Handbuch IT-Outsourcing. Joachim Schrey

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Handbuch IT-Outsourcing - Joachim Schrey


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für die Zielsetzung relevanten Aspekte berücksichtigende Analyse und Bewertung des Untersuchungsobjektes. Alle wesentlichen Einflussfaktoren, Chancen und Risiken sollten durch eine Due Diligence aufgezeigt werden.[86]

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      Der Datenraum für die Due Diligence ist in der Regel nicht für die IT-Fragen gesondert aufgebaut. Daher müssen sich die Personen für die Fragen der IT-Diligence ihre Informationen quer durch den Datenraum zusammensuchen. Viele Datenräume sind nach folgendem Muster aufgebaut:

1. Neue Dokumente
2. Commercial 2.1 Company & Market 2.2 Kunden 2.3 Produktionsbereiche 2.4 Lieferanten 2.5 Sonstige Informationen
3. Finance 3.1 Jahresabschlüsse 3.2 G/V 3.3 Businessplan 3.4 Asset Listen 3.5 Debitoren/Kreditoren
4. Tax 4.1 Status of Tax compliance 4.2 Tax Audit 4.3 Steuerliche Betrachtung verbundener Unternehmen 4.4 Sonstige Informationen
5. Legal 5.1 Unternehmensstrukturen (Beteiligungen) 5.2 Verträge 5.3 IPs (Lizenzen, Patente, Schutzrechte: z.B. Marken) 5.4 Software 5.5 Anlagevermögen 5.6 Sitzungsprotokolle 5.7 Garantien
6. HR 6.1 Mitarbeiter (Übersicht) 6.2 Pensionen 6.3 Angestelltenverträge 6.4 Managementverträge (Redroom) 6.5 Freie Mitarbeiter 6.6 Sozialpläne

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      Die Aufbereitung und die Einscannung und zur Verfügungstellung der benötigten Informationen werden i.d.R. von internen Mitarbeitern des Zielunternehmens oder durch beauftragte Consulting-Firmen oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt. Grundsätzlich sollte ein Datenraum auch über ein Berechtigungskonzept verfügen. In einem solchen Berechtigungskonzept wird festgelegt, welche Mitarbeiter des Käufers auf welche Unterlagen im Datenraum zugreifen dürfen. Hierbei wird i.d.R. schon die Anzahl der Mitarbeiter des Käufers begrenzt, aber auch eine grundsätzliche Begrenzung pro Themenbereich ist möglich (z.B. IT, legal, HR, etc.).

      Abb. 7:

      Due Diligence

kein Alternativtext verfügbar

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      Häufig findet sich auch eine Aufteilung nach einem Whiteroom und Redroom wieder. Hierbei werden im Whiteroom alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt, die einen „normalen“ Vertrauensgrad benötigen (i.d.R. abgesichert durch eine Geheimhaltungsvereinbarung/NDA), während im Redroom Unterlagen enthalten sind, die nach Ansicht des Zielunternehmens einen „besonderen“ Vertrauensschutz genießen. Auf die Informationen im Redroom dürfen in der Regel nur externe Berufsträger wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugreifen, da diese im besonderen Maße durch ihr jeweiliges Standesrecht zum Vertrauensschutz verpflichtet sind und die Gefahr besteht, wenn sie einen Vertrauensbruch begehen, dadurch auch ihre Zulassung als Berufsträger zu verlieren. Dadurch ist natürlich das Standesrecht für diese Berufsgruppen höher anzusehen als eine Absicherung durch eine Geheimhaltungsvereinbarung/NDA. Der jeweilige Berufsträger muss dann selbst entscheiden, welche Informationen er für seinen Mandanten für wichtig erachtet und welche nicht.

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Verminderung des jährlichen Projektergebnissesdurch Transaktionskosten=TransaktionskostenLaufzeit des Outsourcing-Vertrages (in Jahren)

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