Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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      Auslandsverwendungsgesetz

      Das Gesetz über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz – AuslVG) vom 28.07.1993 ist im BGBl I S. 1394 verkündet worden und rückwirkend zum 01.07.1992 in Kraft getreten. Geregelt werden dadurch der Auslandsverwendungszuschlag für Bundesbeamte und Soldaten sowie verschiedene Schadensausgleiche und die Unfallfürsorge bei Erkrankungen und Unfällen im Ausland.

      Ausnahmezustand

      In der Regel zeitlich begrenzte Aussetzung der normalen Verfassungs- und Rechtssituation eines Staates, die einer Regierung außerordentliche Vollmachten verleiht. Grundzüge einer Notstandsverfassung sind mit der Notstandsgesetzgebung (1968) in das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland (DEU) eingeflossen. Begriff und Regelung eines ~ sind jedoch nicht in das GG aufgenommen worden.

      Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV)

      EU Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV)

      Australische Gruppe

      Derzeit 42 Länder und die EU-Kommission umfassende Gruppe von Staaten zur Koordinierung der nationalen Exportkontrollvorschriften für bestimmte Chemikalien und biologische Agenzien sowie weitere Dual-Use-Güter und -Technologien, die zur Herstellung biologischer und chemischer Waffen missbraucht werden können. Die ~ wurde 1984 durch zehn westliche Staaten unter australischem Vorsitz in Reaktion auf den Einsatz von chemischen Waffen im irakisch-iranischen Krieg gegründet. Sie beruht nicht auf völkerrechtlichen Verpflichtungen, sondern auf einer politischen Selbstbindung der Teilnehmerstaaten.

      Auswärtige Angelegenheiten

      Bezeichnung für die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder Internationalen Organisationen. ~ werden in der Regel von den Außenministern der Staaten wahrgenommen. Auswärtige Gewalt; Auswärtiges Amt

      Auswärtige Gewalt

      Im 19. Jahrhundert in der deutschen Staatsrechtslehre eingebürgerter Begriff, der die Gesamtheit aller die auswärtigen Beziehungen betreffenden Aktivitäten, Funktionen und Zuständigkeiten umfasst. Nach außen bedeutet ~ die völkerrechtliche Vertretung gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen, insbesondere Verhandlung und Abschluss völkerrechtlicher Verträge und Abgabe außenpolitisch bedeutsamer Willenserklärungen.

      Nach innen umfasst ~ die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten, die der Vorbereitung und Durchführung der außenpolitischen Angelegenheiten dienen.

      Auswärtiges Amt

      Bezeichnung für das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesminister des Auswärtigen geleitet. Außenpolitik; Bundessicherheitsrat

      Außenministerium

      Das in einem Staat für die Wahrnehmung der staatlichen Außenpolitik zuständige Ministerium. In der Bundesrepublik Deutschland trägt das ~ die Bezeichnung Auswärtiges Amt. Sicherheitspolitik

      Außenpolitik

      Bezeichnung für die Zusammenfassung aller Institutionen, Inhalte und Vorgänge sowie Entscheidungsprozesse eines Staates mit Zielrichtung auf die Regelung der auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten, zu Staatengemeinschaften, Bündnissen, Internationalen Organisationen u. a. im eigenen oder im übergeordneten Interesse. Auswärtige Beziehungen; Außenministerium; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Souveränität

      Außenwirtschaftsgesetz

      In der Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Regelung zur Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs, um

      •die Sicherheit zu gewährleisten,

      •eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder

      •zu vermeiden, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinträchtigt werden.

      Das ~ vom 28. April 1961 enthält Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, d. h. des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehrs. Es legt fest, dass bestimmte Rechtsgeschäfte und Handlungen einer Genehmigung bedürfen oder verboten sind. Dies gilt insbesondere für die Aus- und Durchfuhr von

      •Waffen, Munition und Kriegsgerät,

      •Gegenständen, die bei der Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von Waffen, Munition oder Kriegsgerät nützlich sind, oder

      •Konstruktionszeichnungen und sonstigen Fertigungsunterlagen für die o. a. Gegenstände.

      Für Verstöße gegen ein Embargo der Vereinten Nationen wurde ein eigener Tatbestand geschaffen. Kriegswaffenkontrollgesetz; Grundsatzartikel »Rüstungsexportkontrolle«

      Außenwirtschaftspolitik

      Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen und Handlungen zur Beeinflussung von Prozessen und Strukturen grenzüberschreitender zwischenstaatlicher wirtschaftlicher Aktivitäten, insbesondere des internationalen Güter-, Zahlungs- und Kapitalverkehrs.

      Äußere Sicherheit

      Politischer Zustand, in dem ein Staat, eine Staatengemeinschaft oder ein Bündnis weitgehend frei von unmittelbarer Bedrohung ihres Territoriums, ihrer Bevölkerung und ihrer politischen Handlungsfreiheit sind und Vorsorge dafür treffen, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Außenpolitik; Streitkräfte; Verteidigungspolitik

      Austauschbarkeit (mil.)

      Eigenschaft von Gerät, Verfahren oder Dienstleistungen/Truppenteilen, anstelle eines anderen verwendet werden zu können, um die gleiche Anforderung zu erfüllen. Die ~ ist die zweithöchste Stufe der Standardisierung.

      Ausweisung

      Spezifisch ausländerrechtlicher Verwaltungsakt, durch den die Aufenthaltsgenehmigung erlischt und der Ausländer zur Ausreise verpflichtet wird. Sie beendet die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Ausländers. Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt (vgl. §§ 45 und 46 AuslG).

      Autarkie

      Zustand wirtschaftlicher Unabhängigkeit eines Staates.

      Autokratie

      Staatsform mit uneingeschränkter Macht in den Händen eines Alleinherrschers. Keine unmittelbare, totale Beherrschung des Volkes (Totalitarismus), aber häufig verbunden mit Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit. Diktatur; Menschenrechte

      Autonomes Waffensystem, Letales (LAWS)

      Waffensystem, welches in erster Linie dazu bestimmt ist, tödliche Gewalt allein gegen Personen zur Wirkung zu bringen, und welches ohne jegliche menschliche Einflussnahme und Kontrolle sein Umfeld und seinen internen Zustand wahrnehmen, eine Beurteilung der Situation vornehmen, entscheiden, rational handeln, evaluieren, daraus lernen und ohne menschliche Validierung neue Regeln für das eigene Handeln aufstellen kann. Ein ~ ist in seinem Verhalten nicht hinreichend vorhersehbar.

      Davon abzugrenzen ist ein Waffensystem mit autonomen Funktionen,


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