Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele

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Allgemeine Staatslehre - Alexander Thiele


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      Hier bezog er sich auf den geordneten Umlauf der Gestirne. Als Revolution wurden daher in der Politik Unruhen bezeichnet, die am Ende wieder in der alten Ordnung endeten, so dass alles wieder in geordneten Bahnen verlief; er stand also eher für Restauration. Erst später wurde er dann mit zukunftsweisendem politischem Wandel, einer neuen Ordnung, verbunden. Dazu auch H. Arendt, Über die Revolution, S. 59 f.

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      Vgl. etwa U. Niggemann, Revolution in der frühen Neuzeit, Zeitschrift für Historische Forschung 46 (2019), 255 ff. (es handelt sich um einen kommentierend-analytischen Bericht über Fachliteratur zu dieser Frage).

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      Zu dieser H.-U. Thamer, Die Französische Revolution, 5. Auflage 2019.

       451

      Ausführlich dazu M. Pabst, Arabischer Frühling ohne Sommer? Die schwierige Neuordnung einer Großregion, 2021.

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      Dazu und zu den Folgen A. Thiele, Der konstituierte Staat, S. 199 ff.

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      Dazu im Überblick M. Füssel, Der Siebenjährige Krieg. Ein Weltkrieg im 18. Jahrhundert, 2010.

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      M. Hochgeschwender, Die Amerikanische Revolution, S. 22.

       455

      Vgl. etwa H. Dippel, Die Amerikanische Revolution, 1985; M. Hochgeschwender, Die Amerikanische Revolution. Geburt einer Nation, 2. Auflage 2017. Siehe auch A. Thiele, Der konstituierte Staat, S. 65 ff.

       456

      M. Hochgeschwender, Die Amerikanische Revolution, S. 11.

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      Vgl. H. Dippel, Die Amerikanische Revolution, S. 11 ff.

       458

      C. L. Becker, The History of Political Parties in the Province of New York, 1760–1776, 1960.

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      Siehe dazu auch H. Arendt, Über die Revolution, S. 31 ff.

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      H. Dippel, Die Amerikanische Revolution, S. 11.

       461

      H. Arendt, Über die Revolution, S. 39.

       462

      H. Arendt, Über die Revolution, S. 41.

       463

      Vgl. auch H. Arendt, Über die Revolution, S. 27 f.

       464

      F. Ansprenger, Geschichte Afrikas, S. 12 ff.

       465

      H. Arendt, Über die Revolution, S. 69.

       466

      R. Steinberg, Die Repräsentation des Volkes, S. 286.

       467

      Eine Analyse der amerikanischen und französischen Revolution findet sich bei H. Arendt, Über die Revolution, 2020 (1963).

       468

      Vgl. auch R. Steinberg, Die Repräsentation des Volkes, S. 286, der in Bezug auf die Arabellion von der „Existenz einer revolutionären Lage“ im Vorfeld spricht.

      469

      Zur Arabellion auch R. Steinberg, Die Repräsentation des Volkes, S. 286.

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      Aktuelle Beispiele: Chile und Venezuela.

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      Vgl. H. Arendt, Über die Revolution, S. 29 ff., 85 ff.

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      Vgl. W. I. Lenin, Der Zusammenbruch der II. Internationale, in: ders., Werke, Bd. 21, S. 206 f.

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      H. Richter, Demokratie. Eine deutsche Affäre, 2020 sowie dies., Aufbruch in die Moderne. Reform und Massenpolitisierung im Kaiserreich, 2021.

      474

      H. Arendt, Über die Revolution, S. 73 ff., die die Vorstellung einer daraus abgeleiteten revolutionären Unwiderstehlichkeit zugleich für eine grundsätzliche Kritik des Hegel’schen Geschichtsbegriffs und der Vorstellung einer historischen Notwendigkeit nutzt, die mit der Idee der Freiheit nicht zu vereinbaren sei.

      475

      Zur Situation in Frankreich siehe H.-U. Thamer, Die Französische Revolution, S. 76 ff.

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      Dazu auch A. Thiele, Der konstituierte Staat, S. 349 ff.

       477

      Vgl. A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 97 f.

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      Zum Begriff der Verfassung und Verfassungsfunktionen knapp F. Wittreck/G. Sydow, Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I, S. 4 ff. Ausführlich zur Verfassungsgebung C. Winterhoff, Verfassung – Verfassunggebung – Verfassungsänderung, S. 123 ff.

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      „Pouvoir constituant“ und „pouvoir constitué“, ein Gedanke, der unter anderem auch von Carl Schmitt übernommen wird. Siehe dazu generell auch A. Tschentscher, Die Volkssouveränität als Grund und Grenze der Verfassungsgeltung, in: F. Wittreck (Hrsg.), Grundlagen des Grundgesetzes, S. 75 ff.; H. Dreier, Gilt das Grundgesetz ewig?, S. 7 ff., 19 f.; W. Haller/A. Kölz/T. Gächter, Allgemeines Staatsrecht, Rn. 349.

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