Die jüdischen Salons im alten Berlin. Deborah Hertz
Читать онлайн книгу.Mendelssohn empfing seine berühmten Gäste unter den Augen von zwanzig Porzellanaffen: Sein intellektueller Ruhm hatte ihn nicht von der Zwangsabnahme dieser Affen aus der angeschlagenen Luxuswarenindustrie Friedrichs des Großen befreien können. Diese Affen waren so überbezahlt, daß man sie nicht weiterverkaufen konnte; sie waren ein Symbol für die privilegierte Machtlosigkeit der Gemeinde. Als mächtige Sklaven konnten die Berliner Juden aus ihrer „anormalen“ Lage nur dadurch Vorteile ziehen, daß sie ihresgleichen überwachten. Gemeindeälteste suchten regelmäßig den Gasthof außerhalb der Stadttore auf und entschieden, welche wandernden Juden in die Stadt einziehen durften und für wie lange. Aber bevor ein Jude ein „mächtiger Sklave“ werden konnte und als solcher dienen durfte, mußte das erste Hindernis überwunden werden, nämlich ein Niederlassungsrecht für Preußen zu erhalten. Das wurde im Laufe des 18. Jahrhunderts immer schwieriger. Friedrich Wilhelm I. (1713–1740) und Friedrich der Große beschränkten die wirtschaftlichen Möglichkeiten für Juden nach und nach und erhöhten die Steuern für die jüdische Gemeinde erheblich. Ab 1730 war es Juden in Preußen verboten, Kleinhandel zu betreiben, und schließlich wurde ihr möglicher Tätigkeitsbereich auf den Fernhandel mit Luxusgütern, auf die Heeresausstattung und die Münzprägung eingeschränkt. Die königliche Verordnung von 1750 führte zu weiteren Einschränkungen des jüdischen Lebens: Nur noch ein Sohn durfte sich in Preußen niederlassen, und der Handel wurde noch mehr begrenzt. Diese Reglementierungen hatten eine Konzentration der jüdischen Aktivitäten zur Folge und verschafften den Juden Vorteile über die nichtjüdischen Kaufleute. Juden durften neue Waren, wie Schokolade und Kaffee, importieren, was nichtjüdischen Kaufleuten verboten war, und sich im Außenhandel betätigen, wo sie Kontakte besaßen, von denen nichtjüdische Kaufleute ausgeschlossen waren. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß viele Rechte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts verlorengingen, aber es gab dafür entschädigende Regelungen.
Dem wirtschaftlichen Reglement, dem die jüdische Gemeinde unterworfen war, entsprach eine gleichermaßen komplexe rechtliche Hierarchie. An der Spitze standen Juden, die auf drei Arten geschützt waren. Ganz oben die „außerordentlich“ geschützten Familien, deren Oberhäupter ein Generalprivileg besaßen, das ihnen und ihren Kindern die gleichen Wohn- und Arbeitsrechte einräumte wie den nichtjüdischen Kaufleuten. Unter Friedrich dem Großen gab es etwa hundert Familien mit Generalprivileg. Auf der nächsten Stufe standen die 63 „gewöhnlich“ geschützten Juden und ihre Familien. Die dritte Gruppe von privilegierten jüdischen Familien stellten 203 geschützte Juden dar, die weniger Privilegien besaßen als die „gewöhnlich“ geschützten Juden. Insgesamt umfaßten die drei Gruppen von geschützten Familien ungefähr vierhundert Juden. Unterhalb der geschützten Juden standen drei Gruppen von ungeschützten Juden: die Gemeindebediensteten, die „geduldeten“ Juden und die Hausangestellten. Zu den Bediensteten gehörten Rabbiner, koschere Metzger, Friedhofswärter und Religionslehrer, die keine Schutzbriefe besaßen, sondern nur Aufenthaltsgenehmigungen, die nicht auf ihre Kinder übertragbar waren. Die „geduldeten“ Juden waren oft die zweit- und drittgeborenen Kinder der geschützten Juden oder Kinder von Gemeindebediensteten. Die dritte Gruppe ungeschützter Juden bildeten die Hausangestellten. Sie durften nicht heiraten, und ihre Aufenthaltsgenehmigung endete mit ihrer Anstellung. Da die entsprechenden Quellen darüber wenig Auskunft geben, kann man die rechtliche Hierarchisierung der Gemeinde nur schwer mit ihrer ökonomischen Gliederung in Beziehung setzen.
Auch die Struktur der Gemeinde läßt sich wegen der nahezu unüberschaubaren Beschränkungen, die vor allem Eheschließungen und Nachkommenschaft regelten, nur schwer rekonstruieren. Von diesen Beschränkungen waren Altersstruktur, Familiengröße und wahrscheinlich auch das Geschlechterverhältnis stark betroffen. Um die Sozialstruktur der Gemeinde skizzieren zu können, muß man zuallererst die Zahl der männlichen Erwachsenen schätzen, deren wirtschaftliche Aktivität die gesellschaftliche Position der Familien festlegte. Wenn wir davon ausgehen, daß alle männlichen Erwachsenen eine Familie versorgten und die jüdische Familie der Durchschnittsfamilie des 18. Jahrhunderts mit fünf Personen entsprach, dann kann man – bei einer durchschnittlichen Bevölkerungsgröße von 3535 zwischen 1770 und 1779 – mit 700 erwachsenen Männern rechnen. Die beiden veröffentlichten Schätzungen über die Anzahl jüdischer Familien in Berlin liegen etwas niedriger, da sie mehr als fünf Personen pro Familie annehmen. Ein Historiker ging von 600 jüdischen Familien in der Stadt aus, andere von ungefähr 450. Nimmt man die 600 Familien als Basis, dann würden die 300 bis 400 reichen Schutzjuden mit ihren Familien die Hälfte der Gemeinde ausmachen. Geht man von 450 Familien aus, läge ihr Anteil sogar bei zwei Drittel.
