Die wichtigsten Werke von Jacob Burckhardt. Jacob Burckhardt
Читать онлайн книгу.722 Zahn, Constantin d. Gr. und die Kirche, S. 32.
723 Gesetz vom J. 320, Cod. Theodos. VIII, 16. Vgl. Euseb., Vita Const. IV, 26.
724 Socrates, Hist. eccl. I, 11. Sozom. I, 10. Athanas., Vita Anton., col. 468.
725 Sozomenus II, 34. Vgl. Socrates I, 40.
726 Veget., De re milit. II, 5 bei Anlass des Kriegseides.
727 Eine genügende Übersicht z. B. bei Gfrörer, Allg. Kirchengesch., Bd. II, S. 199 ff.
728 Um dem Volk seine Lehre beizubringen, dichtete Arius Schiffer-, Müller- und Marschlieder zu sangbaren Weisen. Philostorg. II, 2.
729 Offenbar nach der Zahl der 318 Beschnittenen des Abraham, Genes. XIV, 14. XVII, 26.
730 Euseb., Vita Const. III, 6 s.
731 Socrates I, 8.
732 Euseb. l. c. III, 15.
733 Wie er als Knabe mit seinen Genossen das Priesterwesen nachmacht und den Bischof vorstellt, erzählen Socrates I, 15. Sozom. II, 17.
734 Dass er ihn vor der Wut der Gegner in Sicherheit bringen wollte, wie in einem Briefe Constantins II. behauptet wird, ist gar nicht durchaus unwahrscheinlich. Socrates II, 3.
735 Socrates I, 38 lässt den Arius durch den orthodoxen Bischof Alexander von Konstantinopel totbeten und sucht in seiner Beschreibung des Todesfalles indirekt dem Verdacht der Vergiftung zu begegnen: Sozom. II, 30.
736 Euseb. l. c. III, 63–66. Sozom. II, 32. – Ein Gesetz vom J. 326, Cod. Theodos. XVI, 5, nimmt zwar die Ketzer von allen Befreiungen aus, welche den Rechtgläubigen gelten, und droht jenen mit bürgerlichen Lasten aller Art, aber ganz ins Unbestimmte hinein.
737 Socrates I, 8.
738 Vgl. z. B. Socrates II, 26. 27. 28. 38. IV, 16. Sozom. VI, 14.
739 Euseb. l. c. I, 3. 4. 18 u. a. a. O.
740 Pseudo-Cyprian, vgl. Weingarten, Der Ursprung des Mönchtums, S. 6.
741 Vgl. Möhler, Gesammelte Schriften und Aufsätze, Bd. 2.
742 Sulpic. Sever., Vita S. Mart. I.
743 Cod. Theodos. IX, 12. – Verbot, dass kein Jude einen Christen zum Sklaven haben dürfe, bei Euseb., Vita Const. IV, 27. – Für das Nähere ist auf die wertvolle Schrift von Chawner, The influence of christianity upon the legislation of Constantine the great, Cambridge and London 1874, zu verweisen. – Von der constantinischen Gesetzgebung überhaupt sagt der Verf. S. 19: the spirit was new, but the actual change in the laws was not great.
744 Themist., Βασανιστής. – Macrob., Sat. I, 11.
745 Von staatsökonomischem Gesichtspunkt aus waren diese Anstalten schon im fünften Jahrhundert dem Heiden Zosimus (V, 23) ein bedenkliches Ärgernis: »Sie haben den besten Grundbesitz an sich gebracht unter dem Vorwand, von allem den Armen mitzuteilen; darob ist alle Welt arm geworden.«
746 Es ist hier vorzüglich an die pueri et puellae alimentariae zu erinnern: Nerva, Trajan, Antoninus, Marc Aurel und Alexander Severus warfen nämlich für die Erziehung armer Kinder beider Geschlechter sehr grosse Summen aus, allein nicht in allgemein philanthropischem Sinne, sondern nur für Freigeborne und, wie es scheint, nur für Italier, mit der Absicht, die sehr dünn gewordene freie Bevölkerung des Zentrallandes zu heben. – Vgl. oben, S. 317 f. Zur Privatwohltätigkeit vgl. bei Pausan. II, 27, 7 den Spitalbau des Senators Antonin in Epidauros.
747 Socrates II, 17.
748 Euseb., Vita Const. III, 58. IV, 28.
749 Euseb. l. c. I, 43. Andere Kleiderverteilungen, dergleichen schon bei frühern Kaisern, aber nur als Luxusgeschenk an die Stadtrömer vorkommen, s. IV, 28. 44.
750 Euseb. l. c. IV, 22.
751 Ammian. Marc. XVI, 8.
752 Euseb. l. c. III, 44.
753 Ihr pomphaftes Auftreten: Euseb. l. c. III, 45.
754 [Nachtrag:] Die ganze Anschauung über die tatsächliche und chronologische Entwicklung des Mönchswesens ist in neuester Zeit beträchtlich modifiziert worden durch die Schrift von Weingarten, Der Ursprung des Mönchtums im nachconstantinischen Zeitalter, Jena 1877, wo die Vita Pauli als ein Roman des Hieronymus, die Vita Antonii als nicht von Athanasius herrührend bezeichnet werden, zahlreicher anderer kritischer Resultate nicht zu gedenken. Wenn ich gleichwohl meine bisherige Darstellung nicht wesentlich ändere, so mag dies damit gerechtfertigt werden, dass jene Fiktionen – wo sie dies sind – doch immer im Geist jener Zeiten und Gegenden fingiert sein würden und daher eine kulturgeschichtliche Wahrheit behaupten mögen. (In der Person des Antonius halte ich den Verein der äussersten Ascese mit einer früher gewonnenen theologischen und philosophischen Bildung für wohl denkbar.) Sodann glaube ich ein viel stärkeres Gewicht auf das Anachoretentum als Vorstufe des Coenobitentums legen zu müssen, als der Verfasser tut. Ferner scheint mir der Beweis ex silentio, auf Euseb und andere Bischöfe angewandt (die das Mönchtum vielleicht nur wenig schätzten und Dinge zu besprechen hatten, die ihnen sehr viel wichtiger erscheinen mochten) einigermassen bedenklich. Endlich halte ich die Ascese überhaupt und bis in ihre furchtbaren Stufen hinein für eine mögliche Konsequenz der strengen