Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz
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Berechnung
Die Höhe der Beamtenpension richtet sich grundsätzlich nach folgenden Faktoren:
der Zahl der Dienstjahre,
der zuletzt erreichten Besoldungsstufe,
Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung.
Das Versorgungsamt multipliziert das Pensionsniveau als Prozentzahl mit dem letzten Gehalt der erreichten Besoldungsstufe – daraus ergibt sich die Höhe der Pension.
Was ist bei Pension und Rente?
Treffen Pension und Rente und/oder Erwerbseinkommen zusammen, wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Kürzung hängt davon ab, wie viel Rente Sie bekommen oder verdienen. Das ist in § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt. Sollten Sie neben der Beamtenpension oder dem Witwen- oder Witwergeld noch Einkommen beziehen, will das Versorgungsamt das wissen – entsprechend wird die Pension oder das Witwen- und Witwergeld gekürzt.
Um eine Beamtenpension – auch als Witwe oder Witwer – beantragen zu können, müssen Sie erst Ihren Rentenbescheid haben, weil sich danach die Höhe der Pension berechnet. Wenn Sie noch arbeiten, müssen Sie dem Versorgungsamt Gehaltsnachweise vorlegen.
Bei der Berechnung der Beamtenpension wird berücksichtigt:
das Grundgehalt,
der Familienzuschlag,
der Erhöhungsbeitrag
und noch andere Zuschläge,
abhängig von Dienstherr und Bundesland.
Tragen Sie den Wert für die Pension in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Pension« ein.
Steuern auf Beamtenpension
Pensionäre müsse ihre Pension voll versteuern, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, der vom Eintritt in die Pension abhängt. Der Versorgungsfreibetrag ist in § 19 Einkommensteuergesetz geregelt. Bei Pensionsbeginn 2021 beispielsweise liegt der Versorgungsfreibetrag bei 15,2 Prozent der Pension (Höchstbetrag 1140 Euro) und einem Zuschlag von 342 Euro, 2022 sind es nur noch 14,4 Prozent (höchstens 1080 Euro) und ein Zuschlag von 324 Euro. Über die Jahre wird der Versorgungsfreibetrag Schritt für Schritt abgeschmolzen – 2040 wird er bei null sein.
Wenn der Chef etwas zuschießt
Die Altersvorsorge ruht – oder sollte es – auf drei Säulen:
der gesetzlichen Rente,
der betrieblichen Altersvorsorge,
der privaten Altersvorsorge.
Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge (BAV)? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine BAV-Anwartschaft, wie Tabelle 1.4 zeigt. Das heißt im Umkehrschluss, 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge. Viele Chefs lassen ihre Mitarbeiter im Regen stehen und haben keine Spendierhose an. Deswegen hat der Gesetzgeber das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt: Ab 2022 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens 15 Prozent zur betrieblichen Altersversorgung dazuzahlen.
Jahr | Beschäftigte in Mio. | mit BAV | Verbreitungsquote in % |
---|---|---|---|
2015 | 31,2 | 17,5 | 56,2 |
2016 | 31,8 | 17,7 | 55,6 |
2017 | 32,6 | 17,8 | 54,6 |
2018 | 33,3 | 18,0 | 54,1 |
2019 | 33,8 | 18,2 | 53,9 |
Tabelle 1.4: Beschäftigte mit BAV-Anwartschaft
Viele wissen nicht, dass sie darauf Anspruch haben, viele kümmern sich nicht darum oder wollen dafür kein Geld abzweigen – entsprechend gering ist die Verbreitung.
Auf fünf Wegen zur betrieblichen Altersvorsorge
Welche Art der betrieblichen Altersvorsorge haben Sie? Es gibt fünf verschiedene Varianten – oder Durchführungswege:
Direktversicherung
Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Direktzusage und Unterstützungskassen
Pensionsfonds
Pensionskasse
Laut Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gab es folgende Anwartschaften:
Direktversicherung: 5,2 Millionen Verträge
Zusatzversorgungskasse: 5,8 Millionen Verträge
Direktzusage: 4,7 Millionen Verträge
Pensionsfonds: 0,5 Millionen Verträge
Pensionskasse: 4,7 Millionen Verträge
Wie viel wurde im Schnitt an Betriebsrenten ausgezahlt? So generell lässt sich das schwer sagen, weil es für Direktzusagen beispielsweise keine Zahlen gibt.
Es gibt nur eine grobe Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Sozialbericht 2021, Tabelle II), wonach die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft im Jahr 2020 rund 27 Milliarden Euro in Deutschland betrugen.
Direktversicherung
Für die Direktversicherung liegen allerdings verlässliche Zahlen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor (Stand Juni 2021 für 2020):
Versicherte Summe: 250 Milliarden Euro
Zahl der Verträge: 8,565 Millionen
Das ergibt rein rechnerisch eine Versicherungssumme pro Vertrag von 29.188 Euro. Die meisten Direktversicherungen werden dem GDV zufolge in einer Summe ausgezahlt, ein kleinerer Teil als monatliche Rente überwiesen.