Die Entstehung einer solch großen Elite war unvermeidlich, bedenkt man, daß die Zusammensetzung der Juden, die sich in Berlin niederlassen durften, der streng eingehaltenen Vorschrift des Königs entsprach, nämlich möglichst viele wichtige wirtschaftliche Dienstleistungen von möglichst wenigen ortsansässigen Juden ausführen zu lassen. Zur jüdischen Gemeinde in Berlin zählten vergleichsweise viele Finanziers, die die hohen Steuern bezahlen und noch reicher werden konnten. Dementsprechend eng waren die Verflechtungen zwischen den Schutzjuden und den reichen Juden, was nicht erstaunlich ist, da manche „Freiheiten“ nur denen gewährt wurden, die dafür bezahlen konnten.
Im Vergleich mit der Sozialstruktur der nichtjüdischen Bevölkerung gab es in Berlin viele reiche Juden. Die nichtjüdische Oberschicht in Berlin stellte nicht mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. Auch im Vergleich mit der Sozialstruktur der preußischen Juden insgesamt war die Elite der jüdischen Gemeinde in Berlin außergewöhnlich groß. Im Jahre 1800 war nur ein winziger Prozentsatz der preußischen Juden Bankiers, Finanziers und Unternehmer. Außerdem war die Oberschicht in anderen deutschen Städten mit reichen jüdischen Gemeinden nirgendwo so groß wie in Berlin. In Hamburg, der größten jüdischen Gemeinde, waren nur sechs Prozent der Gemeinde wohlhabend, in Frankfurt am Main höchstens zehn Prozent. In London, Paris und Amsterdam lebten reiche jüdische Finanziers, aber in keiner dieser drei Städte hatten die reichen Juden eine so starke zahlenmäßige Übermacht innerhalb der Gemeinde wie in Berlin, weil in allen drei Städten der Anteil der armen Juden besonders groß war. Im Osten, im nordwestlichen Teil Polens, das zwischen 1792 und 1807 zu Preußen gehörte, gab es keine großen Städte, und die Mehrzahl der jüdischen Männer dort waren arme Hausierer.
Doch die reichen Juden in Berlin hätten ihre Geschäfte mit Anleihen, Lieferungen, Verkäufen und Investitionen ohne die Hilfe der armen Juden in den kleinen Orten im Osten nicht erfolgreich durchführen können. Wirtschaftshistoriker und auch Antisemiten haben hervorgehoben, daß die Kooperation zwischen den jüdischen Finanziers aus verschiedenen europäischen Hauptstädten eine wichtige Voraussetzung für den damaligen finanziellen Erfolg der Juden war. Selten wurde erwähnt, daß diese internationalen Beziehungen ein integraler Bestandteil der jüdischen Sozialstruktur waren. Pfandleiher, Hausierer, Höker, kleine Geldmakler und Geldverleiher im Osten brachten die abgewerteten Münzen in Umlauf, kauften Rohstoffe und verkauften Waren auf Kommission für die reichen Juden in Berlin. Sie waren dadurch für den wirtschaftlichen Erfolg der Berliner Juden von entscheidender Bedeutung. In Berlin gab es deshalb so viele reiche Juden, weil die preußischen Herrscher vom Handel der reichen jüdischen Finanziers zu profitieren hofften und die armen Juden aus der Stadt fernhielten.
Obwohl es der jüdischen Elite erlaubt war, dem Staat zu dienen, agierte sie doch in einem Klima, das einer finanziellen und industriellen Entwicklung abträglich war. Historiker haben bezweifelt, daß Kaufleute, gleich welchen Glaubens, einen bedeutenden Beitrag zur industriellen Entwicklung Preußens geleistet haben. Dabei muß man in Betracht ziehen, daß die Nöte der Kaufleute vor allem durch Zwänge, die außerhalb ihrer Kontrolle lagen, ausgelöst wurden. Preußen konnte keine Industrie aufbauen, solange das Landwirtschaftssystem feudal und die Standesgrenzen gesetzlich geschützt waren. Ein rigider, den preußischen Verhältnissen schlecht angepaßter Merkantilismus kam erschwerend hinzu. Daß ein schwacher kommerzieller Sektor den kapitalhungrigen Adel häufig mit Handelsgewinnen fütterte, löste einen gefährlichen Kreislauf aus. Der Import von ausländischen Fertigprodukten war verboten, und Investitionen in der heimischen Luxusgüterindustrie galten als schlechte Anlagen. Öffentliche Banken, in denen öffentliche Gelder zirkulieren konnten, gab es nicht. Es war auch nicht ratsam, Bargeld anzuhäufen, weil periodische Geldabwertungen zu einer Dauerinflation führten.
Berliner Kaufleute machten Geld, indem