalen Atomenergiebehörde und Verzicht der USA auf ihre Nuklearwaffen. Ablehnung durch die Sowjetunion, die damit die Festschreibung des US-Monopols an nukleartechnischem Wissen verhindern wollte. Beginn der nuklearen Rüstungsdynamik.
Battlegroup
Grundsatzartikel »Europäische Union«
Beauftragte/r der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle
In der Bundesrepublik Deutschland Abteilungsleiter/-in des Auswärtigen Amtes, als persönliche/r ~ dem Bundesminister des Auswärtigen für Konzeption und Gestaltung der Rüstungskontrollpolitik verantwortlich. Jahresabrüstungsbericht
Beauftragter für Reservistenangelegenheiten (BResAngelBw)
In der Bundesrepublik Deutschland vom Generalinspekteur der Bundeswehr (Bw) beauftragter General/Admiral, der streitkräftegemeinsame Aufgaben nach den Vorgaben der Konzeption Reserve der Bw wahrnimmt. Die Aufgabe ist dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bw übertragen. Der BResAngelBw wird fachlich durch ein Referat im BMVg und durch das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten (KompZResAngelBw) unterstützt.
Bedrohung
Sicherheitspolitisch die Wahrnehmung einer existenziellen Gefährdung eines Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines Bündnisses durch die Politik eines anderen Staates, einer Staatengemeinschaft, die, meist gestützt auf überlegene militärische Machtmittel, Gefahren für deren Sicherheit, Souveränität und Integrität birgt.
Der Begriff gewann seine Dimension in der Phase des Kalten Krieges. In diesem Sinne wird ~ als eine existenzielle Gefährdung durch den jeweiligen Gegner verstanden, der in der Regel durch seine ideologisch geprägten Absichten (»intentions«) und mit dem ihm zur Verfügung stehenden Potenzial (»capabilities«) eine ständige ~ bedeutet. Nach der Annexion der Krim durch Russland hat der klassische Bedrohungsbegriff wieder an Bedeutung gewonnen.
Bedrohungsperzeption
Wahrnehmung oder Einschätzung der politischen Haltung eines anderen Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines Bündnisses mit Blick auf die Souveränität, Integrität und Sicherheit des eigenen Territoriums und seiner Gesellschaftsordnung. Bedrohung; Risiko
Befehl
1. Weisung, Anweisung, Auftrag zur Ausführung.
2. In der Bundeswehr eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Ein ~ darf nicht befolgt werden, wenn er die Ausführung einer Straftat bedeutet. Wehrrecht
Befehl und Gehorsam
1. Bezeichnung für die spezifisch militärische Form von Unterstellungsverhältnissen.
2. In der Bundeswehr ist nach Wehrstrafgesetz (WStG), § 2 Nr. 2 der Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Wer militärischer Vorgesetzter ist, bestimmt das Soldatengesetz (SG), § 1 Abs. 5. Einzelheiten regelt die Verordnung über die militärischen Vorgesetztenverhältnisse. Der Vorgesetzte hat die gesetzliche Pflicht (§ 10 Abs. 4 SG), nur rechtmäßige Befehle zu erteilen, d. h., er darf seine Befehlsbefugnis nur zu dienstlichen Zwecken ausüben und muss die Gesetze, das Völkerrecht sowie die Dienstvorschriften beachten. Der Untergebene, an den sich der Befehl richtet, ist gemäß SG § 11 zum Gehorsam verpflichtet, soweit es sich um einen verbindlichen Befehl handelt. Er darf Befehle nicht ausführen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde; er braucht Befehle nicht auszuführen, die aus anderen Gründen unverbindlich sind, zum Beispiel wegen fehlenden dienstlichen Zwecks, Verstoßes gegen die Menschenwürde oder Unzumutbarkeit der Ausführung. Kommt der Soldat verbindlichen Befehlen nicht nach, begeht er nicht nur eine Dienstpflichtverletzung, sondern kann nach dem Wehrstrafgesetz zur Verantwortung gezogen werden.
Befehls- und Kommandogewalt
1. Weisungsbefugnis über Streitkräfte.
2. In der Bundesrepublik Deutschland geht im Frieden und in der Krise die ~ gem. Grundgesetz (GG) Art. 65a vom Bundesminister der Verteidigung aus. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die ~ gem. GG Art. 115b auf den Bundeskanzler über. Bundeswehr; Gesamtverteidigung
3. In der NATO gelten besondere Verfahren zur NATO-Übertragung der ~.
Befehlsbefugnis
In der Bundeswehr (Bw) das Recht eines Vorgesetzten, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, Weisungen und Befehle zu erteilen. Grundlage der ~ in der Bw bildet das Soldatengesetz (SG) § 1 Abs. 4. Die Grenzen der ~ werden in SG § 11 geregelt. Die Vorgesetztenverordnung (VVO) definiert die Formen der ~ in den Streitkräften.
Befehlshaber
Militärischer Führer, der Befehlsgewalt über ihm unterstellte Truppen, meist oberhalb der Armeekorpsebene, ausübt.
Befehlshaber im Einsatzgebiet, nationaler
Militärischer Führer eines Kontingentes der Bundeswehr in einem Einsatzgebiet.
Befreiungsbewegung
Organisation, die die staatliche Unabhängigkeit eines kolonialisierten oder unter anderen Formen der Fremdherrschaft stehenden Volkes anstrebt. Die meisten heute aktiven ~ nehmen für sich – trotz gegensätzlicher Bestrebungen des Völkerrechts, Krieg zu ächten – das Recht auf Kriegführung in Anspruch. Sie berufen sich dabei auf Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wie die Resolution 2621/XXV vom 12. Oktober 1970.
~ sehen ihre Hauptaufgabe, gleich in welcher Form der Kampf geführt wird, in der Erlangung möglichst einmütiger Zustimmung des Volkes zu